Portal Diskussion:Kunst und Kultur/Archiv/2011

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neuer Artikel: Neumanierismus?

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren 3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Diesen Stilbegriff habe ich noch nie gehört. Kann an meiner mangelnden Bildung liegen. Der Artikel hinterlässt aber bei mir einen heftigen Nachgeschmack von WP:Theoriefindung: Nach 10 Jahren WP neu angelegt, ein Bearbeiter, eine Hauptquelle. Gruß, 92.73.159.250 22:15, 23. Jan. 2011 (CET)

Bin zwar kein ausgewiesener Kunstkenner, beschäftige mich aber oft mit der Thematik und verschiedenen Künstlern. Mir scheint es daher eher für plausibel, wenn der Artikel, bzw der entsprechende zweite Abschnitt, in gekürzter und verständlicher Form im Hauptartikel Manierismus als eigener Abschnitt - unter Hinweis auf neuere Entwicklungen oder so - integriert würde, da der Einleitungsabschnitt eh nur Wissen über den Manierismus selbst am Beispiel von Michelangelo darstellt. mfG ArthurMcGill 09:29, 24. Jan. 2011 (CET)

Der Stilbegriff "Neumanierimus" bzw. "gründerzeitlicher Neumanierismus" stammt von Professor Mann (Baugeschichte RWTH)s.Lit. -- Schrouff 10:53, 24. Jan. 2011 (CET)

Jan Victors

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Habe die Seite zum niederländischen Barockmaler Jan Victors neu angelegt und freue mich über Mitarbeit. -- Principal 15 10:40, 14. Feb. 2011 (CET)

Open Space in Berlin, 20. März 2011

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Von Interesse für euch? --Martina Disk. 17:25, 20. Feb. 2011 (CET)

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Problembeschreibung und Lösungsvorschlag siehe [1]
Ich habe nicht die Zeit und Motivation alle ~21 Links in der von Benutzer:Schnark Vorgeschlagenen Art und Weise zu ändern. Dachte mir aber, da es die Kunst betrifft, evtl. im Kunstportal sich eine Handvoll Leute Organisieren lassen das zu fixen. Auch hier nochmal der Hinweis, das betrifft min. auch die engl. Wikipedia. TFTD 14:46, 23. Feb. 2011 (CET)

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Hallo zusammen, ein neuer Benutzer hat einen Weblink in o.g. Artikel eingesetzt, die Bearbeitung habe ich wegen WP:WEB revertiert. Nun haben wir sehr freundlich auf meiner Benutzerseite diskutiert. Leider habe ich zu wenig Ahnung in Eurem Breich, als dass ich sagen möchte, ob das so ok ist. Ich habe ihm geraten, meine Bearbeitung wieder rückgängig zu machen. Dies hat er getan. Ich möchte Euch bitten mal drauf zu schauen und das zu tun, was Euch das Beste deucht - also Revert, oder Sichtung. Danke --Hosse Talk 20:12, 6. Apr. 2011 (CEST)

Na da geht man mal kurz ins Bett und schon ist der Artikel weg. :-) Nuja hat sich also erledigt. --Hosse Talk 15:00, 7. Apr. 2011 (CEST)
Dein Revert war völlig in Ordnung. Solche Links stellen keine Verbesserung des Artikels dar. Aber die Schnellöschung ist natürlich noch besser. Grüße --Artmax 15:46, 7. Apr. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Hosse Talk 15:00, 7. Apr. 2011 (CEST)

Frieda Kniep

Frieda Kniep ist eine Malerin, die am 9.7.1884 oder 1881 in Lübeck geboren wurde und später dann bei Berlin, dann Freiburg/Br, Feldafing am Starnbergersee und seit 1939 in Geitau lebte. Gestorben am 27.7.1947 in Gneitau/Obb.

Schülerin von G. Wimmer in Stettin. Studienaufentahlte in Dänemark und Italien. Stilleben Landschaften Blumen Bildnisse (bes. Bauern). Vertreten in der Bad. Kunsthalle in Karlsruhe und in der Nat.Gal. in Berlin.

