Resolution 746 des UN-Sicherheitsrates
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UN-Sicherheitsrat
Resolution 746 | |
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Datum: | 17. März 1992 |
Sitzung: | 3060 |
Kennung: | S/RES/746 |
Abstimmung: | Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Lage in Somalia |
Ergebnis: | angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1992: | |
Ständige Mitglieder: | |
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Russland RUS Vereinigte Staaten USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
Osterreich AUT Belgien BEL Kap Verde 1975 CPV Ecuador ECU Ungarn HUN Indien IND Japan JPN Marokko MAR Venezuela 1954 VEN Simbabwe ZWE |
Die Resolution 746 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner 3060. Sitzung am 17. März 1992 beschloss. Die Resolution befasst sich mit der – von Bürgerkrieg und Hungersnot gezeichneten – Lage in Somalia und nimmt Bezug auf die vorhergehenden Resolution 733 und den Bericht des Generalsekretärs vom 11. März 1992.
Sie fordert von den Fraktionen in Somalia das Einhalten des Waffenstillstands und die humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung. Insbesondere unterstützt sie die dringende Forderung des Generalsekretärs, ein technisches Einsatzteam für eine Friedensmission (UNOSOM) aufzustellen.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Wikisource: United Nations Security Council Resolution 746 – Quellen und Volltexte (englisch)