Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2025/01

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Datei:Salzburger Land - Das Milchparadies - Teebutter.jpg

Letzter Kommentar: vor 1 Monat 7 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Was hindert uns daran, das Foto auf Commons zu laden. Die Logos können zwar Musterschutz haben, aber die Zusammensetzung von Buchstaben und Linien sind ja nur einfache geometrische Formen und haben gar keine SH. Wie seht ihr das? --danke K@rl du findest mich auch im Ö..wiki 21:52, 4. Jan. 2025 (CET)

Sehe ich auch so. -- Chaddy · D 23:18, 4. Jan. 2025 (CET)
@Karl Gruber Bild habe ich nach Commons verschoben: File:Salzburger Land - Das Milchparadies - Teebutter.jpg --Raymond Disk. 10:05, 5. Jan. 2025 (CET)
Super danke, schon weiter bearbeitet. Auf das Hindernis mit at wäre ich nicht gekommen :-) --K@rl du findest mich auch im Ö..wiki 10:34, 5. Jan. 2025 (CET)
@Karl Gruber die at-Variante fehlt in der Whitelist erlaubter Lizenzen Könnte man nachtragen, ich weiß aber gerade nicht, wo die liegt. --Raymond Disk. 20:52, 5. Jan. 2025 (CET)
@Raymond: Versteh, aber ich nehme nicht an , dass es wirklich viele sein werden. --lg K@rl du findest mich auch im Ö..wiki 22:26, 5. Jan. 2025 (CET)
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Parlamentsfoto

Letzter Kommentar: vor 1 Monat 11 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Hallo zusammen, ist das wirklich CC0? File:Christian_Stocker.jpg ich lese zumindest ND. --Ailura (Diskussion) 13:37, 6. Jan. 2025 (CET)

Lese ich auch so. --Raymond Disk. 13:55, 6. Jan. 2025 (CET)
also urv? --Ailura (Diskussion) 14:50, 6. Jan. 2025 (CET)
Ich lese Keine Lizenz am Bild, dafür ein Copyright. Damit ist augenfällig gemeint, daß das Bild geschützt ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:10, 6. Jan. 2025 (CET)
So interpretiere ich das normalerweise nicht, ich halte mich durchaus auch bei Bildern unter freier Lizenz für einen Urheber der Rechte hat. Allerdings gibt es eine ziemlich langatmige Erklärung, die mit einem Verbot von Bearbeitung und einem Verbot von Nutzung in sinnentstellendem Zusammenhang [1] endet. --Ailura (Diskussion) 17:15, 6. Jan. 2025 (CET)
Bei "Copyright: Parlamentsdirektion/Thomas Topf" komme ich nicht auf die Idee, eine freie Lizenz zu vermuten, im Gegenteil. Und CC0 ist das schon gar nicht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:22, 6. Jan. 2025 (CET)
Im Ergebnis sind wir uns ohnehin einig. --Ailura (Diskussion) 19:43, 7. Jan. 2025 (CET)
Siehe jetzt c:Commons:Deletion requests/Files found with "Christian Stocker". --Rosenzweig δ 19:03, 7. Jan. 2025 (CET)
Eine klare Copyvio als Deletion Request melden, wo es irgendwann im nächsten Jahr gelöscht wird, ist nicht zielführend. --Ailura (Diskussion) 19:43, 7. Jan. 2025 (CET)
Löschanträge dieser Art werden meistens innerhalb weniger Wochen entschieden, oft schon direkt nach einer Woche. Der momentan älteste noch nicht entschiedene Commons-Löschantrag ist vom 18. September 2024. Ich frage mich, wie du auf „irgendwann im nächsten Jahr" kommst. --Rosenzweig δ 05:00, 9. Jan. 2025 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:55, 9. Jan. 2025 (CET)

Textlogo gelöscht ?

Letzter Kommentar: vor 29 Tagen 11 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Weshalb wurde das Logo in Solvay gelöscht ? Laut Website besteht es doch nur aus Text. 194.230.147.106 08:42, 9. Jan. 2025 (CET)

Lade es am besten hier lokal hoch: Spezial:Hochladen. --Yellowcard (D.) 09:40, 9. Jan. 2025 (CET)
Ich weiß nicht, wie ich auf das gelöschte Logo zugreifen kann. Und fürs Hochladen müsste man wohl auch einen Benutzeraccount haben. Zu guter Letzt: Das Logo war auch in andere Wiki-Sprachen in Verwendung. Also am besten bei Commons wiederherstellen. Einen echten Grund für die dortige Löschung gab‘s nicht. 194.230.147.106 12:19, 9. Jan. 2025 (CET)
Dann müssen wir einen Wiederherstellungsantrag auf Commons stellen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:40, 9. Jan. 2025 (CET)
Könntest du mal den löschenden Admin Krd ansprechen? Er spricht Deutsch und ist auch hier aktiv. --Yellowcard (D.) 16:48, 9. Jan. 2025 (CET)
Benutzer:Krd wurde ja angepingt und wird sich bestimmt in Kürze melden. 194.230.147.24 13:36, 10. Jan. 2025 (CET)
Er reagiert leider nicht auf Pings. --Yellowcard (D.) 14:09, 10. Jan. 2025 (CET)
Ja, Krd muss man auf seiner Diskussionsseite ansprechen, auf Pings reagiert er wohl nie. --Gestumblindi 17:44, 11. Jan. 2025 (CET)
Das lief so: c:User:ZioNicco hatte am 1. Januar {{No permission since}} eingefügt. Weil niemand etwas daran geändert hat, wurde die Datei eine Woche später so halb-automatisch gelöscht ("No permission since 1 January 2025"). --Rosenzweig δ 17:25, 12. Jan. 2025 (CET)
Ich habe die Datei wiederhergestellt (Krd informiert) und sie hier und bei Wikidata wiedereingefügt. --Rosenzweig δ 17:38, 12. Jan. 2025 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:49, 12. Jan. 2025 (CET)

YouTube-CC-Lizenz

Letzter Kommentar: vor 1 Monat 5 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Man kann ja statt der voreingestellten auch diese CC-Lizenz wählen. Ist die kompatibel zu WP? Dann würde ja ein Link reichen, wenn man Audio von dort auf Commons transferiert. --Subbass1 (Diskussion) 11:13, 1. Jan. 2025 (CET)

