skip to main | skip to sidebar
Posts mit dem Label Recht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Recht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

25.3.13

Schlecht anonymisiert: der ADHS-Jugendversteher

Ein Pädagoge, der u.a. auf der von mir nicht ernst genommenen ADHS-Alm der Sinn-Stiftung gearbeitet hat, soll Kinder missbraucht haben. Der SPIEGEL anonymisiert ihn recht gut als "Tibor B.". Der Schweizer Tagesanzeiger legt jedoch einen drauf, und erwähnt eine Reportage "Alp der Hoffnung". Eine Suche nach diesem Begriff findet den Namen.

Besonders amüsant ist dass der Namen aus einigen mit google gefunden webseiten bereits entfernt wurde.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 3/25/2013 09:57:00 PM 6 Kommentare
Labels: ,

20.4.12

Gema ./. Youtube: gewonnen oder auch nicht

Spiegel Online: YouTube darf Musiktitel im Netz lassen
Welt Online: Die Betreiber der Video-Plattform müssen diverse Musiktitel aus ihrem Programm nehmen

Ich tippe darauf, dass Welt Online richtig liegt. Im Artikel steht, dass 7 von 12 Titel entfernt werden müssten, was darauf hindeutet, dass der Autor des Artikels genau zugehört bzw. gelesen hat.

(Generell erlebt man oft, dass bei "developing stories" viel Unfug berichtet wird)

Nachtrag 30min später: Spiegel Online hat die Meldung korrigiert, und behauptet "Dies war die falsche Information einer Nachrichtenagentur."

Nachtrag Abend: BILDblog berichtet auch
Eingestellt von Tilman Hausherr um 4/20/2012 02:17:00 PM 0 Kommentare
Labels: ,

12.10.11

Neues Wort (34)

Spezielle Kommunikationssysteme: Unterttitel der Firma Digitask, die Systeme zum Überwachen und Schnüffeln (und mehr) liefert, und deren Software nun von einem Opfer und dem CCC bloßgestellt wurde.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 10/12/2011 08:11:00 AM 0 Kommentare

18.9.11

Schlecht anonymisiert (7): Der Dogmatik-Versteher

Ähnlich wie in diesem Fall wird einem Rechtsanwalt vorgeworfen, in seiner Doktorarbeit plagiert zu haben, und in der ersten Instanz wird dies bestätigt. (nicht rechtskräftig) Die Giessener Allgemeine nennt den Namen nicht, wohl aber den Titel der Doktorarbeit: Untersuchungen zur Dogmatik und den Erscheinungsformen modernen Strafrechts. Eine Suche nach dem Titel findet den Ex-Doktor leicht.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 9/18/2011 09:12:00 PM 1 Kommentare
Labels: ,

13.7.11

Gerichtsvollzieher des Monats

Obergerichtsvollzieher Günther Dersch hat gestern die Boeing des Thailändischen Kronprinzen gepfändet, weil Thailand seit 20 Jahren eine Rechnung nicht bezahlt. Tüchtig, tüchtig! (FTD)


(Foto durch Kanzlei Schneider, Insolvenzverwalter des Gläubigers)

Der Kronprinz wird jetzt wohl 'ne Zeitlang "Linie" fliegen müssen.

Nachtrag 14.7.2011: Offiziell behauptet Thailand, dass das Flugzeug dem Prinzen persönlich gehören würde. Merkwürdigerweise will nun der Außenminister nach Deutschland kommen um diese Privatangelegenheit zu regeln. (Das wird natürlich nichts bringen. Es gibt nur noch folgende Methoden: 1. Eine Vollstreckungsabwehrklage, die sicherlich einige Monate dauern kann, 2. Irgendwelchen deutschen Managern in Thailand was in die Schuhe schieben und sie verhaften und dann schmoren lassen)
Eingestellt von Tilman Hausherr um 7/13/2011 09:25:00 PM 0 Kommentare
Labels: ,

24.5.11

Überbelegt

Fotos der Überbelegung in Kalifornischen Gefängnissen (Seite 56 in der PDF)

Und hier noch mehr Fotos (Mother Jones Magazine)
Eingestellt von Tilman Hausherr um 5/24/2011 05:17:00 PM 0 Kommentare
Labels: ,

10.4.11

Rückblick: "Ernsthafter Widerstand nicht mehr zu erwarten"

Am 15.1.2009 glaskugelte Christian Stöcker in SPIEGEL Online über Netzsperren: "Ernsthafter Widerstand gegen von der Leyens Initiative ist trotz dieser Fragen nicht mehr zu erwarten". Wie man weiss, kam es anders. Zensursula wurde nach Blamagen längst auf einen anderen Posten abgeschoben, das Gesetz wurde nie angewendet, und es soll demnächst gestrichen werden - weil Löschen nun mal sinnvoller ist.