Habe ein Bild eines alten Fischers von ihr aus dem Jahre 1920. Eines ihrer bekannten Gemälde soll das eines alten Fischers aus 1918 sein. Kann mir jemand sagen, wo dieses Bild zu sehen ist bzw. abgebildet ist? Kann auch mein Bild senden.

Alfred Dümke alfred.duemke@t-online.de

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --poupou review? 22:32, 23. Jul. 2011 (CEST)

Bitte diesen Maler anlegen! Zurzeit ausgestellt im Burgpalast Budapest. Besten Dank.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --poupou review? 22:33, 23. Jul. 2011 (CEST)

Fehlender Quellenverweis

Immer wieder im Internet gesehen: Das Bild beschreibt mit dem Untertitel das Bildwerk. Wo ist hier einzusehen wer das Bild erstellt hat (Urheber).

Zwar ist auf der eigenen Homepage das Impressum eine Anlaufstelle um über den Quellenverweis den Urheber zu ermitteln, jedoch stellt dies bei fremden Werken keine Lösung dar!

Es ist immer ein Quellenverweis an Bildwerken, Zitaten usw. anzubringen (§63 Urhg)!

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --poupou review? 22:34, 23. Jul. 2011 (CEST)

Die Juristenfalle, oder was ist ein Fraudulent-Redressal-System

Hallo liebe Leserinnen und Leser

Als lese- und schreibschwacher Legastheniker, verstehe ich den Sinn einer Abhandlung ohne punkt und komma immer nur aus dem Bauch raus. Und so finde ich es total Blödsinnig, eine Stadtbehörde Köln nach freien Ermessen behaupten darf - Auch ein Kunstmaler in ihren Fußgängerzonen keine Kunst ohne Erlaubnis herzustellen und verkaufen darf. ....Ja wo ist denn da das Problem, fragt die Gewerkschaft Kunst! Der Berufsverband Bildender Künstler. und der Straßen- verkehrs- Minister für NRW. dann holen sie sich doch eine Erlaubnis!? Das Problem ist, dass es den Behörden darum geht exemplarisch und spezialpräventiv zu beweisen. auch Kunstmaler keinen Rechtsanspruch darauf haben, Kunst in jeder art und weise in den Fußgängerzonen herzustellen und verkaufen zu dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht -Münster berichtigt den Vorbehalt zwar dahin, dass Kunstmaler dann aber Über keinen Ermessensspielraum der Kölner Stadtbehörden verboten werden kann erlaubnisfreie Kunst herstellen und verkaufen zu dürfen.

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Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Teilberichtigung wieder auf und erklärt :Dass bereits Grundrechtskonformer Gesetze, keine Kunst ohne Erlaubnis hergestellt und verkauft werden kann.


1981 erklärt Karlsruhe meiner Verfassungsbeschwerde. ...Dass es durchaus richtig ist, die Kunstfreiheit innerhalb der Verfassungsordnung nicht schrankenlos gewährt ist. Und eine Straßennutzung, die über den Allgemeingebrauch hinausgeht,. Erlaubnis oder genehmigungspflichtig gemacht werden darf. Darauf muss hier aber nicht weiter eingegangen werden, denn der Beschwerdeführer wollte nur festgestellt wissen, dass er für die Absicht und Tätigkeit, auf einen ausgesuchten Platz auf einer öffentlichen Straße keiner straßen-verkehrsrechtliche Erlaubnis bedarf. Az. Bundesverfassungsgericht -1-BvR-183-81-.


Wenn man für die Absicht und Tätigkeit, auf einen Ausgesuchten Platz, das Herstellen und verkaufen, selbst gemalter Bilder in einer Fußgängerzonen assoziiert. Heißt dass in Klartext, Kunstmaler auch in einer Fußgängerzone keiner straßen- verkehrs- rechtlichen Erlaubnis benötigen. Nur wo eine Straßennutzung über den Allgemeingebrauch hinausgeht - OK -. Ich habe ja auch nicht vor, Kunst vor einer Feuerwehrausfahrt oder mitten einer belebten Verkehrskreuzung herzustellen und zu verkaufen, Also was soll das ganze Theater?