Für {{YouTube CC-BY}}: Ja (ist eine CC-BY-3.0; Nur CC alleine anzugeben ist zu unspezifisch).--wdwd (Diskussion) 15:01, 1. Jan. 2025 (CET)
danke, gut zu wissen. wobei das so versteckt ist, die allermeisten dürften unter dieser voreingestellen yt-lizenz stehen. --Subbass1 (Diskussion) 15:04, 1. Jan. 2025 (CET)
Es gibt auf YouTube doch erstaunlich viele Videos, die unter CC-BY gestellt wurden, wovon Commons auch sehr profitiert - nur gibt es auch Fälle, in denen das m.E. nicht so recht glaubhaft ist (andere sehen es anders)... Gestumblindi 18:58, 2. Jan. 2025 (CET)
Kann ich mir gut vorstellen. Die Lizenz ist schnell gewählt, z.B. auch bei noch geschützten Komponisten - ohne dass man Rechteinhaber wäre. Kann man eigentlich explizit nach dieser Lizenz suchen? --Subbass1 (Diskussion) 19:03, 2. Jan. 2025 (CET)

PDD2025: löst PD-old CC ab?

Letzter Kommentar: vor 1 Monat 4 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt
PD-old
cc-by-sa-3.0 Namensnennung: Fondazione Cariplo

Ich bin anlässlich des Public Domain Day 2025 dabei, die generierte Liste Wikipedia:Public Domain Day/2025 in Public Domain zu durchforsten, wo jetzt mit überschaubarem Aufwand aus dem Internet oder vielleicht auch aus Bildbänden Bilder als PD-old-70 hochgeladen und eingebunden werden können. Dabei stoße ich auch auf ein paar Merkwürdigkeiten, eine davon hier:

it:Mario Bazzi ist 1954 gestorben, sein Werk ist also jetzt gemeinfrei und kann auf Commons, oder wegen URAA lokal, hochgeladen werden.

Also fische ich das FIAT-Werbeplakat aus dem Internet und lade es als PD-old hoch. Der Vorgang ist nun keine Heldentat und auch nicht der weiteren Diskussion wert, sieht man mal von URAA ab.

Interessant ist vielmehr, dass es bei Commons bereits seit 2011 zwei Werke von Mario Bassi gibt, eines davon ist c:File:Artgate Fondazione Cariplo - Bazzi Mario, Interno urbano.jpg. Dort steht

This file by Artgate Fondazione Cariplo was uploaded as part of the Share Your Knowledge project developed within WikiAfrica. Artgate Fondazione Cariplo (it)
Namensnennung: Fondazione Cariplo
Die Freigabe zur Nutzung dieses Werks wurde im System des Wikimedia-VRT archiviert.

Ich wäre schon neugierig, was da unter VRT steht, warum also die Fondazione Cariplo über die Bildrechte verfügt, also meine Bitte an einen zur Einsicht Berechtigten, da mal nachzusehen.

Nun aber meine eigentliche Frage: Kann ich seit dem PDD2025 bei dieser Commonsdatei den ganzen Rechte-Sermon durch ein schlichtes PD-old ersetzen? Das würde einem potentiellen Nachnutzer die Orientierung erheblich erleichtern, denke ich mal.

--Goesseln (Diskussion) 15:08, 2. Jan. 2025 (CET)

@Goesseln Ich würde die CC BY-SA-Lizenz weiterhin drin lassen, da es dann kein Problem mit dem URAA gibt. Zudem gibt es immer noch Länder mit anderen Fristen, ich glaube Mexiko mit 100 Jahren. Das Ticket verweist per Notiz auf eine archivierte Seite, in der Lizenz damals so auf der Seite stand. Wie die Fondazione an die Rechte gekommen ist, ist unklar. --Raymond Disk. 18:27, 2. Jan. 2025 (CET)
Dennoch dann aber zusätzlich noch PD-old setzen, andernfalls wär das eine Schutzrechtsberühmung in den Ländern, in denen das Werk bereits gemeinfrei ist. -- Chaddy · D 19:27, 2. Jan. 2025 (CET)
Gute Lösung. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:38, 3. Jan. 2025 (CET)

Möglicherweise massenhafte URV in Inhaltsangaben von Filmen

Letzter Kommentar: vor 1 Monat 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Hallo,

ich habe bei dem Filmartikel Die Hochzeit von Florenz herausgefunden, dass die Inhaltsangabe praktisch wortwörtlich mit der übereinstimmt, die der Googletranslator aus der Seite Synopsis des zum Film des American Film Instituts (AFI) produziert. Mittlerweile ist dies auch bei den Artikeln Die Masken des Erwin Reiner, Die Kameliendame (1926), Im Tale der wilden Pferde, Die Schlucht der Abenteuer, Das Fräulein vom Amt, Banditen ohne Maske, Wie Madame befehlen, Die Großfürstin und ihr Kellner (1926), Ein Mann geht seinen Weg (1933), Anna von Singapur, Die Frau mit der eisernen Maske, Im Schatten des Korsen, Der Bandit von Sacramento und Wir senden Sonne aufgefallen (alle verglichen mit dem Text des AFI), die alle vom selben Autor (@Vintage Movies) stammen, und von denen einige erst dieses Jahr entstanden sind. Der Autor wurde darauf auf seiner Disc angesprochen, hat aber nicht reagiert und seitdem auch sonst nicht mehr editiert, was angesichts seiner 1200 Artikel angelegt, die weit überwiegende Mehrheit davon Filmartikel. Bei den meisten davon wäre ein solches Vorgehen möglich, ich habe aber nur wenige davon untersucht.

