Universalitätsprinzip
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Das Universalitätsprinzip ist ein allgemeiner Grundsatz im Völkerrecht, nach dem ein Staat innerstaatliche Rechtsfolgen für Tatbestände anordnen kann, die von Ausländern im Ausland erfüllt wurden.
- zum Universalitätsprinzip im Strafrecht siehe: Weltrechtsprinzip
- zum Universalitätsprinzip im Steuerrecht siehe: Welteinkommensprinzip
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