Zusatzweiterbildung Manuelle Medizin
Die Zusatzweiterbildung Manuelle Medizin ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Manuelle Medizin für Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.
Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Die Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung reversibler Funktionsstörungen des Bewegungssystems einschließlich ihrer Wechselwirkung mit anderen Organsystemen mittels manueller Untersuchungs- und Behandlungstechniken.[1]
Mindestanforderung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Um die Bezeichnung Manuelle Medizin führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung verfügen und
- einen Weiterbildungskurs in Manueller Medizin mit einem Umfang von 320 Stunden absolviert haben[2]
sowie
- über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Manueller Medizin gemäß den in der Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsinhalten verfügen.[1]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:[1]
- Indikationsstellung, Einleitung und Therapiekontrolle physiotherapeutischer, physikalischer, ergotherapeutischer und logopädischer Therapiemaßnahmen sowie von Rehabilitationstraining
- Interdisziplinäre Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Befundinterpretation bildgebender Verfahren unter Berücksichtigung der Strahlenhygiene
- Beratung des Patienten über Erfolgsaussichten, Komplikationsmöglichkeiten und Kontraindikationen manualmedizinischer Maßnahmen
- Individuelle Erarbeitung von Selbstübungen mit dem Patienten im Rahmen der primären und sekundären Prävention
- Manualmedizinische Untersuchung und Funktionsdiagnostik, insbesondere unter Einbeziehung orthopädischer und neurologischer Tests
- Durchführung orientierender und regionaler palpatorischer Untersuchungen
- Mobilisationstechniken einschließlich spezieller Techniken der Inhibition oder Relaxation von Muskeln
- Segmentale Manipulation an Wirbelsäule und Extremitätengelenken
- Myofasziale Techniken
- Triggerpunkt-Behandlung
- Behandlungsstrategien für funktionelle Verkettungssyndrome.
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- ↑ a b c Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 387f. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.
- ↑ Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Manuelle Medizin. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).