Ich habe ein paar weitere Filme daraufhin untersucht, bei denen die Unterschiede im Text die Frage in meinen Augen nicht eindeutig entscheidbar machen, siehe Die Plünderer von Nevada, Die Kameliendame (1921), Die Legion der Verdammten (1952), Der Rabe von London und Die Rache der Tänzerin. Wie sollte damit umgegangen werden? Gibt es eine Möglichkeit, so etwas mit einer Kombination aus Bot und URV-Erkennungssoftware zu untersuchen? Viele Grüße, --Senechthon (Diskussion) 00:56, 5. Jan. 2025 (CET)

 Info: Hier läuft dazu bereits eine Diskussion. --Kompetenter (Diskussion) 20:51, 5. Jan. 2025 (CET)

Import einer Datei aus dem FürthWiki

Letzter Kommentar: vor 1 Monat 4 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Folgende Datei ist im FürthWiki unter CC-BY-SA 3.0 lizenziert: Anton Hausladen.jpg. Es handelt sich augenscheinlich um ein erkennungsdienstliches Lichtbild (Mugshot) der Polizeidirektion Nürnberg-Fürth; das angegebene Erstellungsdatum 21. April 1933 ist aufgrund der Biografie Anton Hausladens plausibel. Frage: Ist die Creative-Commons-Lizenz Schutzrechtsanmaßung, da das Bild als über 70 Jahre altes amtliches Werk eines anonymen Urhebers gemeinfrei ist, oder besitzt der Privatarchivar bzw. Uploader das Urheberrecht? --Kompetenter (Diskussion) 20:40, 5. Jan. 2025 (CET)

Ich sehe in der CC eine Schutzrechtsberühmung, solange das Gegenteil nicht bewiesen wurde. Die Datei ist theoretisch gesetzlich geschützt, da der Fotograf die Rechte hält (bzw. seine Erben). Für solche Fälle haben wir pragmatische Lösungen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:06, 5. Jan. 2025 (CET)
Und die wären? --Kompetenter (Diskussion) 21:09, 5. Jan. 2025 (CET)
100 Jahre hier auf .de und auf Commons einge fadenscheinige Tricks, die sich ständig ändern ud mir nicht erschließen. EU vor 1949 oder so sinngemäß... --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:14, 6. Jan. 2025 (CET)

Privater Parkplatz

Letzter Kommentar: vor 1 Monat 8 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Autofahrer fordern Verkehrslärmschutz vor der eigenen Haustüre

In den Artikeln Sankt-Florian-Prinzip und NIMBY werden zwei Autos auf vermeintlich privatem Grundstück an den Pranger gestellt. Verletzt das deren Privatsphäre?

Die Forderung nach Tempo 30 ist imho auch kein Widerspruch zum Besitz eines KfZ. --Bigbossfarin (Diskussion) 00:28, 6. Jan. 2025 (CET)

@Bigbossfarin Ich denke nicht, da weder Adresse, Ort noch Kfz-Kennzeichen erkennbar sind. --Raymond Disk. 08:17, 6. Jan. 2025 (CET)
Autos haben keine Privatsphäre, die kann also nicht verletzt werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:12, 6. Jan. 2025 (CET)
Man kann auch bei völliger Ortsunkenntnis problemlos und relativ schnell finden, wo das ist. Dann stellt man allerdings auch fest, dass sich da seitdem einiges verändert hat (aus meiner Sicht ein schönes Beispiel, dass ein Foto im Internet kaum etwas zur Vorbereitung eines Einbruchs taugen dürfte, wie immer wieder befürchtet wird). Eine Einschränkung der Privatsphäre sehe ich nicht, ich erkenne nicht mal ein "an den Pranger stellen". Dass eine Forderung nach Tempo 30 oder nach Durchfahrtsbeschränkungen für LKW kein Widerspruch zum Besitz eines PKW ist, ist klar, sehe ich aber auch in den Artikeln nicht behauptet. Die Bildunterschrift besagt nämlich erstmal nur, dass die Anwohner eine Verkehrsberuhigung vor ihrem Haus fordern. Etwas anderes besagt NIMBY letztlich auch nicht. "Viele wollen ruhig wohnen und wenig Verkehr vor dem eigenen Haus haben, wenige wollen aber in ihrer Mobilität eingeschränkt werden": Für den ersten Teil dieser Behauptung ist das Foto ein Beispiel, für den zweiten Teil nicht wirklich. Das hat aber mit Urheberrecht nicht viel zu tun.--2003:E4:5F38:5900:CDE0:7D0:DF04:574D 10:19, 6. Jan. 2025 (CET)
Urheberrechtlich ist das Bild sowieso völlig unbeenklich. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:27, 6. Jan. 2025 (CET)
Nunja, die Besitzer/innen der KfZ unterstützen offensichtlich die IG Schürenweg in Mönchengladbach und fordern laut Fotograf weniger Lärm "vor der eigenen Haustüre". --Bigbossfarin (Diskussion) 11:43, 6. Jan. 2025 (CET)
Hiermit wird mit Nichtwissen bestritten, 1. dass es die IG Schürenweg überhaupt noch gibt, 2. dass die Eigentümer der abegbildeten Autos oder die für das Aufhängen des Plakats Verantwortlichen im fotografierten Bereich wohnhaft sind, 3. dass die Eigentümer der Autos auch die Personen waren, die das Plakat aufgehängt oder dazu ihre Zustimmung gegeben haben. Es gibt zumindest für Teile der Thesen Gegenargumente. Was gegen eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sprechen könnte, die aber wohl sowieso nicht vorliegt. Dass diejenaigen, die das Plakat aufgehängt oder ihre Zustimmung gegeben haben, dort gewohnt haben und für eine Verkehrberuhigung "vor der eigenen Haustür" waren, ist aber wahrscheinlich und rechtfertigt imho die Verwendung als Beispielbild auch dann, wenn sie sich grundsätzlich im Straßenverkerhr auch in anderen Regionen extrem rücksichtsvoll gegenüber Anwohnern und Fußgängern verhalten haben sollten (also nicht nur vor der eigenen Haustür Ruhe wollten). Übrigens: In Niedersaschsen würde der Zaun übrigens wohl dem Nachbarn gehören, da gäbe es möglicherweise schon gar keinen Zusammenhang zwischen Plakat und Autos (in NRW ist das wohl anders). --2003:E4:5F38:5900:CDE0:7D0:DF04:574D 12:18, 6. Jan. 2025 (CET)
Trotzdem kein Problem des Urheberrechts. Allerdings ist der Schluß, dass die Eigentümer der Fahrzeuge die Ziele des Plakats unterstützen, tatsächlich nicht logisch korrekt, da die Kennzeichen anonymisiert wurden. Ohne im Bild am Auto sichtbaren Bezug nach Mönchengladbach könnten die Autobesitzer auch Fremde sein, die nur zu Besuch waren und mit Erlaubnis in der Garageneinfahrt parkten. Aber die Geeignetheit des Bildes zu Lemmata ist dort zu führen, nicht hier.--Auf Maloche (Diskussion) 12:27, 6. Jan. 2025 (CET)

Liedtext in Jambo (Lied)

