Rechtsträger
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Der Begriff Rechtsträger steht für:
- den tatsächlichen Inhaber eines Rechts, vgl. Rechtssubjekt
- Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht)
- Rechtssubjekte, die ein Unternehmen betreiben
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.