Dem Glaskugelschreiber hat es nicht geschadet: er ist jetzt Ressortleiter Netzwelt.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 4/10/2011 03:05:00 PM 2 Kommentare
Labels: , ,

5.3.11

no change (22): yes we can force stripping

Der gefangene US Soldat Bradley Manning wird neuerdings gezwungen, in bzw. vor der Zelle stundenlang nackt zu bleiben (Mitteilung seines Anwalts und noch eine sowie Bestätigung). Das Ganze ist eine Strategie aus der Bush Zeit um Gefangene "weich zu bekommen". (Consortiumnews, hier das CIA Memo dazu)

Nachtrag: täglich! (New York Times). Auch gute Analyse in Salon.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 3/05/2011 12:59:00 PM 0 Kommentare
Labels: ,

19.2.11

Schlecht anonymisiert (5): Der schöffende Blogger

FOCUS fragt, ob eine Schöffe aus dem Prozess gegen den Vater vom Winnender Amokschützen befangen sei:
Dem Nachrichtenmagazin FOCUS zufolge präsentiert sich der als „Politblogger“ bekannte Laienrichter Dietmar N. im Internet seit langem als bekennender Waffengegner. So sprach er sich bereits vor Prozessbeginn für ein striktes Verbot von Schusswaffen in Privathaushalten sowie ein schärferes Waffenrecht aus. Verstöße müssten „empfindlich“ bestraft werden.
Die Anonymisierung ist Unsinn. Eine Suche nach Politblogger Dietmar findet den blog leicht (mit einem lustigen Bild über eine WORD Version für unseren Plagiatsminister), aber auch diesen entlarvenden Eintrag. Da wird sich der Anwalt für die Revision nicht anstrengen müssen.

Nachtrag: Stellungnahme vom schöffenden Blogger. Dass er sich nicht als befangen betrachtet, ist irrelevant. Es kommt auf die "Besorgnis der Befangenheit" an, d.h. auf den "bösen Schein". Genau das ist aus meiner Sicht der Fall.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 2/19/2011 04:21:00 PM 0 Kommentare
Labels: , ,

27.1.11

Burkini nun gerichtsbekannt

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden (Beschluss vom 12.01.2011, Az: 9 L 518/10), dass sich eine 13-jährige moslemische Schülerin nicht aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreien lassen kann. (Beck Aktuell) Die Begründung ist interessant und zeigt dass die Richter über aktuelle Modetrends in der Kopftuch-Szene informiert sind: das Mädchen könne ja auch ein Burkini tragen. Ich bin gespannt, wie sich das in der Praxis auswirken wird. Schüler können sooo gemein miteinander sein. Eine 13-Jährige im Badeanzug wird niemand beachten; die gleiche im Burkini wird dagegen ein Fall für den Nachwuchs der "Fashion Police" sein, die schlimmstenfalls die Handy-Kameras zücken.

Passend zum Thema Schwimmen auch ein Bericht bei Telepolis: Zweidrittel der 2-5jährigen Kinder benutzen einen Computer, nur ein Fünftel kann schwimmen.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 1/27/2011 06:58:00 PM 0 Kommentare
Labels: , ,

28.6.10

Neues Wort (31)

Aussagemanagement: Bezeichnung der Zeit für Widersprüche und Erinnerungslücken der "Kachelfrau":
Schon bei Polizei und Staatsanwaltschaft hatte Simone in vier unterschiedlichen Vernehmungen hartnäckig die beschriebenen nachweislich falschen Angaben zum erweiterten Tatgeschehen gemacht. Nun geht die Sachverständige davon aus, dass die Frau bei der Schilderung des Kerngeschehens Erinnerungslücken geltend macht, um ihr Aussagemanagement abzusichern.
Da passt das Zitat von Mark Twain sehr gut:
If you tell the truth you don't have to remember anything.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 6/28/2010 07:23:00 PM 0 Kommentare
Labels:

