Quartierplanverfahren
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Das Quartierplanverfahren ist ein Verfahren zur Erstellung des sogenannten Quartierplans. Der Quartierplan gehört zu den Sondernutzungsplänen in der Schweizer Raumplanung und wird je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt.
Kanton Zürich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Im Kanton Zürich dient das Quartierplanverfahren gemäß dem Zürcher Bau- und Planungsgesetz der Baulanderschließung.[1] Das Quartierplanverfahren umfasst die Erschließung mit Straßen und Werkleitungen, die Festlegung neuer Grundstücksgrenzen, die Errichtung von Dienstbarkeiten und den prozentualen Landabzug für Infrastrukturanlagen, welche dem gesamten Quartier dienen.
Am Verfahren beteiligt sind die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Zuerst werden deren Absichten in Grundeigentümerversammlungen diskutiert und dann beschliesst der Gemeinderat (Exekutive) den Quartierplan (sogenannter Festsetzungsbeschluss). Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich (Exekutive) wird der Quartierplan baulich und rechtlich realisiert (sogenannter Vollzug). Die administrativen und baulichen Kosten werden von den Grundeigentümern getragen. Es gibt amtliche und private Quartierpläne, die leicht unterschiedliche Verfahren durchlaufen.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- ↑ Planungs- und Baugesetz (PBG). Abgerufen am 29. Januar 2025.