Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/mutmaßliche Regelverstösse Bwag
Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand, Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.
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Klicke auf Abschnitt hinzufügen , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Einfach eine Meinung: 5glogger beruft sich in dieser Anfrage auf Punkt 4 der Zuständigkeiten des SG. Ob solche Verstösse bei Bwag wirklich vorliegen, hätte das SG zu klären; angesichts der Schilderung von 5glogger und des sehr langen, bunten Sperrlogs von Bwag mit Sperrgründen, die von Editwars über Verstoss gegen WP:KPA bis WP:ANON reichen, sehe ich die Zuständigkeit des SG gemäss Punkt 4 aber jedenfalls als gegeben an und würde es schön finden, wenn es den Fall annehmen könnte. Wie gesagt: Einfach eine Meinung. Gestumblindi 12:19, 15. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Ich habe nicht geschaut aber aus gefühlter Erinnerung sind Bwags Sperren größtemteils in Zusammenhang mit dem was jetzt "Diskussionskomplex im Umfeld "Anetta Kahane"" genannt wird. Da Bwag dort auch beteiligt ist und die hier thematisierten Konflikte rund um den Artikel Carola Rackete ebenfalls in Zusammenhang mit dem Kahane Komplex gesehen werden können, würde ich empfehlen die beiden Anfragen zusammen zu legen. Graf Umarov (Diskussion) 23:10, 15. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Du meinst ich soll mich wie Du in ein Politverfahren als Beteiligter hineinziehen lassen, weil Bwag hauptsächlich dort seine Sperren erhielt? Der einzige Zusammenhang wäre wohl die Person Bwag (Ich habe nie etwas mit Kahane zu tun gehabt). Leide aber wie wahrscheinlich viele andere Nutzer unter den Priorisierungen und dem Verhalten von Bwag.--5glogger
Disk
07:09, 16. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Du meinst ich soll mich wie Du in ein Politverfahren als Beteiligter hineinziehen lassen, weil Bwag hauptsächlich dort seine Sperren erhielt? Der einzige Zusammenhang wäre wohl die Person Bwag (Ich habe nie etwas mit Kahane zu tun gehabt). Leide aber wie wahrscheinlich viele andere Nutzer unter den Priorisierungen und dem Verhalten von Bwag.--5glogger
- Sorry @Gestumblindi aber den Vorschlag halte ich nicht für glücklich. 5glogger nutzt die Vandalismusmeldungen und Sachen wie diese Schiedsgerichtsanfrage schon länger gegen verschiedenen Benutzer um ungestraft persönliche Angriffe fahren zu können und Verläumdungen zu verbreiten (Beispiel). Das halte ich nicht für unterstützenswert. Wenn man aus dieser Anfrage unbedingt ein Benutzerverfahren Bwag wegen Sperrlogs machen will müsste man zudem fairer Weise auch seine langjährigen Sparringspartner zum Gegenstand eines Benutzerverfahrens machen, denn da gibt es einige mit einem vergleichbar langen Sperrlog das nicht aus stetem Wohlverhalten herrührt. --Pass3456 (Diskussion) 17:49, 16. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Die "Sparringspartner" sowie Bwag und Co. haben schon ein SG am laufen, wie Graf Umarov oben angemerkt hat. Darin geht es hauptsächlich um politics. Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussichten werden wegen der Unübersichtlichkeit und Beteiligtenzahl von manchen kritisch gesehen. Sammelverfahren gegen Besitzer langer Sperrlogs halte ich nicht für zielführend. Wenn Du aber den Eindruck hast, dass es andere individuell oder als Gruppe zu weit treiben, dann nenne Ross und Reiter und versuche es zu ändern, statt zu lamentieren.--5glogger
Disk
20:11, 16. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Die "Sparringspartner" sowie Bwag und Co. haben schon ein SG am laufen, wie Graf Umarov oben angemerkt hat. Darin geht es hauptsächlich um politics. Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussichten werden wegen der Unübersichtlichkeit und Beteiligtenzahl von manchen kritisch gesehen. Sammelverfahren gegen Besitzer langer Sperrlogs halte ich nicht für zielführend. Wenn Du aber den Eindruck hast, dass es andere individuell oder als Gruppe zu weit treiben, dann nenne Ross und Reiter und versuche es zu ändern, statt zu lamentieren.--5glogger
