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[[Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen für Bilder/Archiv/2012#Thema 1]]
oder als Weblink zur Verlinkung außerhalb der Wikipedia
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren4 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ich habe mich durch zig WP-Seiten gewühlt und bin danach nicht unbedingt klüger.
Der Fall ist folgender: ich möchte das Foto eines Lemma aktualisieren; dabei handelt es sich dabei um eine lebende Person. Von dieser Person habe ich heute aktuelle Porträt-Aufnahmen gemacht, eine davon will ich nun mit dem Einverständnis der betreffenden Person hochladen. Was den Rechteinhaber betrifft, nehme ich an, dass ich als Fotograf die Vorlage PD-self (?) eintragen muss. Aber welche der Lizenzen ist nun in diesem Falle zutreffend? Danke schon mal für die Hilfe. --Gernheim15:05, 10. Jan. 2012 (CET)
Nein, du als Rechteinhaber kannst dir eine Lizenz frei auswählen (Auswahlbox auf der Seite wo du das Bild hochlädst, du musst keine Vorlage selbst einbinden) mit all ihren Folgen. Mit PD-self würdest du alle Rechte abgeben, das ist nicht notwendig. Ich persönlich nehme meist CC-by-sa 3.0--Cepheiden15:32, 10. Jan. 2012 (CET) P.S. Hilfe:FAQ_zu_Bildern finde ich hinsichtlich der Lizenzen schon recht nützlich.
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren18 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ich habe zu dem Thema n paar Fragen =)
Darf man auf Wikipedia ein Bild hochladen, das man selbst erstellt hat und es dann unter Copyright mit Ausnahme der Benutzung in der Wikipedia (so wie bei {{Bild-WikimediaCopyright}}) stellen? => D.h. Wikipedia darf es verwenden, alle anderen nicht.
Sind Logos/Produkte nicht durchaus "hochladbar", weil sie zu enzyklopischen Zwecken verwendet werden? Wenn die Firmen dagegen sind, können sies ja immer noch verbieten, aber solange Zweifel ist, finde ich, sollte man die Sachen hochladen dürfen.
Warum fallen die zahlreichen (annähernd) pornografischen Bilder nicht unter das Jugendschutzgesetz? Ich versteh nicht ganz, warum man auf Plakaten keine Sex-Szenen zeigen darf, im Internet aber schon ;-)
1. Nein, denn alle Medien hier müssen unter einer freien Lizenz stehen.
2. Logos darf man doch hochladen, wenn sie keine Schöpfungshöhe haben und damit dann gemeinfrei sind.
3. Weil diese Bilder 1. gar nicht pornografisch sind und 2. enzykloppädischen und aufklärerischen Zwecken dienen. Aus diesem Grund dürfen wir auch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie beispielswiese Hakenkreuze darstellen, obwohl deren Darstellung grundsätzlich verboten ist. -- Chaddy · D – DÜP –20:31, 9. Jan. 2012 (CET)
(EC) 1. Nein, darf man nicht. Die Lizenzen, die auf Wikimedia-Projekten akzeptiert sind, gestatten jedermann die Weiternutzung. Siehe Freie Inhalte bzw. Freie Lizenz.
2. Produktfotos und Logos fallen genauso unter das Urheberrecht wie alle anderen Werke auch. Logos sind u.U. urheberrechtlich nicht schutzfähig, weil sie die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreichen. Diese Logos dürfen mit {{Bild-LogoSH}} hochgeladen werden.
3. Nicht alles, was Sex ist, ist auch Pornographie. Die Bilder auf Wikimediaprojekten dienen Bildungszwecken und es wird daher davon ausgegangen, dass sie keine Pornographie darstellen. Grüße, --ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)20:33, 9. Jan. 2012 (CET)
OK, danke sehr =)
1. ja, ich mein, warum kann ein einzelner Nutzer seine Werke nicht nur für Wikipedia zugänglich machen (Wikimedia kann das ja auch)
2. die Antwort habe ich erwartet =) Hatte nur gehofft, dass es noch andere Ausnahmen, wie ein öffentliches Interesse gibt. So werden Logos von großen Firmen, auch wenn sie die Schöpfungshöhe überschreiten gezeigt
Zu 1.: Wikimedia ist deswegen die Ausnahme, weil es der Betreiber ist. Im Prinzip darf man ja überall die "firmeneigenen" Werke auch für Arbeitszwecke benutzen. Ansonsten hätte man schon Probleme, weil man Hilfebildschirme gar nicht erstellen könnte und somit die Arbeit hier unverhältnismäßig erschwert wird. Letztendlich ist das hier auch keine Erlaubnis, sondern eine offizielle Duldung.