Leider wurde das Statement -1-BvR-183-81- nicht für die Öffentlichkeit freigegeben.

Also, müssen wir von einer nicht öffentlichen Entscheidung aus Karlsruhe auch keine Kenntnis nehmen. Meint die Stadtbehörde Köln und nimmt mir den Gewerbeschein weg. Grübel, grübel’, Warum nimmt man mir jetzt den Gewerbeschein weg, dann kann ich doch auch keine Bilder anderswo verkaufen? Von was soll ich leben? Auch hier erfahr ich den Zusammenhang erst im Nachhinein. Das Oberlandesgericht Köln den nächsten Hirnriss zur Verdrängung der Kunst aus den Fußgängerzonen erfindet. Zitat: --- Das AG hat den seiner Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt rechtsfehlerfrei festgestellt und als Gebrauch einer öffentlichen Straße zur Sondernutzung ohne die erforderliche Erlaubnis gern. §§ 59 Abs. 1 Ziff. 1, 18 Abs. 1 Landesstraßengesetz NRW gewürdigt. Zu Unrecht hat es aber im Verhalten des Betroffenen ein Anbieten gewerblicher Leistungen im Sinne des § 55 Abs. 1 Ziff. 2 GewO gesehen. Vielmehr handelt es sich bei dem Anbieten der Bilder zum Verkauf um ein Feilbieten von Waren gem. § 55 Abs. 1 Ziff. 1 GewO (vgl. hierzu Landmann-Rohmer, Gewerbeordnung, 13. Aufl., Rdnr. 30 und 32 zu § 55 GewO). Da der Betroffene nicht im Besitz der erforderlichen Reisegewerbekarte war, hat er sich somit einer Ordnungswidrigkeit gem . § 145 Abs. 1 Ziff. la Abs. 4 GewO schuldig gemacht. ...Entgegen der Auffassung des Betroffenen hindert Artikel 5 Abs. 3 GG die Anwendung des § 55 GewO auf die festgestellte Verkaufstätigkeit des Beschwerdeführers nicht. Die Freiheit der Kunst garantiert lediglich den Werkbereich, das heißt das freie Schaffen. Im Wirkbereich, das heißt bei der Verbreitung des frei geschaffenen Werks, gelten indes die Vorschriften der allgemeinen Gesetze (vgl. hierzu Landmann-Rohmer a.a.O., Rdn. 33 zu § 55 GewO; Müller in JZ 1970/87 ff. - 89, 90 - und Senf vom 10. 7. 1981 - 1 Ss 500/81 -). Zitat ende


Wie erklärt man jetzt einen Rechtsbetrug, durch sinnloses Juristen-Gelaber, dass man auch noch pseudowissenschaftlich in diversen Juristenzeitschriften veröffentlicht? Wer soll da nach feststellen können, worin jetzt der Unterschied zwischen gewerblicher Leistung oder dem Anbieten von Waren und Dienstleistung auf einer Öffentlichen Straße besteht? --- Zwei Randnummer weiter von Landmann-Rohmer das Selbe erklärt wird wie Oben Karlsruhe zur Verfassungsrechtsentscheidung -1-BvR-183-81- ...darauf alles muss hier nicht weiter eingegangen werden, weil ein Kunstmaler ( wegen der Kunstfreiheitsgarantie) auf einen ausgesuchtem Platz auf einer Öffentlichen Straße. Auch keinen Gewebeschein zum anbieten von Waren und Dienstleistung jeder Art. Benötigt.


Leb ich jetzt in einer Bananenrepublik? Gesetze nicht mehr dem Sinn nach gelten.


Jammern ist zwecklos, Grund (Ordnungswidrigkeitengesetz) kann kein Richter mehr gezwungen werden eine Rechtsbeugung zu korrigieren, der Bürger muss auch Unrecht hinnehmen, denn Ordnungswidrigkeiten-feststellungen sind ohne Bedeutung für eine ordnungsgerechte Rechtsfindung.