Auch nach der Lektüre der Problembeschreibung des Anfragestellers wird nicht klar, was dieser Bwag vorwirft. Die Neue Zürcher Zeitung zu zitieren ist kein regelwidriges Verhalten. Auch die verlinkte VM kann in diesem Zusammenhang kein Fehlverhalten Bwags zeigen. Es wird nicht ersichtlich, was das SG im Rahmen eines Verfahrens behandeln sollte. -- Liberaler Humanist „Sie werden sich noch wundern, was alles möglich ist." 21:01, 17. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- 1. Bwag hat Editwar geführt (noch dazu ohne Disk) 2. Zitat "wohlstandsverwahrloste Neokommunistin" erfüllt nicht NPOV 3. Zitat "wohlstandsverwahrlost" (Affluenza) ist das psychiatrisieren, pathologisieren und schmähen von lebenden Einzelpersonen also Verstoß gegen BIO und Grundsatz "WP ist keine Gerüchteküche" (zu psychiatrischen Zuständen). Das alles hat er out of the blue getan und entgegen des Diskussionsverlaufs. Er nimmt ja wegen seiner "Priorisierungen" nicht daran teil. Zieht man sein Sperrlog mit heran, muss man von wiederholten, nachhaltigen und vorsätzlichen Verstößen gegen WP-Regeln und Grundsätze sprechen. Ist es so verständlicher?--5glogger
Disk
21:36, 17. Nov. 2019 (CET) Beantworten
Ich möchte anfragen, ob Schiedsrichter Helfmann, oder ein anderer Schiedsrichter, dessen Amtszeit Ende November endet, überhaupt noch für Annahme oder Ablehnung stimmen dürfen? Gruß--2A02:8108:473F:B37C:19E0:3DC2:D41B:5EB7 18:37, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Dürfen ja, machen werden sie es wohl nicht. Viele Grüße, Luke 081515 18:44, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Luke, das macht doch überhaupt keinen Sinn, wenn ein scheidender Schiedsrichter noch seine persönliche Einschätzung schreiben darf. Das ist nicht böse gemeint jetzt. Aber nachfolgende neue Schiedsrichter könnten beeinflusst werden. Gruß--2A02:8108:473F:B37C:19E0:3DC2:D41B:5EB7 18:50, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Nein, ist es nicht zwingend. Die können ja z.B. auch noch ablehnen, und man macht eine Anfrage zu, bevor die neuen SGler die Anfrage bekommen. Und wenn es um beeinflussen geht kann man auch seine Meinung dazu im SG-Wiki schreiben, dazu braucht es hier keine Annahmeentscheidung, also würde ich hier keinen Gewinn durch eine neue Regel sehen ;). Viele Grüße, Luke 081515 18:52, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Gemäß WP:SG/R#Annahme der Anfrage ist einzig relevant, ob (mindestens) fünf SG-Mitglieder eine Anfrage annehmen. Die umseitige Stellungnahme von Helfmann ist also lediglich als Information zu verstehen. --Wibramuc 18:58, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Nein, ist es nicht zwingend. Die können ja z.B. auch noch ablehnen, und man macht eine Anfrage zu, bevor die neuen SGler die Anfrage bekommen. Und wenn es um beeinflussen geht kann man auch seine Meinung dazu im SG-Wiki schreiben, dazu braucht es hier keine Annahmeentscheidung, also würde ich hier keinen Gewinn durch eine neue Regel sehen ;). Viele Grüße, Luke 081515 18:52, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Luke, das macht doch überhaupt keinen Sinn, wenn ein scheidender Schiedsrichter noch seine persönliche Einschätzung schreiben darf. Das ist nicht böse gemeint jetzt. Aber nachfolgende neue Schiedsrichter könnten beeinflusst werden. Gruß--2A02:8108:473F:B37C:19E0:3DC2:D41B:5EB7 18:50, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
In den Regeln steht: "SG-Mitglieder, deren Amtszeit endet (unabhängig davon, ob sie wieder kandidieren), sollten neue Anfragen, deren Bearbeitung voraussichtlich während der verbleibenden Amtszeit nicht abgeschlossen werden kann, nicht annehmen (Empfehlung)." Das bedeutet doch wohl auch, keine persönliche Einschätzung mehr abzugeben, auch keine sonstige Anmerkung, auf der Disk-Seite vielleicht. Gruß--2A02:8108:473F:B37C:19E0:3DC2:D41B:5EB7 19:07, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Wie du richtig zitierst, steht da, wie auch im Meinungbild, „... (Empfehlung)." Es gibt gute Gründe davon abzuweichen. So läuft die reguläre Annahmefrist für diese Anfrage am 28. November ab. Wenn es den ausscheidenden Schiedsgerichtsmitgliedern nicht erlaubt wäre anzunehmen, dann könnte schon ein einziger der fünf verbleibenden Schiedsgerichtsmitglieder für eine Ablehnung sorgen, auch wenn die anderen 4 die Anfrage annehmen.
