Vereinsrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vereinsrecht bezeichnet

  • allgemein die Regelungen der Organisationsform Verein

Nationales:

Historisches:

Siehe auch:

Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vereinsrecht&oldid=176802412"