Letzter Kommentar: vor 19 Tagen 6 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Hallo zusammen,

in diesem Artikel wird 1 Strophe aus dem Lied wiedergegeben, eingeleitet von einem Satz. Caro und ich halten das beide für etwas zu wenig Kontext. Wie beurteilt Ihr das? siehe Toolergebnis. @Benutzer1607, CaroFraTyskland: zur Kenntnis. BG, --Leserättin (Diskussion) 09:45, 8. Jan. 2025 (CET)

Ich wüürde das im Zitatrecht als großes Kleinzitat für zulässig halten. Aber Zitatrecht ist hier unerwünscht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:39, 8. Jan. 2025 (CET)
Halte ich urheberrechtlich in diesem Umfang mit dem einordnenden Kontext vorher und nachher ebenfalls für noch in Ordnung. Der Kommentar von Ralf zum Zitatrecht ist in Bezug auf Textzitate so nicht korrekt, sondern bezieht sich auf Bilder, bei denen u.a. die technische Umsetzung tricky ist. --Yellowcard (D.) 09:42, 9. Jan. 2025 (CET)
Nur zur Bekräftigung, es gibt hier viele Artikel, die mit Textzitaten im Rahmen des Zitatrechts arbeiten und das ist unbestritten; Bildzitate hingegen werden hier aus verschiedenen Gründen nicht akzeptiert. --Gestumblindi 17:46, 11. Jan. 2025 (CET)

Danke für die Rückmeldungen. Dann hake ich das ab. BG, --Leserättin (Diskussion) 09:29, 15. Jan. 2025 (CET)

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Titel von Kunstausstellung bzw. Ausstellungskatalog

Letzter Kommentar: vor 19 Tagen 6 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Ein Benutzer war der Auffassung, er könne den Titel einer Kunstausstellung und des dazugehörigen Katalogs abändern, weil dies eine zusätzliche nützliche Information für die Leser sei. Ist das zulässig, oder handelt es sich hierbei um eine Verletzung der Urheberrechte der Veranstalter der Ausstellung beziehungsweise des Verlages des Kataloges? --Saidmann (Diskussion) 17:02, 10. Jan. 2025 (CET)

Das hat mit Urheberrechten nichts zu tun. --Yellowcard (D.) 17:20, 10. Jan. 2025 (CET)
Warum nicht? --Saidmann (Diskussion) 18:32, 10. Jan. 2025 (CET)
Nachtrag: Laut § 39 UrhG ist die Änderung des Titels eines Werk explizit verboten. -- Saidmann (Diskussion) 17:26, 11. Jan. 2025 (CET)
@Saidmann: Der Titel einer Kunstausstellung wird durch das Urheberrecht nicht geschützt. § 39 UrhG ist damit nicht anwendbar (selbst wenn er es wäre, hätte er nicht den von dir angenommenen Gehalt). --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:47, 12. Jan. 2025 (CET)
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Stadtlogo gemeinfrei?

Letzter Kommentar: vor 19 Tagen 13 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Hallo, sind Stadtlogos so wie Stadtwappen gemeinfrei? Also das Logo, das eine Stadt in ihrem öffentlichen Auftritt nutzt statt ihres Wappens. Oder sind sie auch geschützt, wenn sie etwas „künstlerischer" (Schöpfungshöhe) sind? Ggf. nur lokal hochladen statt bei Commons? Müsste unterschieden werden nach Logos, die Elemente ggf. stilisiert aus dem Stadtwappen verwenden und Logos, die ganz anders aussehen als das Wappen. Beispielhaft: Logo hier: https://www.rheinbach.de/, https://www.mosbach.de/startseite und https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/ --Nordat (Diskussion) 16:44, 11. Jan. 2025 (CET)

Hallo @Nordat: Ich fürchte, dass wir davon ausgehen müssen, dass die drei von dir aufgeführten Logos urheberrechtlich geschützt sind. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:48, 12. Jan. 2025 (CET)
Mit Verweis auf unseren Entscheidungskatalog würde ich es ehrlich gesagt durchaus riskieren, die Dateien lokal hochzuladen. Es handelt sich aber ganz gewiss um Grenzfälle und ich kann auch gegenteilige Meinungen sehr gut verstehen. --Yellowcard (D.) 11:17, 13. Jan. 2025 (CET)
Das Letzte ist als menschliche Darstellung klar geschützt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:33, 13. Jan. 2025 (CET)
Ich teile den Absolutismus bezüglich menschlicher Darstellungen in der Form bekanntlich nicht, dennoch ist dieses Logo wirklich mindestens hart an der Grenze, da ein kreativer Gestaltungsprozess ziemlich deutlich erkennbar ist. Man wird weitere Urteile abwarten müssen, doch es gibt gute Argumente dafür, dass es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. --Yellowcard (D.) 09:18, 14. Jan. 2025 (CET)
Man könnte gucken, ob man die Logos irgendwo im Amtsblatt der Gemeinden findet, dann wären sie als amtliche Werke gemeinfrei. --GPSLeo (Diskussion) 09:22, 14. Jan. 2025 (CET)
Das sähe ich auch bei einer Veröffentlichung im Amtblatt anders. --Yellowcard (D.) 09:43, 14. Jan. 2025 (CET)
Also, wenn es im Amtsblatt erscheint, könnte man es wahrscheinlich ohne "Gefahr" hochladen?
Bei Rheinbach gibt es jetzt keine PDFs mehr, sondern es ist auf der Webseite mit den Öffentlichen Bekanntmachungen (https://www.rheinbach.de/oeffentliche-bekanntmachungen), weiß nicht wie man das bewerten kann. Im Verwaltungsorganigramm taucht es z.B. auf https://rheinbach.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13887/show und auf diversen Anträgen (z.B. https://rheinbach.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16424/show).
Wobei ich hiervon auch keine Vektordatei finde, nur teils hochaufgelöste Rastergrafiken.
Bei Mosbach ist es in den Öffentlichen Bekanntmachungen tatsächlich immer dabei: https://www.mosbach.de/stadt-und-verwaltung/bekanntmachungen/oeffentliche+bekanntmachungen.
In Bad Neuenahr-Ahrweiler verwendet man anscheinend das Stadtwappen (https://bad-neuenahr-ahrweiler.gremien.info/search.php), wobei das auch als Extrembeispiel dienen sollte. Vermute auch eher, dass es geschützt ist. Auf Formularen ist es wiederum zu finden (https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/buergerservice/formulare/) --Nordat (Diskussion) 15:08, 14. Jan. 2025 (CET)
Aus meiner Sicht spielt die Veröffentlichung in einem Amtsblatt überhaupt keine Rolle. Dies wurde spätestens mit dem Briefmarken, die ja auch in Amtsblättern veröffentlicht werden und dennoch urheberrechtlich geschützt sind, vom BGH klargestellt. --Yellowcard (D.) 18:16, 14. Jan. 2025 (CET)
Meinst du bzgl. Briefmarken das Loriot-Uteil? Das ist vom Landgericht Berlin, nicht vom BGH. --Rosenzweig δ 10:43, 17. Jan. 2025 (CET)
@Rosenzweig: Du hast völlig recht. Hatte das als BGH-Urteil verinnerlicht. Dennoch passt das Urteil zu den mir bekannten Kommentaren, die eine Anwendbarkeit von § 5 UrhG nicht so weitreichend gesehen haben wie wir. Ich denke daher, dass es als sicher anzusehen ist, dass eine Veröffentlichung einer Grafik in einem Amtsblatt per se noch keine Qualifikation als Amtliches Werk darstellt. (Und das Problem mit dem Änderungsverbot ignorieren wir hier aus mir nicht erschließbaren Gründen ja zusätzlich auch noch.) --Yellowcard (D.) 10:42, 22. Jan. 2025 (CET)
Dann schauen wir mal. Im Zweifelsfall habe ich kein Problem mit der Löschung der Dateien: Datei:Rheinbach logo.svg und Datei:Mosbach logo.svg --Nordat (Diskussion) 15:28, 21. Jan. 2025 (CET)
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Abb. für Engineered Materials Arrestor System - Schöpfungshöhe?

