Liste der Technischen Regeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Bundesrepublik Deutschland (unvollständig)
ASR
alt: Arbeitsstättenrichtlinien, nun: Technische Regeln für
Arbeitsstätten (oder Arbeitsstättenregeln)
TRB
Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung
–
Druckbehälter (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRbF
Technische Regeln für brennbare
Flüssigkeiten (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRD
Technische Regeln für
Dampfkessel (gültig bis 31. Dezember 2012)
TREI
Technische Regeln der Elektroinstallation
TRG
Technische Regeln für technische
Gase (Druckgase) (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRGL
Technische Regeln für Gashochdruckleitungen (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRLV
Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen
TRLV Vibration
TROS
Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
TRWI
Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
TRwS
Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe
Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen.
Sie sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Technische Regeln können jedoch Gesetzeskraft erhalten, z. B. durch bauaufsichtliche Einführung im Rahmen von Technischen Baubestimmungen.
Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Die aktuellen technischen Regeln konnten bislang als „Stand der Technik" angesehen werden, weil sie einer permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterlagen. Mit der Aufhebung der Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden die TRD, TRB, TRR, TRSK, TRG nicht mehr geändert und somit auch nicht mehr dem Stand der Technik angepasst. Sie werden durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS ersetzt, die aber nach der neuen Konzeption nicht mehr technische Details beschreiben. Um weiterhin den Stand der Technik einzuhalten, müssen weitere Vorschriften (EU-Richtlinien, EN-Normen, Empfehlungen von Verbänden {VDI, VDE, VDMA, AGI, DVGW}, Informationen der Berufsgenossenschaften, Leitlinien für Interpretationen etc.) herangezogen werden. Da die Möglichkeit, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, über verschiedene Ansätze erreicht werden kann, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden.
- Beispiele
-
- Beim Tatbestand der Baugefährdung verweist § 319 StGB, bei der Mängelfreiheit eines Werkes § 641a Abs. 3 Satz 4 BGB, bei den Pflichten des Herstellers § 3 Abs. 1 Satz 2 GPSG auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik"
- bei der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG auf den „Stand der Technik",
- bei der Genehmigung von Anlagen § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG gar auf den „Stand von Wissenschaft und Technik"
- in kommunalen Satzungen wird häufig direkt auf eine bestimmte DIN-Norm verwiesen, z. B. bei der Entwässerung von Grundstücken
- das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht eine Reihe von Richtlinien (BSI-TR) die in Projekten des Bundes bindend sind
Eine Ausnahme stellen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV) der Unfallversicherungsträger, der Berufsgenossenschaften, dar; diese sind für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe) autonomes Recht und gleichzeitig Technische Regel.
Auch EU-Richtlinien stellen an sich keine unmittelbar anwendbaren Rechtsnormen dar, da sie zunächst in das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen; sie können aber bei fehlerhafter oder verspäteter Umsetzung unmittelbar anwendbar sein und sind jedenfalls für die Auslegung des nationalen Rechts von Belang.
Besonders im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden technische Regeln für die betriebliche Umsetzung verwendet.
Beispiele für technische Regeln sind die Technischen Regeln Arbeitsstätten oder Technische Regeln Gefahrstoffe.
Siehe auch die Listen der Technischen Baubestimmungen sowie Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2020/1).
Gliederung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten
ASR A1.2
Raumabmessungen und Bewegungsflächen
ASR A1.3
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen
ASR A1.5/1,2
Fußböden
ASR A1.6
Fenster, Oberlichter. Lichtdurchlässige Wände
ASR A1.7
Türen und Tore
ASR A 1.8
Verkehrswege
ASR A2.1
Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
ASR A2.2
Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.3
Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR A3.4
Beleuchtung
ASR A3.4/7
Sicherheitsbeleuchtung
ASR A3.5
Raumtemperatur
ASR A3.6
Lüftung
ASR A3.7
Lärm
ASR A4.1
Sanitärräume
ASR A4.2
Pausen- und Bereitschaftsräume
ASR A4.3
Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten-Hilfe
ASR A4.4
Unterkünfte
ASR V3
Gefährdungsbeurteilung
ASR V3a.2
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
ASR V5.2
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen
Gliederung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
001 – 099
Allgemeines, Aufbau und Beachtung
100 – 199
Begriffsbestimmungen
200 – 299
Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
300 – 399
Arbeitsmedizinische Vorsorge
400 – 499
Gefährdungsbeurteilung
500 – 599
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
600 – 699
Ersatzstoffe und Ersatzverfahren
700 – 899
Brand- und Explosionsschutz
900 – 999
Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des
AGS
Gliederung der Technischen Regeln für Dampfkessel
001
Allgemeines, Aufbau und Anwendung
100 ff.