zu 2.: Was du meinst wäre Fair Use, was es aber nur im englischsprachigen Raum gibt. Desweiteren gibts hier die Regel: "im Zweifel nicht", d.h. wir warten nicht passiv ab ob jemand Rechte einwendet, sondern akzeptieren nur Dateien, wo es (nachweislich) keine rechtlichen Probleme gibt. Gut, einige pragmatische Regelungen findet man auf den Hilfeseiten (WP:BR Punkte 3.4.1 und 3.4.2)
zu 3: Das kann man durchaus als Pornographie bezeichnen. Jedoch hat diese das Ziel „den Betrachter sexuell zu erregen". Die Bilder dort haben aber eine andere Aufgabe: nämlich die Erklärung, Aufklärung, Information. Ohne rechtliches Wissen sag ich mal, dass nach §12 Abs. 1 JuSchG solche Medien erlaubt sind, da man Wikipedia durchaus zu „Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme" rechnen kann. Und eine "offensichtliche Gefährdung" nach §15 Abs. 2 Punkt 5 sehe ich auch nicht, da erstens Eltern eine Aufsichtspflicht haben und zweitens man auch nicht mehr sieht als wenn man googelt. Nicht zu vergessen ist, dass schon immer in den Biologiebüchern auch Abbildungen von nackten Mädchen und Jungen drin sind, aus allen möglichen Altersbereichen. Auch das könnte man als Pornographie bezeichnen in einem anderen Kontext, aber es dient halt der Information. --Quedel00:10, 10. Jan. 2012 (CET)
1. Das Ziel der Wikimedia-Projekte ist, wie bereits oben erwähnt, die Erstellung freier Inhalte. Diese müssen von jedermann nutzbar sein. Es ist insofern inkonsequent, dass die WMF sich herausnimmt, Dateien einzubinden, die durch sie selber geschützt sind. Das ist aber kein Freibrief, dass alle das tun können.
2. So werden Logos von großen Firmen, auch wenn sie die Schöpfungshöhe überschreiten gezeigt: Das stimmt nicht.
1. Ja, ok, verändern wird sich daran bestimmt nichts, ich finde es aber inkonsequent
2. Stimmt doch: Bei all diesen Logos wurde die Vorlage "Bild-LogoSH" einbegunden und es gibt keine Zustimmung des Urhebers. Trotzdem wird die Nutzung gestattet, vermutlich weil es sich um namhafte Unternehmen handelt:
3. Wo die oben genannten Grenzen enden, kann keiner sagen. Ich finde, das die Bilder teilweise keinesfalls der Aufklärung nutzen, aber das is Meinungssache.
Alle oben dargestellten Logos erreichen auch nicht die notwendige Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz in Deutschland. Daher ist keine Zustimmung des Urhebers (den es ja ohne Urheberrecht gar nicht gibt) nötig, um die Logos verwenden zu dürfen. Grüße, --ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)23:17, 10. Jan. 2012 (CET)
Laienhaft würd ich sagen, den Urheber gibts schon, nur er hat keine Schutzrechte in urheberrechtlicher Sicht. --Quedel00:28, 11. Jan. 2012 (CET)
Wo kein Werk, da kein Urheber im gesetzlichen Sinne. Dass es irgendeinen Ersteller gibt, steht außer Frage - umgangssprachlich kann man den auch als Urheber bezeichnen. Grüße, --ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)11:50, 11. Jan. 2012 (CET)
Datei:Internet Explorer 9 Logo.png Nun, ich selbst habe öfters Logos hochladen wollen, allerdings wurden diese (ungefähr gleich "komplizierter" Aufbau) direkt gelöscht. Wo grenzt man denn jetzt bei der Schöpfungshöhe ab? Meiner Meinung nach hat zB das Windows-InternetExplorer-Logo genug Arbeit gekostet, um unter den Urheberschutz zu fallen (es besteht ja auch ®). Wenn ich ein ähnliches Logo von einer unbekannteren Firma hochladen würde, würde es zumindestens gelöscht werden ;-)
gilt hier nicht das Geschmacksmustergesetz oÄ? Würde das ganze denn auch für Lichtbildwerke gelten? Dieses rechts gezeigte Auto ist ja an sich eindeutig über der Schöpfungshöhe. (Sry, dass das Bild nach unten reicht ^^) --Alleskoenner17:03, 11. Jan. 2012 (CET)
P.S.: Welcher dieser Vorlagen soll man eigentlich auswählen, oder kann man alle nehmen?: "Bild-CC-by-sa/3.0/de"/"Bild-CC-by-sa/3.0"/"Bild-GFDL-Neu" --Alleskoenner17:15, 11. Jan. 2012 (CET)
Leider hat sich bisher kein einheitlicher Leitfaden durchgesetzt, wonach man SH bemessen kann. Im Zweifelsfall hilft nur eine Nachfrage auf WP:UF. Und dass Logos unbekannterer Firmen gelöscht werden, liegt nicht unbedingt an der SH des Logos, sondern vielmehr an dessen Verwendbarkeit.
Für das verlinkte Bild gilt IMHO schon das Geschmacksmusterrecht und das Urheberrecht. Einerseits hat der Fotograf ein Urheberrecht an dem Lichtbildwerk, andererseits ist die Fahrzeuggestaltung vmtl. ein eingetragenes Geschmacksmuster. Wieso uns das hier nicht weiter stört, steht ausführlicher in Geschmacksmuster#Geschmacksmuster und Bildrechte.
Es gibt auch Fotos, denen wir die Schöpfungshöhe absprechen; nämlich genau dann, wenn sie eine bloße Reproduktion eines zweidimensionalen Gegenstandes sind. Fotografiert jemand ein Bild frontal, steht die WMF auf dem Standpunkt, dass der Fotograf kein eigenes Urheberrecht hat.