Letzter Kommentar: vor 19 Tagen 4 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Bevor ich die Grafikwertstatt dafür einspanne - darf ich davon ausgehen, dass die Abbildung zum Schichtenaufbau eines EMAS (eine Art Bremsspur für Flugzeuge) des schweizer Herstellers Runway Safe (Our Design – How does it work?) urheberrechts-unbedenklich als SVG nachgebaut und in WP-Projekten verwendet werden darf? --Burkhard (Diskussion) 19:13, 15. Jan. 2025 (CET)

Hallo @Burkhard, sieht so aus als sei Deine Anfrage hier übersehen worden... Meinst Du diese Darstellung: [2]? Kurzum: Auch bei technischen Darstellungen zielt der urheberrechtliche Schutz auf die gestalterische Kreativität ab. Es geht also insbesondere nicht um die technische Idee oder den Sachverhalt an sich, sondern nur konkret um die Ausdrucksform, also die gestalterische Umsetzung der Darstellung. Erst wenn diese über das Handwerkliche hinausgeht und gewisse Originalität oder Individualität aufweist, wäre ein urheberrechtlicher Schutz denkbar. Das sehe ich bei der genannten Darstellung nicht einmal im Ansatz, sodass ich verhältnismäßig eindeutig einen urheberrechtlichen Schutz verneinen würde. Die Grafik kann 1:1 übernommen und/oder als SVG nachgebaut werden, ich sehe keine Schwierigkeiten. --Yellowcard (D.) 07:50, 22. Jan. 2025 (CET)
Ja genau die verlinkte Abb. Danke Dir für Deine Einschätzung. Gruß, --Burkhard (Diskussion) 09:46, 22. Jan. 2025 (CET)
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Nachnutzung von OSM-Karten

Letzter Kommentar: vor 17 Tagen 4 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Aus der DÜP:

Kann hier jemand mit der lizenzkonformen Nachnutzung dieser Karten aus OpenStreetMaps weiterhelfen? Ich kenne mich mit der ODbL gar nicht aus, hat da jemand Erfahrung? @Quedel: Zur Info. --Yellowcard (D.) 09:45, 24. Jan. 2025 (CET)

@Yellowcard Ich würde die Karten nach Commons verschieben, da haben wir eine passende LIzenzvorlage: C:Template:OpenStreetMap --Raymond Disk. 13:29, 24. Jan. 2025 (CET)
@Raymond: So naheliegend und ich bin nicht drauf gekommen. Danke für den Hinweis, habe ich direkt umgesetzt! Yellowcard (D.) 13:52, 24. Jan. 2025 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 13:52, 24. Jan. 2025 (CET)

pressebild

Letzter Kommentar: vor 16 Tagen 5 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

ich hab hier ein pressebild aus 1975. Es ist bereits veröffentlicht seit 1975 im Kölner Stadt-Anzeiger.. Möchte dieses Bild (damaliger RP F.J. Antwerpes und einem träger des bundesverdienstkreuzes bei der verleihung) in einem artikel in wikipedia verwenden. Bezüglich der rechtl. möglichkeiten bin ich mir unsicher. Kennt sich jemand aus? --2003:E9:DF1E:E600:E9F0:56C3:2628:64DC 09:36, 25. Jan. 2025 (CET)

Pressebild zu sehen in:

(das 5 oder 6. bild auf der seite von oben)- --2003:E9:DF1E:E600:20E7:17C8:92A9:BFA8 09:57, 25. Jan. 2025 (CET)

Das ist leider nicht möglich. Pressebilder stehen nicht unter freier Lizenz. Man müsste den Fotografen herausfinden und schauen, ob dieser eine freie Lizenz erteilt, vorausgesetzt, er hat nicht alle Recht an den Kölner Stadtanzeiger vergeben. Dann könnte theoretisch dieser eine Freigabe erteilen, aber vorher wird vermutlich die Hölle zufrieren. --Raymond Disk. 10:54, 25. Jan. 2025 (CET)
ok, danke für die info--2003:E9:DF1E:E600:E537:35E5:B4B1:A1C2 11:24, 25. Jan. 2025 (CET)
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Nosferatu reloaded, oder: Altes Urheberrecht für Stummfilme