Werkstoffe
201 ff.
Herstellung
300 ff.
Berechnung
401 ff.
Ausrüstung und Aufstellung
500 ff.
Prüfung
520
Erlaubnis und Anzeigeverfahren
601 ff.
Betrieb
701 ff.
Dampfkessel der Gruppe II
801
Dampfkessel der Gruppe I
802
Dampfkessel der Gruppe III
Gesamtübersicht der Technischen Regeln für Dampfkessel
001
Allgemeines, Aufbau und Anwendung
001
Aufbau und Anwendung der TRD
100
Allgemeine Grundsätze für Werkstoffe
101
Bleche
102
Nahtlose und elektrisch preßgeschweißte Rohre aus Stahl
103
Stahlguss
106
Schrauben und Muttern aus Stahl
107
Kesselteile aus Formstahl und Schmiedestücken
108
Gusseisen mit Lamellengraphit und Gusseisen mit Kugelgraphit
110
Armaturengehäuse
201
Schweißen von Bauteilen aus Stahl; Fertigung – Prüfung
201 Anlage 1
Schweißen von Bauteilen aus Stahl – Richtlinien für die Verfahrensprüfung
201 Anlage 2
Schweißen von Bauteilen aus Stahl – Richtlinie für die Prüfung und Überwachung von Kesselschweißern
201 Anlage 3
Schweißen von Bauteilen aus Stahl – Richtlinie für die Prüfung an geschweißten Schüssen, Trommeln und Sammlern mit höher bewerteten Längsschweißnähten – Arbeitsprüfungen
202
Prüfung von Fertigteilen aus Stahlblech
203
Nahtlose Sammler und ähnliche Hohlkörper – Fertigung und Prüfung
300
Festigkeitsberechnung von Dampfkesseln
301
Zylinderschalen unter innerem Überdruck
301 Anlage 1
Berechnung auf Wechselbeanspruchung durch schwellenden Innendruck bzw. durch kombinierte Innendruck- und Temperaturänderungen
301 Anlage 2
Berechnung von Rohrbögen
303
Kugelschalen und gewölbte Böden unter innerem und äußerem Überdruck
303 Anlage 1
Berechnung von Kugelschalen mit Ausschnitten gegen Dehnungswechselbeanspruchung der Lochränder innen
304
Gewölbte Flammrohrböden
305
Ebene Wandungen, Verankerungen und Versteifungsträger
306
Zylinderförmige Schalen unter äußerem Überdruck
309
Schrauben
320
Glatte Vierkantrohre und Teilkammern unter innerem Überdruck
401
Ausrüstung für Dampferzeuger der Gruppe IV
401 Anlage 1
Anforderungen an ovale Hand-, Kopf- und Mannloch-Verschluß-Systeme von Dampfkesselanlagen
402
Ausrüstung von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV
403
Aufstellung von Dampfkesselanlagen mit Dampfkesseln der Gruppe IV
411
Ölfeuerungen an Dampfkesselanlagen
411 Anlage 1
Ölschlammverbrennungsanlagen an Dampfkesseln auf Seeschiffen
412
Gasfeuerungen an Dampfkesseln
413
Kohlenstaubfeuerung an Dampfkesselanlagen
414
Holzfeuerungen an Dampfkesseln
415
Wirbelschichtfeuerungen an Dampfkesseln
421
Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung – Sicherheitsventile – für Dampfkessel der Gruppe I, III und IV
431
Rauchgas-Wasservorwärmer für Dampfkessel der Gruppe IV
451
Anlagen zur Lagerung von druckverflüssigtem Ammoniak für Dampfkesselanlagen – Druckbehälter
451 Anlage 1
Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen für Dampfkesselanlagen – Lagerbehälter
451 Anlage 2
Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen – Lagerbehälter
452
Anlagen zur Lagerung von druckverflüssigtem Ammoniak für Dampfkesselanlagen – Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb
452 Anlage 1
Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen für Dampfkesselanlagen – Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb
452 Anlage 2
Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen – Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb
460
