Zustrombegrenzungsgesetz

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Das Zustrombegrenzungsgesetz ist ein Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, der Anfang 2025 eingebracht wurde und die Migrationspolitik in Deutschland verschärfen soll.[1] [2] [3]

Der Gesetzentwurf wurde am 31. Januar 2025 mit 338 Ja-Stimmen, 349 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen abgelehnt.[4]

Inhalte des Entwurfs

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Kern des Gesetzentwurfes ist die Aussetzung des Familiennachzugs von Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus. Das sind häufig Kriegsflüchtlinge, zum Beispiel aus Syrien. Im Aufenthaltsgesetz soll die Begrenzung der Migration wieder als Ziel festgeschrieben werden. Außerdem sollen die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden. Sie soll künftig, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich – also etwa an Bahnhöfen – Ausreisepflichtige antrifft, selbst für eine Abschiebung sorgen können.[5] [6]

Amnesty International sieht das Konzept des Zustrombegrenzungsgesetz als Angriff auf die Menschenrechte und forderte am 29. Januar 2025 die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, den Gesetzentwurf wieder zurückzuziehen, da er klar Europa- und Völkerrecht verletze.[6]

Einzelnachweise

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  1. Deutscher Bundestag - Abstimmung über 'Zustrom­begrenzungsgesetz'. Abgerufen am 31. Januar 2025. 
  2. Tagesschau: Bundestag stimmt für Unionsantrag zur Migration 29.01.2025
  3. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz)
  4. 211. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 31. Januar 2025. Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung, abgerufen am 31. Januar 2025.
  5. stern.de Worum geht es im Zustrombegrenzungsgesetz – und wer ist dafür? 31. Januar 2025
  6. a b Amnesty International - Deutschland: Zustrombegrenzungsgesetz ist Angriff auf die Menschenrechte
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