Gegen all das Abblocken, es auch der Kunst nicht erlaubt werden soll, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort. in jeder Art und Weise zu betätigen. Brauche ich 20 Jahre, um aus dem Politischen Vorbehalt raus zu kommen.. siehe Presse... Kunstmaler musste 20 Jahre „umsonst" Ordnungsstrafen zahlen.


Um jetzt nicht in Verantwortung zu kommen, wird wieder auf die Unangreifbarkeit der nicht veröffentlichten Verfassungsbeschwerde -1-BvR-183-81- verwiesen. Das behördliche Stonewalling darauf aufgebaut, das auch die Verfassungsrechtsprechung zugestimmt habe, Kunstmaler nicht erlaubt werden muss sich in Fußgängerzonen mit dem herstellen und verkaufen von Kunst zu betätigen Siehe Ordnungsamt Düsseldorf, das Schreiben des Straßenverkehrs Minister NRW und dem Petitionsausschuss für das Land NRW – hier wird einfach weiter und weiter behauptet , was nicht ist auch nicht sein kann.


Erst, als nach einer Jahrzehntelangen rechtwissenschaftlichen Diskussion, zwischen Rechtswissenschaftler der Hirnriss unhaltbar geworden ist, Straßenkunst nichts mit der Kunstfreiheit zu tun habe. Auch das Bundesverwaltungsgericht zugeben muss, dass Kunstmaler nicht nur für das erlaubnisfreie herstellen sondern auch für das verkaufen der Kunst keinen Gewebeschein in Fußgängerzonen benötigen, einen Rechtsanspruch auf eine erlaubnisfreie Erlaubnis haben, versucht die Stadtbehörde Düsseldorf den Rechtsanspruch, mit dem Fraudulent Redressal System aufs neue zu umgehen. Aufs neue zu beweisen, ....dass die neue alte Rechtsprechung zur Erlaubnisfreistellung nur für das malen den Werkbereich der Kunst Rechtskraft habe, für den Wirkbereich für das verkaufen von Kunst gelte nach wie vor, die Rechtskraft der Ordnungswidrighkeit, Wo es auch der Kunst nicht erlaubt werden muss. sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen, Klicke hier ewiger Streit um die Kunstfreiheit


Wie ohnmächtig darf ein Bürger gemacht werden. auch wieder als Kunstmaler entwürdigt und verfemt zu werden. ZB- durch eine Staatskanzlei Abt. Kultur. ...Wie sie wissen, sind wir seit Jahren Bemüht ihr Problem zu verstehen und haben Extra ein Anonymes Gremium von Fachleuten aus allen Bereichen des Kunstschaffens zusammengestellt. Die Leute haben zwar festgestellt, dass sie, aus welchen Grund auch immer, von der Kunst nicht leben können, Arm, Alt und Sozialhilfeempfängergeworden sind, eventuell Anspruch auf Hilfe - Der Deutschen Künstlerhilfe - haben. Da die vorgezeigten Bilder, aber in keiner Weise der Imagepflege der Bundesrepublik Deutschland taugen. Verzichten wir darauf ihnen in irgendeiner Art und Weise helfen können zu müssen. Gez. F.F. für den Kulturminister NRW

Seit wann ist die Qualität von Kunst wieder Maßstab, zur Imagepflege einer Regierung? Oder restauriert man hier wieder die Verhältnisse im Nationaldeutschen Reich, was entartete Kunst betrifft? Ist ein Kunstmaler auf einer öffentlichen Straße in einer Demokratie entartete Kunst, oder wat?

Mit freundlichen Grüßen.