18.6.10

Mehr Senioren-Adoptionen

Was bisher nur für Prominente möglich war, soll bald für alle klappen: laut Wille der Regierung sollen die Jugendämter künftig auch Adoptionen mit einem Altersabstand von mehr als 40 Jahren ermöglichen. (Beck) Der von Kindern benutzte Begriff "meine Alten" ist dann noch wirklichkeitsnaher.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 6/18/2010 09:00:00 PM 0 Kommentare
Labels:

7.6.10

Schlecht anonymisiert (4): Die Kachelfrau

Wetterberichte im TV interessieren mich wenig, weil ich keinen Tratsch über das "Azorenhoch" oder über "Blumenkohlwolken" brauche. Es reicht auch aus dem Fenster zu schauen; zur Not erfahre ich eine zu ca. 50% korrekte Vorhersage auf wetter.de. Deshalb hatte ich bisher nicht einmal den Versuch gemacht, den vollen Namen von der Kachelmann-Beschuldigerin herauszufinden, ausserdem ist es ja wirklich sinnvoll, dass sie anonym bleibt. Die SPIEGEL TV Sendung vom Sonntag sowie die Vorabmeldung hat mich dann aber doch zu Recherchen ermutigt. Und siehe da - der volle Name ist seit Monaten ein offenes Geheimnis.

Wer den Namen nicht kennt, hat nur nicht 5 Minuten gesucht.

Die Medien haben diesmal immerhin nicht einfach lediglich den Nachnamen abgekürzt, sondern den Namen komplett geändert, sie heisst "Sabine W. (Name geändert)". Obwohl die juristische Literatur eindringlich warnt, dass Erkennbarkeit auch durch andere Merkmale als den Namen gegeben sei, berichteten alle möglichen Medien dass es sich um eine Radiomoderatorin aus Schwetzingen handele. Ganz besonders schlecht versucht ein "Jürgen Gruler" vom Mannheimer Morgen, die Situation zu "retten", und erklärt, dass die Dame "nicht Viola" heisse. Eine Auswertung der Google Suchergebnisse findet jedenfalls sehr schnell den Realnamen.

Nachtrag: Die Rechtsanwäldin lästert etwa in die gleiche Richtung.

Nachtrag 2: Ein Leserbriefschreiber in der Welt nennt den vollen Namen, und dieser wird gedruckt!
Eingestellt von Tilman Hausherr um 6/07/2010 05:56:00 PM 0 Kommentare
Labels: , ,

28.5.10

Anderes Recht für Tauss

Der ehemalige Abgeordnete Jörg Tauss (damals SPD) wurde heute wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu 15 Monate Bewährung verurteilt. (AFP)

Der ehemalige Abgeordnete Matthias S. (CSU) wurde letztes Jahr im Stillen wegen des Besitzes von Kinderpornografie per Strafbefehl verurteilt (Süddeutsche Zeitung), das sind somit maximal 12 Monate Bewährung.

Die ehemalige Familienministerin Ursula von der Leyen (Tochter vom dubiosen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht) organisierte eine Vorführung von Kinderpornographie zu "Informationszwecken". Eine Strafanzeige gegen sie wurde natürlich umgehend eingestellt. (Die Welt, Twitpic)

Was lernen wir daraus:
1) Uschi darf alles
2) Ein CSU Abgeordneter darf nicht alles, aber es wird still geregelt
3) Bei einem lautstarken Uschi-Kritiker wird hart durchgegriffen.

Interessant (und widersprüchlich) ist, dass das Gericht zusteht, dass Tauss sich nicht das Material beschafft habe, um sich "sexuell zu erregen". Dennoch behauptet das Gericht, die Beschaffung sei "für private Zwecke und nicht für seine parlamentarische Arbeit als Internetexperte" (Über Letzteres hätte er die gewünschte Straffreiheit per §184b(5) StGB erhalten). Woher weiss das Gericht, wann ein Abgeordneter seine Mütze mit "MdB" Logo auf hat? Das Gericht behauptet weiter, "Es gehöre nicht zu den beruflichen Pflichten von Parlamentariern, Vertriebswege von Kinderpornografie zu recherchieren". Solche Widersprüche in Urteilsbegründungen sind eine gute Grundlage für eine Revision, und ich hoffe Tauss nutzt diese Chance.