(nach WP:BK - Chrisi hat also schon einen Teil beantwortet) Die Schöpfungshöhe zu ermitteln bzw. zu verneinen ist nichts einfaches, dort eine qualifizierte Aussage in Grenzfällen zu machen traue ich hier nur wenigen zu. Als erster Anhaltspunkt dient mir immer folgende Faustregel: was so einfach ist, dass man es sprachlich beschreiben kann und ein guter Grafikdesigner es danach sehr ähnlich nachbauen kann, hat keine Schöpfungshöhe. Zu den von dir hochgeladenen Dateien die gelöscht wurden: hierbei handelt es sich nicht um Logos, sondern um Fotos von Produkten. Und Fotos sind grundsätzlich geschützt. Zum Auto rechts: das Geschmacksmustergesetz schützt das Geschmacksmuster wie es ist - in dem Fall einen dreidimensionalen Gegenstand (das Auto und seine "Kurven"). Es ist also verboten es nachzubauen, Abbildungen davon verletzen i.d.R. aber nicht die Rechte daraus. Zum urheberrechtlichen Status dürfen dir Chaddy & Co was sagen (Autos wären doch auch mal was für WP:BR?). Zu den Bidlizenzen: wenn du ein eigenes Foto machst oder ein eigenes Werk veröffentlichst, ist es dir frei zu entscheiden, welche Lizenz(en) du dir auswählst. Die von dir genannte 3er-Kombination ist unsere Vorauswahl hier und kann so verwendet werden. --Quedel17:43, 11. Jan. 2012 (CET)
mmh, die Verwendbarkeit/Verwendung ist nicht wirklich ein Vorwand (das waren ja keine "unbekannten" Firmen). Ja, stimmt, die Produkte sind fotografiert, aber das ist der Audi ja auch ;-) Ich verstehe da den Unterschied nicht ganz
außerdem erklärt das alles nicht, warum Logos wie das des InternetExplorers verwendet werden dürfen, obwohl sie geschützt sind ^^
Der Audi ist aber als Geschmacksmuster geschützt. Daher dürfen wir Abbildungen davon verwenden (s. Link oben). Ich weiß nicht, was du hochgeladen hast, aber vermutlich waren es Produkte bzw. -verpackungen, die urheberrechtlich geschützt waren, weil sie aufwändig gestatltet waren.
Das Logo des Internet Explorers ist nach deutschem Urheberrecht nicht schutzfähig. Ob da jetzt jemand ein (c), (r) oder ein anderes Zeichen dranmalt, ändert daran nichts.
Ja, ein Nachnutzer kann sich jetzt eine der drei Lizenzen auswählen, unter der er das Bild verwenden möchte. Das ist aber kein Problem - viele Bilder sind mehrfach lizenziert. Grüße, --ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)18:06, 11. Jan. 2012 (CET)
Hallo Matthias. Bitte gib die Namensnennung im Feld Urheber an. Solltest du eine Attributierung Dritter wünschen, so vermerke das im Feld "Genehmigung". Wenn du eine andere Darstellung deines Namens wünscht, kannst du es so wie mit deiner Unterschrift machen (abweichender Text, trotzdem Link auf deine Benutzerseite). Wenn es wie bei Datei:Infotafel Speicher Scheibe vollständig.jpg darum geht, geschützte Werke Dritter darzustellen, dann schreibe (in dem konkreten Beispiel) den Namen des Tafelurhebers rein (also das LMBV) und dahinter dann Foto: Matthias oder ähnlich. Auf Commons haben die Lizenzvorlagen einen eigenen Parameter für die Urhebernennung, das haben wir hier lokal nicht. --Quedel16:07, 21. Jan. 2012 (CET)
Die Vorlage auf Commons heißt Commons:Template:Credit line. Sehr nützlich. :-) Sowieso wäre es sinnvoll, wenn du deine selbst erstellten Fotos von Anfang an auf Commons hochladen würdest. Dann stehen sie in allen Sprachversionen der Wikipedia und ihren Schwesterprojekten zur Verfügung. Grüße --MartinaDisk.17:55, 21. Jan. 2012 (CET)
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren4 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Die Vorlage:Recht am eigenen Bild sollte mit der entsprechenden Esperanto-Vorlage eo:Ŝablono:Personaj rajtoj verlinkt werden, und vermutlich gibt es auch in anderssprachigen Wikipedias Vorlagen zum gleichen Thema. Auch wenn die Vorlage selbst gegen jede Bearbeitung gesperrt ist: Macht es nicht Sinn, Interwiki-Links in eine Dok-Seite auszulagern und damit doch bearbeitbar zu machen???
In die Dokumentationsseite auszulagern, mhm, das wäre nicht Interwiki gerecht, da diese nur auf exakt den gleichen Seiten stehen sollte. Aber m.E.n. spricht nichts gegen Interwikis in Bildvorlagen. Dafür ist ein Entsperren nicht notwendig, das könnte man einmal reinmachen und gut ist. --QuedelDisk18:01, 2. Mär. 2012 (CET)
Warum beschränken wir uns auf de-Versionen? --MartinaDisk.01:05, 26. Apr. 2012 (CEST) PS: Ic sehe gerade, dass es eigentich auch (deutschsprachige) at-Versionen bis einschließlich 3.0 gibt.