G. Rupp

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --poupou review? 22:34, 23. Jul. 2011 (CEST)

Wiener Kunstkeramik von Carli Bauer und Grete Braun

Ich versuche alles über die beiden Künstler herraus zu finden! Wer kann mir Infos dazu geben Mfg Franz

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --poupou review? 22:35, 23. Jul. 2011 (CEST)

kunstfreiheit

Sehr geehrte Leser Auch als Legastheniker weiß ich, was ich zu der Angelegenheit gerne erklären möchte, Aber für die juristische Komplexität, ist auch die Verfassungsrechtsprechung immer wieder genötigt, die Ewigkeitsgarantie Art.5/3 GG. Die Kunstfreiheit aufs neue zu garantieren. BVerfGE 119, 1 - Roman 'Esra' BVerfGE 107, 104 - Anwesenheit im JGG-Verfahren BVerfGE 83, 130 - Josephine Mutzenbacher BVerfGE 82, 1 - Hitler-T-Shirt BVerfGE 81, 298 – Nationalhymne BVerfGE 81, 278 – Bundesflagge BVerfGE 77, 308 – Arbeitnehmerweiterbildung BVerfGE 77, 240 - Herrnburger Bericht BVerfGE 75, 369 - Strauß-Karikatur BVerfGE 68, 361 - Eigenbedarf I BVerfGE 66, 116 - Springer/Wallraff BVerfGE 54, 129 – Kunstkritik BVerfGE 43, 130 – Flugblatt BVerfGE 42, 163 - Herabsetzende Werturteile BVerfGE 42, 143 - Deutschland-Magazin BVerfGE 30, 173 – Mephisto. So gesehen habe ich eben auch keine Ahnung von dem, was das BundesverfGe. im Hinblick auf die - gleichfalls vorbehaltlos gewährleistete - Kunstfreiheit für Fälle der Straßenkunst entwickelt hat –(Beschluss des Ersten Senats vom 17. Juli 1984, Az.: 1 BvR 816/82, abgedruckt in der amtlichen Sammlung BVerfGE 67, S. 213 ff).

Fakt ist und bleibt. Kunstfreiheit kann wegen der Verfassungsgarantie durch kein Gesetz eingeschränkt werden und unterliegt somit auch nicht dem Gesetzesvorbehalt der hier auf Art. 5 Abs. 2 GG. abgreift.

Art. 5/2 GG. beinhaltet die Weisung, dass sich Schranken der Kunstfreiheit durch andrer Leute Grundrechte ergeben können.


Anders als noch zum Scherenschnitt-Urteil, 1971 das Bundesverwaltungsgericht Für dieselbe Erlaubnisfreiheit plädiert. Wie das Bundesverfassungsgericht, zum Anachronistischen Zug. 1982 Ist das Bundesverwaltungsgericht, 1979 für meinen Fall von Straßenkunst, der offensichtlichen Meinung, Wenn durch ein Erlaubnisverbot der Straßenkunst, Schranken der Kunstfreiheit aus anderen Grundrechten ergeben, dann sei mit dem Behördlichen Erlaubnisverbot alles in bester Rechtsordnung. Denn da kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen. ... Wieso, einer derart hirnrissigen Argumentation meine Verfassungsbeschwerde -1.BvR-183-18- nicht zur Entscheidung angenommen werden kann, die Begründung verwirrt umso mehr. die Argumente zur Nichtannahme, eindeutig auf die Regelung interpretieren lassen, die man Bundeseinheitlicher Rechtsprechung auch in fällen der Straßenkunst aufgestellt hat: ..Zitat Beispiel.... Weil die Vordergerichte. bereits und im Ergebnis zutreffend von den Richtlinien ausgegangen sind, die das Verfassungsgericht in fortgeführter „Konformität" zum Mephisto-Urteil aufgestellt hat. Braucht hier auch nicht weiter darauf eingegangen werden, was eine Straßennutzung die über den Allgemeingebrauch hinausgeht Erlaubnis- oder Genehmigungspflichtig macht. Der Beschwerdeführer wollte letztlich nichts weiter erkannt wissen, dass er auf einen ausgesuchten Platz einer Fußgängerzone, für seine Absicht und Tätigkeit, (Kunstverkaufen) keiner straßen- verkehrs- rechtlichen Erlaubnis bedürfe? Karlsruhe 1981 Für mich ist die Erklärung eindeutig! Wie aber beweist man „mit" einer abgewiesenen Verfassungsbeschwerde, Dass man für die Absicht und Tätigkeit, Kunst im kommunikationsgebrauch einer Straße zu vermitteln, keiner straßen- verkehrs- rechtliche Erlaubnis bedarf? Wie gesagt, ( deutsche Gerichtssprache schwere Gerichtsprache) hier werde ich von der Oberen Verwaltungsbehörden ausgelacht. „..Mann du spinnst doch! eine Abgewiesene Verfassungsbeschwerde, ist doch kein Plädoyer für die Garantie der Kunstfreiheit !? Grund Rechtswissenschaftlicher Eindeutigkeit ZB. Prof. Gersdorf in den Lehrplänen juristischen Fachhochschulen und oder Prof. Hufen in der Verwaltungszeitschrift „DÖV" Die Öffentliche Verwaltung feststellen. Die Rechtssicherung der Kunstfreiheit keine Ermessensangelegenheit der Behörden sein kann. Versuche ich mit zivilem Ungehorsam, selbst gemalte Bilder eben ohne Sondernutzungsgenehmigung in den Fußgängerzonen zu verkaufen.