Letzter Kommentar: vor 27 Tagen 3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Ich denke, es ist sinnvoll, auch hier auf diese aktuelle Diskussion auf Commons aufmerksam zu machen. Über den Fall des Stummfilms Nosferatu – Eine Symphonie des Grauens von 1922 haben wir ja inzwischen hier und an anderen Stellen schon wiederholt diskutiert (etwa Diskussion 2023), und der letzte Diskussionsstand lässt sich etwa so zusammenfassen: Der Film – in den USA schon länger public domain – ist in Deutschland 2020 gemeinfrei geworden, 70 Jahre nach dem Tod von Henrik Galeen als längstlebendem der nach § 65 UrhG für die Berechnung der Schutzdauer relevanten Beteiligten (Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik). So steht es auch im Artikel über den Film in Fussnote 26. Nur Einzelbilder aus dem Film wären noch bis Ende 2028 geschützt, da diese einen gesonderten Schutz erhalten und einer der Kameramänner, Fritz Arno Wagner, der dafür relevant ist, erst 1958 gestorben ist. Nun wurde jedoch in der verlinkten neuen Commons-Diskussion vorgebracht, dass für vor dem 1. Juli 1995 veröffentlichte Werke das alte deutsche Urheberrecht zu berücksichtigen sei, wonach auch der Kameramann bzw. die Kameramänner Mitautoren wären, und dann hätten wir hier auch das Wagner-Problem und Nosferatu würde in Deutschland erst am 1. Januar 2029 gemeinfrei. Sollte das so sein, müssten auf Commons wohl die ganzen Nosferatu-Bilder und -Filme wieder gelöscht werden (im Moment ist das Resultat einer Löschdiskussion etwas konfus geraten, auch aufgrund eines Missverständnisses, siehe Löschdiskussion und Nachfrage). Wie sieht man das hier so...? Gestumblindi 21:10, 13. Jan. 2025 (CET)

PS: In der Schweiz ist es sehr viel einfacher, es gilt gemäss Art. 30 Abs. 3 URG: "Bei Filmen und anderen audiovisuellen Werken fällt für die Berechnung der Schutzdauer nur der Regisseur oder die Regisseurin in Betracht." Könnten wir uns hier also einfach nach Schweizer Recht richten, müssten wir keine kilometerlangen Diskussionen führen... ;-) Aber es handelt sich ja nicht um einen Schweizer Film (auch nicht bei den anderen Stummfilmen, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden)... Gestumblindi 21:17, 13. Jan. 2025 (CET)
Ich habe mir gerade mal die Übergangsregulungen angeschaut, muss aber offen zugeben, dass ich da die Gesetzestexte teils schon nicht verstehe. Die §§ 137e und 137f UrhG scheinen thematisch zwar irgendwie zu passen, aber ohne Kommentierung bekomme ich das wohl nicht auf den konkreten Fall übertragen. --2A02:3037:206:2E7F:B7EF:B89:AEFD:EF95 14:12, 14. Jan. 2025 (CET)

Eigene Fotografie eines Objektes mit künstlerischem Wert

Letzter Kommentar: vor 26 Tagen 6 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Hallo zusammen, ich habe hier einen Fall, zu dem ich gerne eure Meinung hören würde. Das Ganze hat einen konkreten Hintergrund, aber ich würde es gerne erstmal möglichst allgemein halten:

Angenommen ich erstelle eine fotografische Aufnahme eines Alltagsgegenstands, ab wann würden die Urheberrechte des Produktdesigners derart schwer wiegen, dass ich diese Fotografie nicht mehr auf Wikipedia (bzw. Commons) stellen könnte?

Beispiel 1: Ich fotografiere meine Kaffeemaschine, die ein ansprechendes Produktdesign hat. Vorne auf der Maschine befindet sich zudem das Logo des Herstellers. Mal angenommen, sowohl das Design der Maschine als auch das Logo erfüllen die Anforderungen an die Schöpfungshöhe und die Rechteinhaber sind noch nicht verstorben... Verstoße ich dann automatisch gegen das Urheberrecht, wenn ich das Bild hochlade?

Laut Flakon-Urteil ist das ja auf jeden Fall eine Vervielfältigung des Werks und ich greife in das Urheberrecht ein. Allerdings dürfte hier wohl der Erschöpfungsgrundsatz greifen(?). Gilt der Erschöpfungsgrundsatz dann nur für das Produktdesign generell oder auch in Verbindung mit dem Logo, das auf dem Produkt angebracht ist und vermutlich einen eigenen Schutzstatus genießt?

Beispiel 2: Ich fotografiere eine Sportmedaille (beispielsweise eine Goldmedaille der Olympischen Spiele) zu Dokumentationszwecken und stelle diese ins Internet. Die Medaille ist künstlerisch gestaltet und erfüllt sicherlich die Anforderungen an die Schöpfungshöhe. Darf ich dieses Bild dann weiterverbreiten, wenn ich dies zum Zwecke der Aufklärung über zeithistorische Geschehnisse tue (z.B. in der Wikipedia) oder wiegt auch hier das Urheberrecht des Medaillen-Designers schwerer? Der Erschöpfungsgrundsatz, den ich oben genannt habe, gilt ja spätestens hier nicht mehr, da die Medaille zu keinem Zeitpunkt in wirtschaftlichen Verkehr gebracht wurde.

Ich hoffe, das klingt jetzt nicht, als würde ich euch mit unsinnigen Gedankenspielen herausfordern wollen. Möglicherweise habe ich auch einige Dinge auf unzulässige Weise durcheinandergeworfen... Ich versuche echt, die überaus uneindeutige Rechtslage nachvollziehen zu können.--Qwertz1894 (Diskussion) 21:37, 13. Jan. 2025 (CET)