Anlagen zur Verminderung von luftverunreinigenden Stoffen in Rauchgasen von Dampfkesselanlagen – Rauchgasreinigungsanlagen
500
Prüfung von Dampfkesselanlagen
501
Vorprüfung der Unterlagen des Erlaubnisantrages oder der Anzeige – Prüfung der Ausrüstung, der Aufstellung und der Betriebsverhältnisse
502
Vorprüfung der Unterlagen des Erlaubnisantrages oder der Anzeige – Prüfung der Bemessung der druckführenden Teile und der Konstruktion
503
Prüfung vor Inbetriebnahme – Bauprüfung und Wasserdruckprüfung
504
Prüfung vor Inbetriebnahme – Abnahmeprüfung
505
Wiederkehrende Prüfung – Äußere Prüfung
506
Wiederkehrende Prüfung – Innere Prüfung
507
Wiederkehrende Prüfung – Wasserdruckprüfung
508
Zusätzliche Prüfung an Bauteilen, berechnet mit zeitabhängigen Festigkeitswerten.
508 Anlage 1
Zusätzliche Prüfungen an Bauteilen – Verfahren zur Berechnung von Bausteinen mit zeitabhängigen Festigkeitswerten
509
Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Dampfkesselanlagen oder deren Teilen
511
Prüfung von Dampfkesselanlagen mit Dampfkessel der Gruppen I, II oder III
520
Richtlinie für das Verfahren der Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb und das Verfahren der Anzeige von Dampfkesselanlagen
601 Blatt 1
Betrieb der Dampfkesselanlagen – Teil I – Allgemeine Anweisung für den Betreiber von Dampfkesselanlagen für Dampfkessel der Gruppe IV
601 Blatt 2
Betrieb der Dampfkesselanlagen – Teil 2 – Allgemeine Anweisung für die Wartung von Dampfkesselanlagen – Betriebsvorschriften für Dampfkessel der Gruppe IV
601 Blatt 3
Erprobung von Dampfkesselanlagen
602 Blatt 1
Eingeschränkte Beaufsichtigung von Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV
602 Blatt 2
Eingeschränkte Beaufsichtigung von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV
602 Blatt 1 und Blatt 2 Anlage 1
Zusätzliche Anforderungen zu TRD 602 für Dampfkessel der Gruppe IV mit Rostfeuerung für Kohle
603 Blatt 1
Zeitweiliger Betrieb einer Dampfkesselanlage mit einem Dampferzeuger der Gruppe IV mit herabgesetztem Betriebsdruck ohne Beaufsichtigung
603 Blatt 2
Zeitweiliger Betrieb einer Dampfkesselanlage mit einem Heißwassererzeuger der Gruppe IV mit herabgesetzter Vorlauftemperatur ohne Beaufsichtigung
604 Blatt 1
Betrieb von Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV ohne ständige Beaufsichtigung
604 Blatt 1 Anlage 1
Zusätzliche Anforderungen zu TRD 604 Blatt 1 an Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV mit Rostfeuerung für Kohle
604 Blatt 2
Betrieb von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV ohne ständige Beaufsichtigung
604 Blatt 2 Anlage 1
Zusätzliche Anforderungen zu TRD 604 Blatt 2 an Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV mit Rostfeuerungen für Kohle
611
Speisewasser und Kesselwasser von Dampferzeugern der Gruppe IV
612
Wasser für Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV
701
Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe II
702
Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe II
702 Anlage 1
Zusätzliche Anforderungen zu TRD 702 an Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe II mit automatischen oder teilautomatischen Feuerungen für Kohle
702 Anlage 2
Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe II, Zusätzliche Anforderungen
721
Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung – Sicherheitsventile für Dampfkessel der Gruppe II
801
Dampfkessel der Gruppe I
802
Dampfkessel der Gruppe III