Dagegen nimmt die Stadtverwaltung Köln mir den Gewerbeschein weg und argumentiert nunmehr, dass allgemeiner Rechtsordnung, ohne Gewerbeschein, keine Waren oder Dienstleistungen in einer Fußgängerzone angeboten werden dürften..

siehe .... http://home.arcor.de/kunstmacher2/garch.htm


Da durch richterliche Willkür festgestellten Ordnungswidrigkeitenfestellung, durch nichts und niemanden mehr revidiert werden müssen. Werde ich die Geister, die ich rief, auch nicht mehr los!
http://home.arcor.de/kunstmacher2/abwiegeln1.htm

Ergo muss ich aufs Neue, mit Widerspruch und Klage, durch die Instanzen. das OVG. für NRW. feststellt, dass Bildermalende Straßenkünstler für die Absicht und Tätigkeit selbst gemachte Kunst in den Fußgängerzonen zu verkaufen, auch keinen Gewerbeschein bedürfen. Erlaubnis ist Erlaubnis, und Kunst kein Gewerbe im Sinne des Anbietens von Waren und Dienstleistungen in Fußgängerzonen. Aktz. OVG. 4 A – 2767 / 84 Siehe auch Hier http://home.arcor.de/kunstmacher2/umsonst.htm

Wo ich wieder und wieder gegen den Vorbehalt der Sondernutzung obsiege, habe ich die Schlacht gegen die Verwaltungsordnung verloren? Denn in Folge scheitert jedes weitere Revisionsersuchen an der Law and Order der Düsseldorfer Verwaltungsordnung: Zb."...Der Mann spinnt doch, mit Abweisung seiner Verfassungsbeschwerde -1-BvR-183- 81- hat er keinen einzigen Prozess gewonnen! Lediglich dargelegt bekommen, ohne Behördenvorbehalt, auch keine Straßenkunst erlaubt werden muss. Und so setzt sich das Stonewalling einer angeblich Verfassungskonformen Erlaubnisverweigerung fort. Bis das Bundesverwaltungsgericht und der Europäische Gerichtshof zum Sachverhalt eines Infostand zur Religionsausübung, die Gleichen Maßstäbe feststellt die allgemein auch für die Straßenkunst gelten würden. Siehe http://home.snafu.de/tilman/lars/19960704.html Zitat: Was die behördliche Entscheidung über den Antrag zur Erlaubnis betrifft, so regelt das Straßengesetz zwar nicht ausdrücklich, wann die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden muß, welche Nebenbestimmungen dabei in Betracht kommen und aus welchen Gründen der Antrag abgelehnt werden darf. Das Fehlen einer solchen gesetzlichen Kasuistik bedeutet aber nicht, daß die Erlaubnis in Fällen der Grundrechtsausübung Religions– oder Kunstfreiheit - unzuläßigerweise (vgl. BVerfG NVwZ 1992, 53 [54]) - im freien Ermessen der Exekutive stände. Ergibt die Einzelfallprüfung, daß die beabsichtigte Straßenbenutzung weder die durch Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG im Kern geschützten Rechte der Verkehrsteilnehmer noch das Recht auf Anliegergebrauch (Art. 14 Abs. 1 GG) noch andere Grundrechte ernstlich beeinträchtigt, so besteht in aller Regel ein Anspruch auf Erlaubniserteilung. Zitat Ende http://home.snafu.de/tilman/lars/19960704.html Alles Klar! Höhnt das Ordnungsamt Düsseldorf, die Duldung einer Erlaubnisfreistellung, gilt im konkreten Fall, nur für das Zeigen und Ausstellen selbst gemalter Bilder. nicht aber für das Verkaufen auf öffentlichen Straßen! So gesehen erfinden die Kommunen immer neue Konstruktionen, was das Erteilen der Sondernutzung unmöglich machen würden. Wer kann mir überhaupt noch verstehen, um mich aus der Behördlichen Abwertung raus zu helfen? Im Moment, gilt die Parole, Der Zwang, zum Zweck einer Kunstausübung eine Erlaubnis zu beantragen, stellt in der Regel nur eine geringe und damit keine unverhältnismäßige Belastung dar. Für mich besteht die Belastung darin, die Stadtbehörde Düsseldorff nach wie vor behaupten darf, Grund der Abgewiesenen Verfassungsbeschwerde -1.BvR-183-81- Straßenkunst auch verboten werden darf. Mit freundlichen Gruß G. Rupp

