Sicherheits- und Ordnungsgesetz
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Im Landesrecht mehrerer deutscher Bundesländer regelt ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei. Im Einzelnen sind das:[1]
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Berlin) – ASOG Bln
- Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Hamburg) – SOG HH
- Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung – HSOG
- Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Mecklenburg-Vorpommern) – SOG M-V
- ehemals: Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung – Nds. SOG — jetzt: Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt – SOG LSA
In anderen Bundesländern erfolgt die Regelung durch Polizeigesetze bzw. in Schleswig-Holstein durch das Landesverwaltungsgesetz (LVwG).
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- Polizei- und Ordnungsrecht
- Polizeiaufgabengesetz (Begriffsklärungsseite)
Einzelnachweis
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