Prozessformel
Die Prozessformel (auch Klagformel) ist im altrömischen Recht die exakt vorgeschriebene Spruchformel im rituellen Klageverfahren der Legisaktionen. Der zuständige Prätor gab sie dem streitgegenständlich entscheidenden Richter (iudex ) vor. Der kleinste Fehler führte zum Prozessverlust.[1] Bestandteile der Formel waren die Beschreibung des subsumptionsfähigen Tatbestands (demonstratio), das Klagbegehren (intentio), die prozessuale Zuteilung (adiudicatio) und schließlich das Urteil, gegebenenfalls die Verurteilung (condemnatio).[2]
Im Formularprozess der klassischen Zeit erfuhr der Prozess noch formale Erweiterungen. Vorangestellt wurden der Titel, die Überschrift und der eingesetzte Richter (praescriptio). Daran schloss die (An-)Klage beziehungsweise die Beschuldigung (intentio) an, die das Streitprogramm, den Klagegrund und den Klagegegenstand offenlegte. Die condemnatio, wurde dokumentiert.[3]
Es gab unterschiedliche Arten von Klagformeln, die für strengrechtliche Klagen (stricti iuris iudicia)[4] und die für Klagen nach Treu und Glauben (bonae fidei iudicia).[5] Einreden hatten eine eigene Klagformel.[6] In methodischer Hinsicht unterteilten sich die Klagformeln in fiktive (formulae ficticiae), analoge (actiones utiles) und auf einen Sachverhalt zugeschnittene (formulae in factum conceptae).
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- ↑ Gaius, Institutiones 4, 30.
- ↑ Gaius, Institutiones 4, 39.
- ↑ Gerhard Köbler: Deutsche Rechtsgeschichte. Ein systematischer Grundriss der geschichtlichen Grundlagen des deutschen Rechts von den Indogermanen bis zur Gegenwart. 6. Auflage, Vahlen, München 2005, ISBN 978-3-8006-3209-1, S. 19, 33.
- ↑ Vgl. zur Bereicherungsklage: Gaius, Institutiones 4, 41 und 43.
- ↑ Vgl. zur Verwahrungsklage: Gaius, Institutiones 4, 47.
- ↑ Vgl. zur Arglisteinrede: Gaius, Institutiones 4, 119.