Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates
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UN-Sicherheitsrat
Resolution 37 | |
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Datum: | 9. Dezember 1947 |
Kennung: | S/RES/37 |
Gegenstand: | Ablauf bezüglich Anfragen neuer Mitglieder |
Ergebnis: | Angenommen ohne Abstimmung |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1947: | |
Ständige Mitglieder: | |
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1923 SUN Vereinigte Staaten 48 USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
Australien AUS Belgien BEL Brasilien 1889 BRA Kolumbien COL Polen POL Syrien 1932 SYR |
Die Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1947 beschloss.
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Diese Resolution befasst sich mit den Artikeln 58, 59 und 60 des Kapitels X der Charta und sieht zwei Regeln vor:
Jeder Staat, der einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen möchte, muss einen Antrag an den Generalsekretär stellen.
Der Sicherheitsrat prüft das Ersuchen und erstattet der Generalversammlung Bericht.
Ergebnis
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Die Resolution wurde ohne Abstimmung angenommen.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Wikisource: Resolution 37 des UN-Sicherheitsrates – Quellen und Volltexte (englisch)