Damit die Lizenzbapperl-Flut hier nicht überhand nimmt. In der Regel sollen die Dateien doch nach Commons. Die .at-Vorlagen wurden damals meiner Erinnerung nach auch einfach von irgendjemandem erstellt. Problematisch ist, dass wahrscheinlich die /ch-Lizenz nicht vom (was für ein Zufall vom Nameskürzel her) CH verarbeitet werden, ein Commonstransfer damit nur sehr schwer ist. Haben wir denn aktuell Bedarf am Baustein? (Abgesehen davon, dass man ja auch jede Unported Version anstelle der nationalen verwenden darf). -- QuedelDisk17:40, 26. Apr. 2012 (CEST)
It's a wiki: {{Bild-CC-by-sa/3.0/ch}} und {{Bild-CC-by/3.0/ch}}. Ich plädiere jedoch dafür, diese Lizenzvorlage nicht auf der Wiki-Seite selber zu verlinken. Änderungswünsche zur Vorlage bitte hier schreiben (falls bspws. landestypische Begriffe noch zu verwenden wären), da ich die Vorlagen bereits voll geschützt habe (Admins können natürlich gleich selbst Hand anlegen). Die Texte, Bilder, Grafiken etc. wurden 1:1 von der /de-Vorlage übernommen. -- QuedelDisk17:58, 26. Apr. 2012 (CEST)
Super, danke. Zum Überleben brauchen wir natürlich keine der Länder-Versionen. Mir persönlich ist es aber wichtig eine voll gültige deutsche Version nutzen zu können. Zum Bedarf an einer CH-Version können Schweizer besser was sagen als ich. Ich gehe davon aus, dass die CH-Versionen auf Commons verfügbar sein werden; und dann wird der Commons Helper bestimmt nachziehen. Vorschlag: Wenn die Vorderseite nicht durch die AT- und CH-Lizenzen vergrößert werden sollen, könnte man sie auf eine Unterseite packen und jeweils bei der entsprechenden de-Version darauf verweisen. Einwände? --MartinaDisk.18:05, 26. Apr. 2012 (CEST)
Einwände? Ja, es macht die Seite unübersichtlicher und gerade verteilt werden sollten die Lizenzvorlagen nicht. Evtl. könnte man unterhalb der /de-Vorlagen auf der linken Seite (nur links) noch die /at und /ch einbinden, keinesfalls noch rechts die Lizenzen darstellen. Aber auch jetzt haben wir schon ein paar Lizenzen, die dort nicht aufgelistet sind. Und zum Commonshelper: der hat in den letzten Monaten bzw. Jahren noch nicht geschafft, selbst die altbekannten CC-by-Lizenzen zu unterstützen. Daher leg da mal keine Hoffnung drauf. -- QuedelDisk18:37, 26. Apr. 2012 (CEST)
In meinen Augen spricht nichts dagegen, nach dieser Übersicht über die wichtigsten Lizenzen auf eine "weitere Lizenzen"-Seite zu verweisen, wo die dann alle beisammen sind. Damit wäre auch das FAL-Thema weiter oben lösbar: Es wäre ja sicher nicht verkehrt, wenn wir solche Inhalte von Commons bei Bedarf hierher retten könnten. --MartinaDisk.23:05, 26. Apr. 2012 (CEST)
Das sind zwei unterschiedliche Dinge: retten kannste die Dateien sobald die Lizenzvorlage existiert, das ist vollkommen unabhängig von der Darstellung auf der Projektseite (die ja eh eher für Anfänger gedacht ist denn für die Insider). -- QuedelDisk09:24, 27. Apr. 2012 (CEST)
Also ich finde schon dass wir ein CH CC Lizenz brauchen vor allem jetzt mit dem URAA... Wenn irgend wo ein Beiwerk in einem pic drin ist das in den USA noch geschützt ist und die Datei eine CH CC Lizenz hat dann wäre sie hier falsch oder gar nicht lizenzierbar.--Sanandros (Diskussion) 12:19, 28. Apr. 2012 (CEST)
+1. Meines Erachtens sollten in der deutschsprachigen Wikipedia die DACHL-Länder lizenzmäßig gleichrangig vertreten sein. Wenn Länderversionen, dann alle. Sonst gehört da ein Bapperl {{Deutschlandlastig}} rein. ;-) --MartinaDisk.17:53, 28. Apr. 2012 (CEST)
Lizenzvorlagen für Bilder wie in Wikimedia einbinden
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren5 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Wie bindet man die Vorlagen in einer frischen Installation ein und wo?
Vielleicht habe ich diese Vorlagen falsch zugeordnet, so das die nicht eingebunden werden.
Du musst die Vorlagen alle in dein Wiki übertragen (z.B. per Importfunktion) und dann in einer bestimmten Mediawiki-Systemnachricht die Vorlagen angeben. Ich kann dir aber leider nicht sagen in welcher. Das weiß evtl. jemand anders, der hier mitliest. XenonX3 - (☎:✉) 14:31, 12. Jun. 2012 (CEST)
Hab's rausgefunden: Du legst in deinem Wiki die Seite MediaWiki:Licenses an und fügst die Lizenzen dort ein (ohne das Vorlage:). Am besten kopierst du dir die Seite hier aus der Wikipedia und passt sie an dein Wiki an. XenonX3 - (☎:✉) 15:42, 12. Jun. 2012 (CEST)
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Der Vorlage:Bild-PD-§134 zufolge endet der Schutz eines unter diese Vorschrift fallenden Werkes erst 70 Jahre nach der Veröffentlichung. § 134 Abs. 2 UrhG lautet: „Ist nach den bisherigen Vorschriften eine juristische Person als Urheber eines Werkes anzusehen, so sind für die Berechnung der Dauer des Urheberrechts die bisherigen Vorschriften anzuwenden." Die „bisherigen Vorschriften" sahen aber nur eine Schutzdauer von 50 Jahren vor; die 70-Jahre-Frist kam doch erst mit dem Urheberrechtsgesetz. Oder übersehe ich da etwas? -- Robert Weemeyer (Diskussion) 14:50, 13. Jul. 2012 (CEST)
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren7 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Servus zusammen, könnte mal jemand über diese neu erstellte Lizenzvorlage drüber schauen. Der Erstellung durch den Benutzer erfolgte nach einer Diksussion bei mir. Grüße --diba (Diskussion) 16:55, 9. Dez. 2012 (CET)
Die Vorlage ist sinnlos. Urheberrechtlich geschützte Screenshots dürfen wir nur verwenden, wenn sie unter einer freien Lizenz stehen. Und auf urheberrechtlich nicht geschützte Screenshots trifft der Baustein nicht zu. Datei:Windows Phone 8 StartScreen.png hat in der aktuellen Version keine Schöpfungshöhe und ist daher nicht urheberrechtlich geschützt.