- Eine Alternative ist es natürlich, bei Anfragen, die gegen Ende einer Amtsperiode eingehen, die Annahmefrist entsprechend zu verlängern. --Count Count (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Count Count (Diskussion | Beiträge) 19:17, 20. Nov. 2019 (CET))Beantworten
- (nach BK) Eine „Empfehlung" ist gemäß Duden ein Synonym für eine Anregung. Einem (scheidenden) SG-Mitglied mit in der Summe vier Jahren SG-Erfahrung sollte durchaus zugestanden werden, zu interpretieren, ob diese Empfehlung im Einzelfall Sinn macht. --Wibramuc 19:20, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
Nach zahlreichen BKs: Ich habe als amtierender SGler die Annahme abgelehnt, da meine Amtszeit endet. Was soll daran falsch sein? Auch werde ich mir nicht verbieten lassen eine persönliche Anmerkung einzubringen. --Helfm@nn -PTT- 19:28, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
Vielleicht sollte ein Schiedsrichter den Antragsteller darauf aufmerksam machen, dass der Zeitpunkt seiner Anfrage ungünstig gewählt ist, weil hier im SG gerade ein Schiedsrichterwechsel stattfindet. Er schreibt ja umseitig, dass er sich nicht gut auskennt. Zudem: natürlich sollten erfahrene (ehemalige) Schiedsrichter eine Stimme haben, aber doch nicht auf der Fallseite, sondern auf der Disk. Nach Möglichkeit sollten sie aber (wieder) kandidieren. Gruß--2A02:8108:473F:B37C:19E0:3DC2:D41B:5EB7 19:33, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Der Zeitpunkt ist schlecht gewählt, das weiß ich mittlerweile. Kein Grund zur Aufregung. Ich denke die verbliebenen SGler werden die Verstocktheit von Bwags Verhalten und Stellungnahme zu beurteilen wissen. Zumal für Verstösse gegen BIO nicht VM oder Vermittlungsausschuss da ist.--5glogger
Disk
20:29, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- 5glogger, dann fühlst du dich ja wegen des Zeitpunktes informiert. Die 5 Schiedsrichter mit einer Amtszeit bis Nov.2020, müssten jetzt alle für eine Annahme des Falles stimmen. Wenn das falsch ist, möge man mich berichtigen. Gruß--2A02:8108:473F:B37C:19E0:3DC2:D41B:5EB7 20:56, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Berichtigung: Wie oben dargelegt, können die zum 1. Dezember ausscheidenden Schiedsgerichtsmitglieder die Anfrage durchaus annehmen. Außerdem hat das Schiedsgericht die Möglichkeit, die Annahmefrist für diese Anfrage per SG-Beschluss zu verlängern. --Count Count (Diskussion) 21:58, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Nun denn, ich gebe jetzt Ruhe. Ich halte es für wichtig, dass das gewählte Schiedsgericht, so selbstständig und eigenständig wie es eben möglich ist, arbeitet. Danke für die Aufmerksamkeit. Gruß--2A02:8108:473F:B37C:19E0:3DC2:D41B:5EB7 22:15, 20. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- @Helfmann: Du schriebst "Meine Amtszeit als Schiri endet in wenigen Tagen, Annahme daher laut SG Regelwerk nicht mehr möglich", aber die hier anfragende IP hat m.E. einen Punkt: Ist nicht auch Ablehnung dann nicht mehr möglich bzw. angebracht? Ich meine, wolltest du evtl. eher ausdrücken, dass du dich als scheidender Schiedsrichter enthältst und über die Annahme der Anfrage nicht mehr mitentscheiden kannst/willst? Du hast dich aber unter "Ablehnung" eingetragen, welcher Punkt m.E. für ausdrückliche Ablehnungen vorgesehen ist (im Sinne von "ich als SG-Mitglied bin der Ansicht, dass diese Anfrage vom SG nicht angenommen werden soll"), so war es aber wohl nicht gemeint? "Nicht annehmen" (aus den Regeln) ist nicht identisch mit "ablehnen". Gestumblindi 13:05, 21. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Enthaltung und Ablehnung ist de facto das gleiche, weil egal ist wie viele sich enthalten oder ablehnen so lange mindestens 5 annehmen. Helfmann hat deutlich gemacht, dass er nicht annehmen wird und auch einen guten Grund genannt. Das ist fair gegenüber allen Beteiligten. --Der-Wir-Ing(„DWI")(Disk) 13:22, 21. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- DWI hat es treffend erklärt, ich kann diese Anfrage nicht mehr annehmen. Daher erachte ich es als fair sie dann offiziell abzulehnen. Grund dafür habe ich genannt. Wie DWI auch richtig angemerkt hat, unterm Strich läuft es auf das Gleiche heraus. Wo hätte ich mich denn sonst eintragen sollen? Ich kann nur annehmen oder ablehnen. Alternativ noch gar nichts machen. Das wollte ich aber nicht. --Helfm@nn -PTT- 18:08, 21. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Okay, wohl schon in Ordnung so. Danke. Gestumblindi 22:15, 21. Nov. 2019 (CET) Beantworten
Abgesehen vom formalen Ablehnungsgrund "Amtszeitende" welcher selbstverständlich genannt werden kann, gibt es einen zweiten Ablehnungsgrund "sehe nicht alle Vorinstanzen genutzt". Ich wüsste nicht, warum er diese beiden Gründe nicht vorbringen dürfte? Der Zeitpunkt der Antragstellung ist vermutlich das Problem. --Itti 18:19, 21. Nov. 2019 (CET) Beantworten
Ja, der Zeitpunkt der Anfrage war denkbar schlecht gewählt. 5 Schiris können sie nicht mehr annehmen, die kommenden Schiris werden zum Zeitpunkt des Annahmeendes noch nicht im Amt sein, bleiben also nur 5 Schiris, die überhaupt diese Anfrage annehmen könnten. --Helfm@nn -PTT- 18:48, 21. Nov. 2019 (CET) Beantworten
- Warten wir es ab. Laut Regel (und wie Count Count und Wibramuc weiter oben dargelegt haben) gibt es zwar eine Empfehlung aber kein Verbot einer Zustimmung. Die Schiris haben also Spielraum, sonst wäre ja das Schiedsgericht jeweils während der Wahlperioden praktisch nicht anrufbar und das war mit dem Meinungsbild sicher nicht intendiert.--5glogger
Disk
18:30, 22. Nov. 2019 (CET) Beantworten
Das SG hat sich generell mit der Annahmefrist für kurz vor Amtszeitende eingehende Anträge beschäftigt und hier die Regeln angepasst, die Annahmefrist läuft damit auch für diesen Antrag bis zum 14. Dezember, so dass die neuen SG-Mitglieder noch ausreichend Zeit haben, sich ein Bild hiervon zu machen. --Wibramuc 00:53, 23. Nov. 2019 (CET) Beantworten