Ich meine, Abgeordnete sollen sehr wohl die Dinge recherchieren, um die es in der öffentlichen Debatte geht. Seinerzeit waren Ursula von der Leyen und das BKA mit massiver Lügenpropaganda aufgefallen, als es darum ging, ein Gesetz für Netzsperren zu erlassen. (Um auf diese Weise die Grundlage für eine "chinesische" Sperr-Infrastruktur für die Zukunft zu schaffen, allerdings nicht für Glückspiel) Nach den Wahlen war das merkwürdigerweise alles gar nicht mehr so wichtig, und Uschi zeigt ihre Inkompetenz nun in einem anderen Ministerium. Ausserdem wurde bekannt, dass das Argument "Kinderpornographie" in Wirklichkeit schon in 2007 von der Musik-Industrie empfohlen wurde um Sperren zu begründen.

Den einzigen Vorwurf, den man Tauss machen kann, ist dass er seine "Rercherchen" weder sauber dokumentiert noch im Voraus mit Kollegen oder Mitarbeitern abgestimmt hat.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 5/28/2010 05:43:00 PM 0 Kommentare
Labels:

19.4.10

Schlecht anonymisiert (3): Die Sumpfversteher

Die Frankfurter Rundschau hat einen interessanten Artikel über die Nachwehen vom "Sachsensumpf", eine Verschwörungsgeschichte die auf üblen Tratsch aufgebaut war; durch den "stille Post" Effekt wurden die Behauptungen von Woche zu Woche bunter. Ich selbst erinnere mich an ein TV-Interview, in dem der "Zeuge" nicht einmal ansatzweise glaubwürdig erschien. Zum FR-Artikel:
Richter a. D. (...) hat heute noch schlaflose Nächte, wenn er an den 21. Januar 2008 zurückdenkt, als der Spiegel mit der Geschichte "Dreckige Wäsche" erschien. (...)

Angeklagt wegen Verleumdung sind zwei Leipziger Journalisten, Thomas D. und Arndt G., deren Namen unter dem Beitrag standen. Der Dresdner Büroleiter des Spiegel, auch in der Autorenzeile vermerkt, steht nicht vor Gericht: Das Magazin druckte eine Richtigstellung und akzeptierte eine Geldauflage von mehreren Tausend Euro.

Die Angeklagten (...) haben in einer von ihren Anwälten verlesenen Erklärung bestritten, dass die beanstandeten Passagen von ihnen stammten.
Schon eine einfache Suche nach dem Artikeltitel findet den Artikel mit den Namen der Angeklagten Autoren. Und BILDBlog linkt gar auf den ursprünglichen SPIEGEL-Artikel. (Eine "Richtigstellung" ist darin nicht zu finden, die war wohl nur im Heft)

Nachtrag: Die mit der FR verbandelte Berliner Zeitung berichtet gleich ohne Anonymisierung, lässt aber das entscheidende Detail weg - nämlich dass die beiden behaupten, sie hätten die Passagen gar nicht geschrieben.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 4/19/2010 06:00:00 PM 2 Kommentare
Labels: , ,

17.4.10

Schlechte Woche für Stasi IMs

Gleich zweimal haben diese Woche ehemalige Stasi IMs, die verhindern wollten dass eben dies öffentlich genannt wird, Prozesse verloren:
  • "IM Schubert" verliert endgültig gegen den Zwickauer Pfarrer Edmund Käbisch (ddp)
    Mehr zum Thema hier und hier
  • "IM Wilfried" verliert in zweiter Instanz (Revision wurde zugelassen) vor dem Kammergericht, in der ersten Instanz hatte er noch gewonnen.
Nachtrag 8.6.2010: "IM Wilfried" lies die Revisionsfrist verstreichen, und verlor weitere Prozesse zum Thema. Nur gegen den RBB gewann er, aber nur weil der RBB zu feige war. (Tagesspiegel)
Eingestellt von Tilman Hausherr um 4/17/2010 01:01:00 PM 0 Kommentare
Labels: ,

11.4.10

Schlecht anonymisiert (2): der Mehl-Mann

In SPIEGEL-TV war ein interessanter Bericht über zwei inzwischen verurteilte Stalker (ein Auftraggeber und sein Handlanger), ein ähnlicher Bericht findet sich im Hamburger Abendblatt (falls Text nur für Abonnenten, hier klicken).