Zustimmung zum Löschen. Denn wo bitteschön ist die Genehmigung von Microsoft? Es gibt wenn nur eine entsprechende Regelung in den Nutzungsbedingungen, aber keine explizite Erlaubnis uns gegenüber. Rest siehe Chaddy. -- QuedelDisk20:55, 9. Dez. 2012 (CET)
Sehe ich ja ebenso. Danke für die Meinungen. Die Diskussion bezog sich übrigens auf eine mittlerweile gelöschte Version der Datei. Grüße --diba (Diskussion) 22:08, 9. Dez. 2012 (CET)
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren18 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ich finde es ungünstig, dass eine Benutzerunterseite in Dateibeschreibungsseiten eingebunden wird. Kann diese nicht überall durch {{Recht am eigenen Bild}} ersetzt werden? --Leyo00:58, 22. Mär. 2012 (CET)
Grundsätzlich halte ich solche Einbindungen nicht für problematisch. Tatsächlich könnte man inhaltlich auf RaeB umschwenken (die kam erst ein Jahr nach Rtc's Vorlage). Dabei fiel mir auf, dass unsere RaeB-Vorlage da weitaus weniger Informationen enthält. Wie wärs mit einem Mittelmaß für unsere Vorlage und dafür die Rtc-Einbindungen per Bot ersetzen lassen? -- QuedelDisk01:09, 22. Mär. 2012 (CET)
Da fehlt mir aber die Erlaubnis, von Promis Bilder einstellen zu dürfen. Sowas könnte andere Leute auf die Idee bringen, dass grundsätzlich man keine Personenbilder ohne deren schriftliche Einwilligung (was ja WMF eigentlich will) hochladen darf. -- QuedelDisk17:47, 6. Mai 2012 (CEST)
@Martina Nolte: Hab Seite auf Halbschutz gestellt, damit müsstest du die Änderungen vornehmen können. Sag Bescheid, wenn du fertig bist, ich sperr dann wieder voll. Mir fehlt leider gerade die Zeit um mir Formulierungen dafür auszudenken. -- QuedelDisk12:59, 19. Jan. 2015 (CET)
Okay, neuer Vorschlag ist drin. (Hättest du auch selbst machen können; das ist ja nicht mein persönliches Baby). --MartinaDisk.19:32, 19. Jan. 2015 (CET)
IMHO passt das so. Die Vorlage und vor allem diese Seite hier haben genug Beobachten, so dass allfällige Einwände schon kommen sollten. --Leyo21:45, 19. Jan. 2015 (CET)
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren15 Kommentare7 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ich verstehe nicht ganz, wo der Unterschied zwischen diesen Vorlagen besteht, bzw. wann welche zum Einsatz kommt.
Bei der Vorlage:Bild-LogoSH steht, dass sie nur bei unerreichter Schöpfungshöhe und wenn es kein Foto ist angewendet werden darf. Aber das gilt doch genauso auch für Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe, oder?
Außerdem hab ich noch nicht ganz rausbekommen können, wann diese Vorlagen angewendet werden und welche man dann wählen sollte (zB.: Wann sollte ich "Bild-LogoSH" wählen und wann "Logo"? Auch wenn "Logo" nur ein Zusatz ist, verstehe ich nicht ganz, warum er überhaupt zum Einsatz kommt, denn urheberrechtlich geschütze Logos sind doch nicht erlaubt, dachte ich) --Alleskoenner✉✌☒14:51, 26. Jan. 2012 (CET)
Die Vorlage:Bild-LogoSH haben wir einigen übervorsichtigen Kollegen zu verdanken, die meinen, dass man damit die Rechteinhaber besänftigen kann, die nicht so ganz verstanden haben, wie das deutsche Urheberrecht funktioniert...
Bild-LogoSH wird nur bei reinen Logo-Darstellungen verwendet, sonst nicht. Bild-PD-Schöpfungshöhe kommt in allen anderen Fällen zum Einsatz, wenn eine Datei keine Schöpfungshöhe hat. Und der zusätzliche Logo-Baustein ist dafür da, wenn Dateien Logos enthalten (aber eben keine reinen Logo-Darstellungen sind, z. B. Datei:Aldituete.jpg). -- Chaddy · D – DÜP –15:06, 26. Jan. 2012 (CET)
Wobei Ersteres kein Lizenzbaustein ist und solche Dateien eigentlich samt und sonders Schnellöschkandidaten wären, weil sie keine Lizenz haben. --Marcela15:09, 26. Jan. 2012 (CET)
Naja, die Lizenz wäre Bild-PD-Schöpfungshöhe (hatten sie früher ja auch in Kombination mit Vorlage:Logo bis eben das bei allen durch LogoSH ersetzt wurde...). Aber das darf man nicht mehr dazuschreiben... -- Chaddy · D – DÜP –15:16, 26. Jan. 2012 (CET)
Wenn nun jemand ankommt, der keine Ahnung hat und so ein Bild nachnutzen möchte.... der steht im Regen, weil wir die Lizenz nicht nennen. --Marcela15:20, 26. Jan. 2012 (CET)
Zuerst einmal Danke für die Antwort =) ich will mich jetzt garnicht in diese Diskussion einmischen, aber so wirklich transparent ist das ganze wirklich nicht... Also wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, nehme ich für eine reine Logo-Darstellung, die die Schöpfungshöhe unterschreitet Bild-LogoSH, wenn ein Logo in einem Bild nur enthalten ist Logo und wenn es was ganz anderes ist, das die Schöpfungshöhe unterschreitet Bild-PD-Schöpfungshöhe? Aber wenn ich jetzt eine reine Logo-Darstellung reinstelle ist diese (wenn sie die Schöpfungshöhe unterschreitet) auch legitim und darf behalten bleiben, oder? --Alleskoenner✉✌☒15:49, 26. Jan. 2012 (CET)
Im Prinzip ja.