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --poupou review? 22:36, 23. Jul. 2011 (CEST)

Literatur fuer Kinder

Ich halte es fuer ungemein wichting, dass Kinder lesen. Wo immer ich hinschaue, sehe ich Kinder mit Komputern und elektronischen Geräten beschäftigt.Das gilt vor allen Dingen für Amerika, aber es ist eine weltweite Manie, falls die Kinder das Geld dazu haben. Ich selber habe mein Leben der Literatur geweiht und schreibe seit fünfzig Jahren (Ich habe früh angefangen). Eletronik hat natrlich ihren Platz, aber Bücher sind eine Gabe, die unendlich bereichert. Ich habe als Zwanzigjährige zuerst Kinderbücher unter dem Namen Agnes Münster geschrieben, Zu meiner Genugtuung sind sie immer noch im Internet erhältlich. Da ich seit langem in den Staaten lebe, begann ich nach ein paar Jahren auf Englisch zu schreiben und versuchte, amerikanische Kinder anzusprechen. Das Resultat ist eine ungewöhnliche Mischung von alter Kultur und neuer Sprache. Ich habe die ersten drei Bücher meiner Detektivserie veröffentlicht. Ein viertes ist unter Bearbeitung und zwei weitere sind geplant. Jedes der Bücher für Kinder von 8 bis 12 hat einen verschiedenen kulturellen Hintergrund; das erste findet in Deutschland statt, das zweite in der Tschesichen Republic, und ein weiteres in Italien. Natürlich liebe ich es, Kinder zu unterhalten und zum Lachen zu bringen. Aber die gesellschaftlichen Werte, die meiner Meinung nach überwiegend wichtig sind, kommen nicht zu kurz. Außerdem, wenn Kinder Interesse an und freundschaftliche Gefühle für andere Länder entwickeln, werden sie weniger bereit sein, die Menschen darin später zu bekriegen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Ich bin viel gereist und Rassenvorurteile sind mir fremd. Es würde mir Freude bereiten, wenn deutsche Kinder meine Buecher zur Verfügung hätten, denn die meisten lesen ja Englisch ebenso gut wie Deutsch. Wenn Sie sich weiter über meine Arbeit informieren möchten, schauen sie bitte meine Website an: www.trifontaine-mysteries.com. Mein heutiger Name ist Agnes Maria Trifontaine und die Bücher heissen: Stradivari Don't Grow On Trees; There Is Music In All Things; The Venezian Tiara. Agnes Maria Trifontaine aus Minnesota, USA.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --poupou review? 22:37, 23. Jul. 2011 (CEST)

