Schankwirt
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Als Schankwirt bezeichnet man:
- den Wirt einer Schankwirtschaft oder Schänke
- den Wirt einer getränkebetonten Speisewirtschaft
- historisch den Inhaber bzw. Nutzer eines Schankrechts
- den Inhaber einer Schankerlaubnis
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.