Wenn du Vorlage:Logo verwendest, brauchst du aber immer auch zusätzlich einen richtigen Lizenzbaustein (wie z. B. "Bild-frei" bei der Aldi-Tüte).
@Ralf: Die Weiternutzung soll ja erschwert werden... Zumal man aber auch dazu sagen muss, dass die Weiternutzung wegen des Geschmacksmusterschutzes ohnehin sehr schwierig wird... -- Chaddy · D – DÜP –15:59, 26. Jan. 2012 (CET)
Bei Bild-Schöpfungshöhe steht: "Die Befugnis zur Nutzung der Datei richtet sich daher nach Befugnis zur Nutzung des Originals. Die Datei ist folglich gemeinfrei." Was um Himmels willen soll das heißen? Ich befasse mich ja jetzt auch schon jahrelang intensiv mit dem Urheberrecht in der Wikipedia, aber diesen Satz verstehe ich nicht. Soll das das Reproduktionen betreffen? (Äquivalent zu "PD-art") Wenn ja, wird das überhaupt nicht klar. --AndreasPraefcke (Diskussion) 09:15, 2. Mär. 2012 (CET)
Das heißt wohl nur, wenn das Original schon nicht die Schöpfungshöhe erreicht, dann die Datei hier natürlich auch nicht.
Man sollte den Satz rausnehmen, das geht auch viel verständlicher. Am besten wäre eine Formulierung entsprechend der Aussage über die graduellen Stufen der Rechtsprechung selber, wie sie auch schon in Schöpfungshöhe#Individualit steht.
Der Satz sollte richtiger also lauten:
Der Inhalt der Datei stellt keine mit „nicht zu geringem Abstand" über den Durchschnitt hinausgehende Leistung dar oder ein „bedeutendes schöpferisches Überragen" der durchschnittlichen Tätigkeit eines Gestalters. Die Datei ist folglich gemeinfrei
Nur der Verweis auf das Original klärt ja nicht, warum die Datei gemeinfrei ist. Die Rechtsprechung ist hier aber eindeutig.
Die derzeitige Formulierung versucht zu vermitteln, dass unsere Lizenzen immer und überall nur die urheberrechtliche Seite abdecken, aber für eine (Nach-)Nutzung auch weitere Einschränkungen zu beachten sind. Bei Logos ist das insbesondere das Markenrecht. Gleichzeitig versucht die Vorlage sich drumrumzumogeln, ausdrücklich zu schreiben, dass die weit überwiegende Zahl an Logos und anderen Leistungen der Gebrauchsgrafik die Schöpfungshöhe des Urheberrechts nicht erreichen, weil das von den meisten Inhabern der Markenrechte nicht verstanden wird und wir keine Lust haben, jedem von ihnen auf empörte E-mail an das Supportteam zu antworten. Diese Formulierung ist nicht schön, sie könnte vermutlich auch verbessert werden, aber beide Aspekte müssen bedacht werden, bevor man die umschreibt. Dein Entwurf ist dafür leider nicht geeignet, weil er den zweiten Punkt nicht berücksichtigt. Deshalb wird deine Version so nicht umgesetzt werden. Grüße --h-stt!?10:17, 8. Okt. 2012 (CEST)
Von den 3 oben genannten Bausteinen ist nur der letzte ein Lizenzbaustein, folglich muß dieser zwingend mitz den anderen Bausteinen kombiniert werden, ansonsten hätte ein Bild keine Lizenz. Dann kann man aber auch gleich ranschreiben, was los ist. Angst vor Mails ist für mich kein Grund. Deshalb wird schon jegliche Verantwortung ums RaeB abgeschoben, ebenso unverantwortlich gegenüber Nachnutzern. --Marcela¿•Kãʄʄchen•?11:16, 8. Okt. 2012 (CEST)
Die Wikipedia sollte doch geltendes Recht widerspiegeln und nicht es irgendwie mit einer Mogelpackung versuchen zu beugen, nur für den ein oder anderen empörten Markenhändler, mit denen das Supportteam nicht klar kommt.
Die Nutzer der Vorlage selber möchten doch bestimmt auch Klarheit. Ich finde man sollte sich das nochmal gut überlegen. Wenn die Beschwerden erst auftreten, nach dem die Bilder hier mit diesem vagen Irgendwas-geht-Baustein einstellt wurden, dann ist dem Supportteam ja auch nicht geholfen. --IrrtNie (Diskussion) 16:43, 8. Okt. 2012 (CEST)
Darf ich mal die Diskussion neu auffrischen, um zu verstehen, ob ich's jetzt richtig gemacht habe mit dieser Datei? Zuerst stand dort unter "Genehmigung" Logo - das reichte nicht aus, weshalb ich auf meiner Disk.-seite eine Warnung bekam. Nun habe ich den Baustein durch Bild-PD-Schöpfungshöhe und Bild-LogoSH ersetzt. Ist das richtig?--Es grüßt: Der SeppSabbelecke17:10, 2. Apr. 2013 (CEST)
Arbeitstreffen Bildrechte
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Der Stammtisch Berlin war gestern im Axel-Springer-Haus in Berlin. Wir haben dort stundenlang mit Redakteuren sprechen können. Intensiv wurde dabei auch die Frage erörtert, warum professionelle Redaktionen so gut wie nie freies Bildmaterial benutzen. Die Antwort war relativ klar: sie wissen nicht, ob sie dürfen. Offenbar ist unsere Kennzeichnung der Bilder nicht eindeutig genug. Wir haben auch andere Themen, die hier monate- oder jahrelang vor sich hindümpeln wie obige Logogeschichte.