Märchenschallplatte

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Märchenfilm haben wir, Märchenbuch alleine so nicht. Wie steht es um die Märchenschallplatte? Alles verschieden einsetzbare Medien zur Märchenvermittlung. Habe bei einer Haushaltsauflösung einen Stapel solcher Platten erhalten, die heute wohl vom Markt verschwunden sind (gibt es Märchen-CDs, die nur erzählen - wo die Geschichte im Kopf ablaufen muss?). Ist/Wäre das ein Lemma-Thema? GEEZERnil nisi bene 12:52, 25. Jul. 2011 (CEST)

wäre das nicht eher Märchenhörspiel? an dsa medium schallplatte ist das ja eigentlich nicht gebunden, ich vermute heute hören kinder sowas eben als mp3,lg--poupou review? 23:27, 25. Jul. 2011 (CEST)

Hinweis WikiProjekt 'Frauen in der Darstellenden Kunst'

Hinweis auf: Frauen in der Darstellenden Kunst - Ziele des WikiProjekt Frauen in Gesellschaftsbereichen:

  • In Artikeln, die als Übersicht eines Gesellschaftsbereichs angelegt sind, auf die Situation von Frauen in diesem Bereich aufmerksam machen (ähnlich Frauen in der Kunst). Geschlechtsspezifisch verankerte Bedingungen erörtern (nie ohne belastbare Quellen). Aufgegriffene Gesellschaftsbereiche können kulturell, in der Geschichtsschreibung, oder in Medien gedanklich tendenziell männlich oder weiblich besetzt sein.
  • Um den Zugang zu weiblichen Biografien im jeweiligen Gesellschaftsbereich zu verbessern, exemplarische Biografien aus Wikipedia in Kurzfassung in den Übersichtsartikel einbauen, soweit es thematisch passend ist (vgl. Frauen in der Kunst. Um die Bekanntheit der Frauenbiografien in Wikipedia zu steigern, Interesse für nicht im Übersichtsartikel enthaltene Biografien wecken. Um auf Artikel aufmerksam zu machen, können sie zusätzlich beim Portal Frauen eingetragen werden.
  • Den bisher niedrigen Anteil an Biografien von Frauen in Wikipedia erhöhen: Fehlende selbst schreiben.

Wirtschaftszeitung <=> Wirtschaftszeitschrift

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ersteres ist 0 belegt. Sollte es nicht - mit entsprechendem Redirect - in Letzterem aufgehen? GEEZERnil nisi bene 10:39, 6. Aug. 2011 (CEST)

Camille Hilaire

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Wenig Hoffnung ... stirbt zuletzt. Gibt es hier jemanden, der mir eine Referenz ("offizielles Werk") zu Camille Hilaire geben kann? Auch Screenshot des Textes?) - Sonst schicke ich den Artikel gar nicht erst raus. Danke? GEEZERnil nisi bene 14:54, 29. Sep. 2011 (CEST)

Meinst Du sowas oder dass da?? --Artmax 15:00, 29. Sep. 2011 (CEST)
Warum hab ich das nicht gefunden?? JA! Danke. Gibt es vielleicht auch ein deutsches Werk? GEEZERnil nisi bene 16:17, 29. Sep. 2011 (CEST)

Infobox schauspieler

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Hallo,

ich habe mal ne frage, ich habe auf einer englischer wiki Schauspielerseite gesehen, das es dort Infoboxen gibt. Leider habe ich hier nichts gefunden und das Archiv ist etwas unübersichtlich. gibt es sowas??

--Woelle ffm 17:56, 22. Okt. 2011 (CEST)

Nun dieser bekannte Schauspieler hat in der en:wiki auch eine Infobox, allerdings nur zu seinem Nebenjobs, seiner militärischen Laufbahn und mit privaten Details. Die Schauspielerei haben sie so gut wie vergessen. Vielleicht sind Infoboxen gar nicht so doll, wie sie zunächst aussehen. --Rlbberlin 20:17, 22. Okt. 2011 (CEST)
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