Wenn Du ein Bild auf Commons hochlädst, dann geschieht das normalerweise immer unter der CC-Lizenz (Ausnahmen gibt es z.B. für Firmenlogos, die in den jeweiligen Firmenartikel eingebunden werden sollen). Damit kann jeder das Bild unter gewissen Bedingungen beliebig weiter nutzen, auch für kommerzielle Zwecke. Eine Beschränkung auf "Zwecke der Aufklärung über zeithistorische Geschehnisse" ist von daher gar nicht möglich. --HH58 (Diskussion) 11:52, 15. Jan. 2025 (CET)
Zitat aus Erschöpfungsgrundsatz: Der Erschöpfungsgrundsatz entfaltet seine Wirkung immer nur auf die konkret in Verkehr gebrachten Werkstücke - d.h. du darfst dein spezielles Exemplar der Kaffeemaschine weiterverkaufen. Du darfst auch Fotos machen, wenn dies quasi zum üblichen Gebrauch dieser speziellen Kaffeemaschine gehört (z.B. wenn du die Maschine auf eBay weiterverkaufen willst oder wenn sie auf Familienbildern zu sehen ist). Eine Veröffentlichung der Fotos unter CC-Lizenz würde aber auch anderen Personen ein (u.U. auch kommerzielles) Nutzungsrecht an den Fotos dieser speziellen Maschine einräumen. Das ist vom Erschöpfungsgrundsatz sicher nicht gedeckt. Siehe hierzu auch Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos und eigene Nachzeichnungen (Marken, Cover, Comicfiguren, Maskottchen ...) --HH58 (Diskussion) 12:11, 15. Jan. 2025 (CET)
Sehe ich genauso. Im Beispiel 1 könnte der Erschöpfungsgrundsatz und in Beispiel 2 beispielsweise das Zitatrecht eine Option für eine legale Veröffentlichung der Fotos der Gegenstände sein, all dies hilft uns aber bei den weiterreichenden Anforderungen in den Wikimedia-Projekten nicht weiter. Insbesondere bei Beispiel 1 gilt, dass die Anforderungen zum Erreichen der Schöpfungshöhe bei Gebrauchsgegenständen weiterhin hoch, zugleich aber nicht unerreichbar sind (Geburtstagszug). Ist die Schöpfungshöhe erfüllt und wir haben keine Freigabe des Rechteinhabers, so ist die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz meines Erachtens nicht möglich. --Yellowcard (D.) 12:18, 15. Jan. 2025 (CET)
Oh, wie schön, darüber habe ich im Rahmen meiner Doktorarbeit auch viel nachgedacht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:26, 15. Jan. 2025 (CET)
Wobei der Erschöpfungsgrundsatz – wie ich gerade lese – wohl eben nicht nur bei einem Verkauf eine Rolle spielt... vielleicht ließe sich dieser auch auf den 2. Fall anwenden. Sehr interessant auf jeden Fall. Wenn ich eure Einschätzungen so lese, die ich argumentativ absolut nachvollziehen kann, dann sieht es so aus, als wären wir hier (beziehungsweise das gesamte Internet) ein einziger Tatort xD. Da haben Gesetzgeber und Gerichte echt die Büchse der Pandora geöffnet.--Qwertz1894 (Diskussion) 20:19, 15. Jan. 2025 (CET)

Logo von Indy Fuel

Letzter Kommentar: vor 10 Tagen 5 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Das Logo wurde auf Commons schnellgelöscht. Falls mein Wiederherstellungsantrag abgelehnt werden sollte, spricht aus eurer Sicht etwas dagegen, es lokal hochzuladen? --Leyo 01:49, 28. Jan. 2025 (CET)

Ohne Commons-Adminrechte schwer zu beurteilen, hast Du vielleicht einen externen Link auf das in Frage stehende Logo? --Yellowcard (D.) 07:30, 28. Jan. 2025 (CET)
Ach sorry, ist dort ja verlinkt: [3]
Unserem Entscheidungskatalog folgend kann das hier bis auf Weiteres lokal hochgeladen werden. --Yellowcard (D.) 07:32, 28. Jan. 2025 (CET)
Danke. Ich warte noch das Ergebnis von c:Commons:Deletion requests/File:Indy Fuel new logo.png ab, wo das Logo nun nach (temp.) Wiederherstellung diskutiert wird. --Leyo 15:19, 31. Jan. 2025 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:29, 31. Jan. 2025 (CET)

Datei:Logo Swakopmund FC.png

Letzter Kommentar: vor 20 Tagen 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
SH?

Logo mit Leuchtturm, detaillierte Darstellung, ich sehe eher keine SH, aber mit Sicherheit ein Grenzfall. Meinungen? Yellowcard (D.) 14:21, 21. Jan. 2025 (CET)

Nicht vom Designer gestaltet, sondern vom Laien, grundlegende Fehler. Ringelsocke mit blauem Hintergrund hat für mich jetzt auch keine SH. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:35, 21. Jan. 2025 (CET)

Datei:Gedenkmuenze 1200 Jahre Magdeburg.jpg

Letzter Kommentar: vor 7 Tagen 9 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Datei:Gedenkmuenze 1200 Jahre Magdeburg.jpg
Gedenkmünze 1200 Jahre Magdeburg

Aus der DÜP, mit zwei ganz spannenden Fragestellungen:

  1. ist die Münze an sich urheberrechtlich geschützt? Ein Amtliches Werk ist sie nicht, aber ich sehe eher keine SH, hier sind wirklich die altbekannten Magdeburger Motive zusammengestellt in einer Art, dass auch die Zusammenstellung an sich in meinen Augen keinen Schutz rechtfertigt. Zwar würde ich die Schwelle bei der Gestaltung einer Münze sehr niedrig ansetzen, halte sie hier aber dennoch nicht für erreicht.
  2. Falls 1 zu einem "nein" führt: ist die Abbildung der Münze selbst bereits geschützt (Lichtbild) oder ist das noch eine nicht schützbare zweidimensionale Reproduktion, gibt es da inzwischen klarere Abgrenzungen? Die Idee ist ja schon, die Münze möglichst zweidimensional abzubilden, andererseits ist die Münzprägung ja gerade typisch dreidimensional, ohne die dritte Dimension wäre es nur eine Runde Scheibe ...

Auf eure Meinungen gespannt. Yellowcard (D.) 10:07, 23. Jan. 2025 (CET)

@Wdwd: Zur Info für Dich als Einsteller in die DÜP --Yellowcard (D.) 10:09, 23. Jan. 2025 (CET)
Ich würde sagen, dass diese Darstellung schutzfähig ist, einerseits die Abstraktion der Motive in der konkreten Gravur und ihre Zusammenstellung auf der Münze. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:15, 23. Jan. 2025 (CET)
Die gleiche Diskussion wie oben beim neuseeländischen Geldschein. Es ist eben umstritten, ob Münzen als offizielle Zahlungsmittel "Amtliche Werke" sind. Es spricht ja auch einiges dafür. Und das Foto einer dreidimensionalen Sache ist geschützt, aber das kann man ja einfach beheben: selbst ein Foto machen. --Hachinger62 (Diskussion) 10:30, 23. Jan. 2025 (CET)
Nachgefragt: Welche nachvollziehbaren Einwände bestehen gegen die auch im DÜP-Hinweis angegebenen Punkte unter c:Commons:Copyright_rules_by_territory/Germany#Currency und die dortigen Referenzen/Punkte?--wdwd (Diskussion) 12:12, 23. Jan. 2025 (CET)
Früher war immer der Einwand hier, dass der Münzgestalter insbesondere bei solchen Nicht-Standard-Währungsmünzen seine Kreativität auslebt und die Gestaltung, welche Elemente stelle ich dar, wie muss ich das Relief gestalten, damit es so und so aussieht etc. als eigenständige schutzfähige Leistung angesehen wurde, da dies (nach OMA-Test) jeder Künstler anders lösen würde und unterschiedliche Produkte herauskämen. Als zweites waren Münzen nicht amtliche Werke nach Abs. 2 die bei uns dann als nicht-genügend-frei aussortiert wurden? Weiterhin ist zu bedenken, dass diese Münze nur in Deutschland als Zahlungsmittel zugelassen ist, aber nicht im Euro-Raum (dort sogar unerwünscht sind, wenn man der Einleitung (Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland) und dem Ref2 folgt. --Quedel Disk 18:01, 24. Jan. 2025 (CET)
Ich sehe keinen Grund, warum diese von Heinz Hoyer gestaltete Münze keine Schöpfungshöhe haben sollte. Das sind weit mehr als simple geometrische Formen und dergleichen, und auch wie bekannte Motive umgesetzt wurden ist durchaus ein Kriterium. Das hier sieht mir nicht wie eine simple Kopie bestehender Elemente aus. --Rosenzweig δ 12:52, 2. Feb. 2025 (CET)