Was haltet ihr davon, wenn wir uns mal für ein WE real treffen, mit kundigen Leuten von Commons, mit Vertretern des Vereins, vielleicht Journalisten, Anwälten? --Marcela10:02, 2. Mär. 2012 (CET)
Ich denke, was vor allem für Journalisten wichtig ist wären: wo Urhebernennung, wie Umgang mit (v.a. CC-)Lizenzangaben (URL? Kürzel?). Dies sind jedoch Fragen, die juristisch vorher zu klären wäre. Denn nach den "Problemchen" die es hier mal genau wegen solcher Angaben gab, kann ich die Vorsicht verstehen. Sollte man das geklärt haben, wäre eine Workshop zu Details sicherlich vorteilhaft. --QuedelDisk18:15, 2. Mär. 2012 (CET)
Den Journalisten ist CC nicht unbekannt. Ihnen ist es einfach zu "unsicher", da bei uns auch mal Bilder verschwinden ;) Wenn sie irgendwo dafür bezahlt haben, dann ist die Sache klarer. Richtig, das Ganze Drumherum müßte juristisch geklärt wären. Wenn wir dann wissen, was wir brauchen, dann können wir weitersehen, ob wir ein Rechtsgutachten benötigen oder nur eine offizielle Beratung oder was auch immer. Vielleicht ist es ja auch sowas wie rechtssichere AGB oder so. Momentan eiern wir Hobbyjuristen hier herum, manchmal mischen auch Volljuristen mit - aber immer unverbindlich. --Marcela20:36, 2. Mär. 2012 (CET)
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren8 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Die Art Libre Lizenz 1.3 von 2007 ist auf franzoesisches und deutsches Urheberrecht abgestimmt.
Sie entspricht einer Creative Commons Attributed Share Alike lizenz (CC BY-SA)
Wikimedia akzeptiert die FAL seit langem bereits, insbesondere fuer Bilder-Uploads.
Und was willst du uns damit nun sagen? Dass wir die FAL auch hier aufnehmen sollen? Das wird wohl weniger passieren, denn solche Bilder können in der Regel nach Commons. -- QuedelDisk17:16, 11. Mär. 2012 (CET)
Wir hatten die Lizenz schon mal hier lokal, wurde aber (im Rahmen einer etwas zweifelhaften Vereinfachung unseres lokalen Lizenzabgebots) gelöscht, da die Bilder alle nach Commons können. -- Chaddy · D – DÜP –17:23, 11. Mär. 2012 (CET)
Das bezweifle ich mal. Bilder der Panoramafreiheit diverser Länder haben nichts auf Commons zu suchen. --Marcela19:34, 26. Apr. 2012 (CEST)
Ich habe etliche Bilder aus Finnland nach Commons geladen, die dort zu Recht wegen Panoramafreiheit gelöscht wurden, nur eins davon ist dieses. Das war auf Commons FAL. --Marcela20:15, 26. Apr. 2012 (CEST)
Warum ist die Diskussion hier ohne Konsequenzen stecken geblieben? Ich habe ab einem bestimmten Zeitpunkt alle meine Bilder unter artlibre und gfdl doppelt lizenziert. Wenn wegen Panoramafreiheitsproblemen mal was auf commons gelöscht würde und das Bild nach DACH verschoben werden soll, geht die artlibre dann verloren, weil es hier keinen Lizenzbaustein mehr dafür gibt? Muß ich eine private artlibre-Vorlage bauen? Was ist zu tun? -- Smial (Diskussion) 11:38, 6. Okt. 2014 (CEST)
zu verlinken. Vorteile sind die Kürze, die Protokoll-Relativität und dass das aktuell notwendige 1= leicht vergessen gehen kann. --Leyo23:37, 25. Aug. 2012 (CEST)
keine Einwände. Die Änderung in den Dateien, die die Vorlage einbinden, könnte man per Bot vornehmen, oder aber die Vorlage so gestalten, dass beide Parameter funktionieren. Yellowcard (Diskussion) 13:00, 26. Aug. 2012 (CEST)
Nunja, das ist ohnehin ja nicht wirklich im Sinne des Erfinders. Im Ticket wird einfach behauptet, dass die Karte 1916 gedruckt und dann gelaufen ist. Ein Nachweis dafür wird nicht erbracht. Nicht, dass ich das dem Uploader nicht glauben würde, im Gegenteil, aber eine Diskussion, wie eigentlich von der 1923er-Regelung, ist hier nicht erfolgt. Meiner Auffassung nach müsste die geforderte Diskussion nachgeholt werden mit dem Hinweis auf die Information des Uploaders, die sich im Ticket wiederfindet. -- Yellowcard (Diskussion) 14:27, 26. Aug. 2012 (CEST)
Das wäre per Botlauf leicht zu finden, sobald eine oldid=... angegeben ist, wird diese eingekürzt, sobald etwas anderes vorkommt, wird es auf einen zweiten Parameter abgeändert (ohne die URL zu ändern), so dass die Datei in einer Wartungskategorie landet. -- QuedelDisk16:01, 26. Aug. 2012 (CEST)
Er dokumentiert die erfolgreiche Diskussion für die Nachwelt (damit man es nicht suchen muss). Wird erst vergeben, wenn die Diskussion positiv abgeschlossen wurde. Wird daher i.d.R. durch erfahrene Wikiuser gesetzt, die dort tätig sind. Außerdem wird dann der Hinweis auf die fehlende Diskussion ausgeblendet. -- QuedelDisk21:44, 26. Aug. 2012 (CEST)