Die Hinweise: er heisse Rolf B., und sei Vorstand beim grössten Mehlhersteller gewesen.

Das klingt nach schlechter Anonymisierung, und lädt ein zur Recherche (so wie z.B. in diesem Fall).

Wer ist der grösste Mehlhersteller? Antwort hier. Den ehemaligen Vorstand findet man nun auch sehr leicht.

Nachtrag: Am 3.9.2010 berichtete das Handelsblatt ohne Anonymisierung: Der Stalker im Chefsessel
Eingestellt von Tilman Hausherr um 4/11/2010 10:35:00 PM 0 Kommentare
Labels: , ,

3.4.10

Gerdgas auf den Spuren von Barbra Streisand

Rechtsanwalt Schröder liess durch seinen Rechtsanwalt Nesselhauf den Rechtsanwalt Steinhöfel abmahnen wegen diesem Beitrag, der sich mit dem bisher unbekannten Beifahrer bei der Alkoholfahrt von Margot Käßmann befasst. (Focus) Unklar ist jedoch, welche der beiden Aussagen abgemahnt werden: die Beifahrer-Behauptung oder die "Putin-Lakai"-Bezeichnung. Klar ist jedoch, dass Schröder nun den Streisand-Effekt kennen lernt.

Den Beitrag selbst halte ich bzgl. der Beifahrer-Behauptung für zweifelhaft:
1) RA Steinhöfel gehört wohl kaum zu der entsprechenden Polit- oder EKD-Szene;
2) Wieso wurde der Name der prominenten Fahrerin an die Bildzeitung gegeben, nicht aber der Name des prominenten vermeintlichen Beifahrers?

Nachtrag 6.4.2010: Kaum ist die Osterpause vorbei, schon ist die einstweilige Verfügung zugestellt. Erlassen war sie bereits davor. Auch die Antragsschrift ist veröffentlicht, und auch von Anfängern problemlos zu verstehen: er war nicht Beifahrer. Und gleichzeitig ist nun klar, dass Schröder sich nicht gerichtlich gegen die "Putin-Lakai" Bezeichnung wehrt (die Antragsschrift geht nicht nochmal extra darauf ein, die eidesstattliche Erklärung des Ex-Kanzlers überhaupt nicht).

Nachtrag 9.4.2010: Kleinlaut schreibt Steinhöfel auf dem ursprünglichen Blog-Eintrag nun: "Die Behauptung ... beruhte auf unzutreffenden Informationen". Ursprünglich hatte er groß getönt, er habe zwei unabhängige Zeugen.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 4/03/2010 09:15:00 PM 0 Kommentare
Labels:

1.4.10

Falscher Wein? (2)

In dem Strei t um Wein aus dem vermeintlichen Besitz von Thomas Jefferson gibt es eine neue Klage. Milliardär Bill Koch behauptet, die Leute gefunden zu haben die die Initialen "Th.J." auf Flachen eingraviert haben, nennt allerdings nicht die Namen. Und diese Handwerker seien nicht etwa 200 Jahre alt, sondern lebten in dem gleichen Dorf wie der noch lebende Weinguru, gegen den die Klage läuft. (Courthouse News Service, Winespector)

Zwar sind die Details der Klage interessant, aber den Erfolg halte ich für zweifelhaft: Kläger und Beklagte hatten kein Vertragsverhältnis, und der Beklagte lebt nicht in den USA.

Nachtrag 23.4.2010: Der Stern nennt Details zu den Graveuren.
Eingestellt von Tilman Hausherr um 4/01/2010 08:02:00 PM 0 Kommentare
Labels:

17.3.10

Verhandlung am LG Berlin 86 S 6/10

Zufällig hatte ich heute einen Tag Resturlaub genommen, da passte es einfach zu gut, sich eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin anzuschauen. Kläger ist ein bekannter Berliner Rechtsanwalt, Beklagte ist Rolf Schälike, der Betreiber von Buskeismus.de. Der besagte Rechtsanwalt möchte sich vor den Webseitenbetreiber (bzw. seiner Art der Berichterstattung über den Kläger) mit Hilfe vom Gewaltschutzgesetz schützen.