Eindeutiges Stimmungsbild, danke für eure Rückmeldungen. Habe die Datei gelöscht. Gruß Yellowcard (D.) 09:20, 3. Feb. 2025 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 09:20, 3. Feb. 2025 (CET)

Datei:ÜbersichtKoserowerSeebruecken.jpg - Panoramafreiheit?

Letzter Kommentar: vor 7 Tagen 6 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Ist das Plakat in verlinktem Foto bleibend ausgestellt und kann dieses Foto somit mit Verweis auf die Panoramafreiheit behalten werden? --Yellowcard (D.) 09:33, 24. Jan. 2025 (CET)

Ja, würde ich sagen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:01, 24. Jan. 2025 (CET)
Siehe auch Diskussion unter Benutzer_Diskussion:Dmicha/Archiv/2024#Problem_mit_Deiner_Datei_(18.06.2024). --Quedel Disk 17:53, 24. Jan. 2025 (CET)
Wenn es nur aus Wettergründen teilweise im Winter abgehängt wird, dann aber, sobald das Wetter im Frühjahr besser wird, auch konsequent wieder im panoramafreien Raum ausgestellt wird, spricht das m.E. nicht zwangsläufig gegen die Erfüllung des Kriteriums "bleibend". --Yellowcard (D.) 07:31, 28. Jan. 2025 (CET)

Danke für eure Rückmeldungen, Datei kann somit behalten werden. Yellowcard (D.) 09:21, 3. Feb. 2025 (CET)

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Zitatesammlung im Artikel Maria Ward

Letzter Kommentar: vor 18 Tagen 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Der Artikel Maria Ward ist als Sammlung von Zitaten gestaltet. Bei einigen, vor allem den Blockzitaten, sind die Quellen angegeben: Immolata Wetter: Mary Ward, 1985 und Immolata Wetter: Mißverständnisse und Klärung, 1993. Bei manchen Zitaten ist die Herkunft dagegen nicht angegeben, zum Beispiel: "In Köln sprachen die dortigen Frauen persönlich beim Erzbischof vor und forderten, dass „der Papst über ihre Lage besser zu informieren sei. [...] Die elf Frauen in Lüttich hatten sich unterworfen und auf ihre Bitten hin einen Aufschub und 40 Tagen erhalten." Sie konnten aber wegen der Schuldenlast weiter im Hause bleiben." Was ist davon urheberrechtlich zu halten? Danke für Antworten! --BlackEyedLion (Diskussion) 00:44, 23. Jan. 2025 (CET)

Hi, @BlackEyedLion: Urheberrechtlich ist das vollkommen unproblematisch (weil die Sätze aufgrund ihrer Kürze und "Trockenheit" nicht schutzfähig sind) aber redaktionell wäre es aber natürlich im Sinne der Wikipedia-Regeln zu fordern, dass bei allen Zitaten die Quellen angegeben sind. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:42, 23. Jan. 2025 (CET)

Panoramafreiheit in Nachfolgestaaten der UdSSR

Letzter Kommentar: vor 15 Tagen 5 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Bekanntlich kennen ja einige Nachfolgestaaten der UdSSR wie beispielsweise die Ukraine keine Panoramafreiheit. Deshalb können Aufnahmen nach 1991 aus diesen Ländern, die in Deutschland den Umständen nach unter die Panoramafreiheit fallen würden, im Regelfall nicht veröffentlicht werden. Wie verhält es sich aber mit Aufnahmen, die vor 1991 gefertigt wurden? Fallen diese dann unter die Panaormafreiheit, oder gibt es eine sonstige Regelung, die die Verwendung in der Wikipedia gestattet? Beispiel dafür sind die sogenannten Hammond-Slides, die in den 1960er und 1970er Jahren u. a. in Kiew aufgenommen wurden. Mit freundlichen Grüßen --Kiew86 (Diskussion) 16:51, 14. Jan. 2025 (CET)

@Kiew86 Commons:Copyright rules by territory/Soviet Union#Freedom of panorama ist da leider nicht sehr aussagekräfig. Indirekt also eher nein. --Raymond Disk. 17:49, 14. Jan. 2025 (CET)
Widerspruch: Die Auslegung hier ist so, dass wir uns mit Berufung auf das Schutzlandprinzip ausschließlich auf das Recht in Deutschland, Österreich und der Schweiz beziehen. Sofern also die deutsche Panoramafreiheit anwendbar wäre, können wir die Bilder lokal nutzen und verwenden. Ein Upload auf Commons wäre allerdings nicht empfehlenswert. --Yellowcard (D.) 18:01, 14. Jan. 2025 (CET)
Ja sorry, ich bezog mich (natürlich?) auf Commons, nicht auf hierzuwiki. --Raymond Disk. 18:10, 14. Jan. 2025 (CET)
Danke. Ich gehe also davon aus, dass ich selbst photographierte Bilder, die Gebäude in der damaligen UdSSR zeigen, in der deutschsprachigen wikipedia verwenden und sie dort auch hochladen darf, sofern sie den Anforderungen an die Panoramafreiheit in Deutschland genügen würden.
Ein Hochladen auf commons bleibt aber ausgeschlossen. --Kiew86 (Diskussion) 18:49, 26. Jan. 2025 (CET)
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