Hinweis für den Botlauf: die Angaben hinter der Zahlenkolonne sollte erhalten bleiben, da (zumindest ich) auch immer den Abschnitt via #Überschrift an die URL dran hängen hab. -- QuedelDisk16:52, 27. Aug. 2012 (CEST)
Ich hab mir mal die obige Liste mit fehlender OldID angeschaut, die haben meist den Link zur DÜP/1923-Seite. Da die OldID rauszusuchen wird schwierig, im Archiv das wiederzufinden ist dagegen leicht. Was machen? OldID der jetzigen Archiv-Seite angeben, damit der Parameter "sauber" aussieht oder wirklich die alte Version mühsam rauskramen? -- QuedelDisk21:03, 27. Aug. 2012 (CEST)
Ersteres, da die Version ja gar nicht interessiert. Wichtig ist ein Link auf die Diskussion, damit die Diskussion in die dortigen Argumente / dargestellten Sachverhalte zügig aufgerufen werden können. Ob man jetzt auf die Seite im Archiv verlinkt oder die 1923er-Disk., macht da keinen Unterschied. Gruß, Yellowcard (Diskussion) 21:07, 27. Aug. 2012 (CEST)
Mal etwas provokant: sollte man dann evtl. den alternativen Parameter |archiv= einbauen, wo dort der Archivlink hingeht? -- QuedelDisk00:26, 28. Aug. 2012 (CEST)
Nebenbei, ich fände eine allgemeine Aufnahme des Abschnittes (also Abschnittsüberschrift) sinnvoll, so dass man nicht erst suchen muss. Das hat keine Auswirkungen auf Syntax oder Vorlagenprogrammierung, sondern dient hier nur als allgemeine Anregung bzw. Wunsch. -- QuedelDisk21:06, 22. Dez. 2012 (CET)
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren8 Kommentare8 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Spricht irgendetwas dagegen, die Parameter der {{Information}} zweisprachig, das heißt auch mit englischen Parametern, funktionstüchtig zu machen? Dies würde Verschiebungen von Commons oder anderen lokalen Projekten in die de.wp oftmals erleichtern. An der Anzeige soll sich nichts ändern, die Beschriftung soll weiterhin ausschließlich deutsch bleiben. Yellowcard (Diskussion) 20:15, 1. Sep. 2012 (CEST)
Neutral Ich sehe Nachteile für die Wartung. Vielleicht wäre es einfacher, die Umstellung (Übersetzung) der Parameter per Script oder Bot zu machen. --Leyo23:27, 2. Sep. 2012 (CEST)
Kontra wir sind hier die deutsche Version. Wenn wir irgendwo andere Sprachen benutzen, warum dann englisch? Das wird sowieso schon viel zu sehr überall durchgedrückt, falsch angewendet usw. --Marcela¿•Kãʄʄchen•?20:38, 9. Okt. 2012 (CEST)
Pro - erleichtert Verschiebung von Commons und reduziert Nachbessungsaufwand bei Anfängern. Alternativ könnte man sich auch etwas wie einen invertierten CommonsHelper vorstellen, der Commons-Bildbeschreibungen für de.wp aufbereitet oder einen Bot, der dies übernimmt. --Flominator09:54, 8. Nov. 2012 (CET)
Kontra Erschwernisse der Wartung. Theoretisch macht der CH2 ja auch schon die Rolle rückwärts, da dürfte er sicherlich auch rückwärts übersetzen lernen. Problematisch bei der Übernahme aus anderen Projekten ist oftmals erweiterte bzw. leicht anders verwandte Parameterfunktionen. Durch die Zwangsweise Eindeutschung kann so gleich mehr auf Reliabilität geschaut werden. Ebenso konnten bereits viele fälschlich auf de.wp hochgeladene Bilder gleich wegen fehlender Info-Vorlage gelöscht/bedüpt werden, weil sie nur nach Commons-Recht/en.wp-Recht möglich waren. -- QuedelDisk20:50, 10. Nov. 2012 (CET)
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
diese vorlage führt auf, auf grundlage welcher §§ werke in DE, AT und CH gemeinfrei sind. die vorlage wird aber vielfach auch für amtliche werke anderer staaten genutzt. ist das beabsichtigt? wenn ja, sollte man das nicht in die vorlage schreiben? und: sind die amtlichen werke aus DE, AT und CH generell commonsfähig? sind die amtlichen werke anderer staaten generell commonsfähig? --80.171.208.16114:00, 21. Dez. 2012 (CET)
Imho sind die Werke hier auf Grund des DACH-Rechtes gemeinfrei und nicht, weil sie im Ursprungsland gemeinfrei sind. Insofern ist die Vorlage richtig. Wenn ein amtliches Werk im Ursprungsland gemeinfrei ist und in den USA, dann ist es commonsfähig. Amtliche Werke aus Frankreich oder UK sind z.B. dort geschütz, können daher nicht nach Commons. Diese können aber hier hochgeladen werden (Schutzlandprinzip) --cwbm 11:11, 23. Dez. 2012 (CET)