Im Sitzungssaal waren etwa 8 Stühle, einige Zuschauer mussten stehen oder auf dem Boden sitzen, darunter eine Zeichnerin (möglicherweise diese). Das Gericht bestand aus drei Richterinnen, Namen weiss ich nicht, standen auch nirgendwo. Der Kläger war nicht erschienen und war vertreten durch eine junge Anwältin, der Beklagte war erschienen und vertreten durch RA Reinecke von Schön & Reinecke.

Bei den meisten Verhandlungen vor Zivilgerichten habe ich Folgendes erlebt: Nach etwas formalem Geplänkel erzählt das Gericht, wie es die Sache sieht, und eine Seite wirkt unglücklich, und argumentiert aus der Defensive. So war es auch hier. O-Ton des Gerichts: "... Berufung wurde rechtzeitig eingelegt, das war es aber auch schon." Aua.

(zum AG Urteil, gegen das Berufung eingelegt wurde)

Die Berufung wird wohl als unzulässig abgewiesen werden, aus zwei formalen Gründen:
  1. In der Berufungsschrift wurde "mehr" beantragt als das Amtsgericht abgewiesen hatte. Konkret ging es anscheinend um eine in dem Antrag der Berufungsschrift fehlende Frist von 6 Monaten die in einem früheren und durch das AG bereits aufgehobenen Beschluss vom LG stehen soll, (aber im AG Urteil vom 28.4.2009 merkwürdigerweise nicht erwähnt wird), wobei es Streit zwischen Kläger-Anwältin und Gericht gab ob die Frist angegeben war oder nicht. Das Gericht meinte, das sei "nicht heilbar", die Kläger-RAin beantragte jedenfalls die 6 Monatsfrist, fast-O-Ton der RAin: "dass der [LG] Beschluss vom 16.3.2009 bestätigt wird mit der Massgabe, dass Dauer der Anordnung begrenzt auf 6 Monate auf Verkündung des Berufungsurteil bezieht". (Grammatikfehler sind meine)
  2. Die "Beschwer" sei weggefallen aufgrund der langen Zeit. Hier fragte das Gericht, ob denn in der Hauptsache geklagt worden sei. (Nein) Die RAin meinte, die einstweilige Verfügung für 6 Monate soll als Versuch dienen, beim Beklagten "Einsicht" zu erreichen, und falls ja, könne man sich die Hauptsache sparen. (Nachtrag: die FAZ hat diesen Punkt nicht richtig kapiert und bekam prompt unangenehme Post)
Inhaltlich wurde wenig verhandelt, da das Gericht das für überflüssig hielt. Was sonst noch zur Sprache kam:
  • Kläger mag anscheinend die Pressemitteilung nicht
  • "Hören Sie auf mit der Berichterstattung... in dieser Art... unwahre Tatsachen..."
Die Entscheidung soll "zum Schluss der Sitzung" ergehen, also irgendwann heute Nachmittag, und wird dann wohl hoffentlich beim Kläger stehen.

Einer der Zuschauer, der zum Schluss kurz die Hand des Beklagten geschüttelt hatte, kam mir bekannt vor. Er sieht aus wie dieser Journalist, dummerweise hat es bei mir erst nach 2 Stunden "bing" gemacht. (Ja, er war es)

Nachtrag 23:30:
Die skurrilen Zufälle werden immer mehr. 1) Sowohl der Kläger als auch ich waren auf einer Veranstaltung der ARD (Vorab-Filmvorführung) am Abend, er war sogar einer der VIPs mit reservierten Platz, ich drei Reihen dahinter auf einem normalen Platz. Ich habe aber bewusst vermieden ihn anzusprechen. 2) Ich meine, erneut den besagten Journalisten gesehen zu haben.

Nachtrag 15.4.2010: Das Urteil
Eingestellt von Tilman Hausherr um 3/17/2010 11:53:00 AM 2 Kommentare
Labels:
Abonnieren Kommentare (Atom)
 

AltStyle によって変換されたページ (->オリジナル) /