Vereinbarung

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Eine Vereinbarung ist eine bindende Verabredung.[1] Das zugrundeliegende Verb vereinbaren ist in der Bedeutung „eines Sinnes werden" im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt (mittelhochdeutsch vereinbæren zu mhd. einbære ‚einhellig‘, ‚einträchtig‘).[2] Sie wird freiwillig geschlossen.

Eine Vereinbarung, eine Übereinkunft, ein Übereinkommen, eine Abmachung kann in der Form eines Vertrages fixiert sein. Eng verwandt ist auch der Begriff des Abkommens.

Besondere Vereinbarungen:

Auch in Österreich beinhalten verschiedene Rechtsbegriffe das Wort Vereinbarung, unter anderem:

Wiktionary: Vereinbarung  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Satz nach Mackensen – Grosses Deutsches Wörterbuch. 1977, Lemma Vereinbarung.
  2. Satz nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage 2002, Lemma vereinbaren.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4187645-3 (lobid, OGND , AKS )
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