Münzbesuchsmünze
Als Münzbesuchsmünze werden Gedenkmünzen bezeichnet, die anlässlich des Besuchs von Regenten oder deren Angehörigen in ihrer Gegenwart in der Münzstätte geprägt werden. Auch die Münzen, die anlässlich der Eröffnung einer Münzstätte geprägt wurden, können diesen Gedenkmünzen zugeordnet werden.
Die verwendeten Schrötlinge stammen von Umlaufmünzen. Der Metallgehalt entspricht den geltenden Münzgesetzen. Damit können sie im Umlauf als Geldmünzen akzeptiert werden. Die Prägung der Vorderseite erfolgt überwiegend mit Stempel der jeweiligen Umlaufmünze. Für die Rückseite wurde überwiegend ein gesonderter Stempel mit einer Gedenkinschrift vorbereitet. Bei wenigen Münzen ergibt sich der Anlass des Münzbesuches nicht direkt aus dem Gepräge.
Deutsche Münzbesuchsprägungen begannen mit dem zunehmenden Interesse der Regenten für die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Länder und für den technischen Fortschritt.[1] Auch aus anderen Staaten, u. a. Frankreich, sind solche Münzbesuchsprägungen bekannt.
Münzbesuchsmünzen der Länder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Erzherzogtum Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Die römische Kaiserin Maria Theresia trug mit der Wiener Münzkonvention von 1753 und der Modernisierung der Prägetechnik wesentlich zur Entwicklung des Münzwesens bei. Die größer werdenden Anforderungen an das Münzamt machten eine Zusammenfassung der zerstreuten Münzwerkstätten und die Schaffung eines neuen, einer Großmacht entsprechenden Gebäudes unumgänglich. 1753 wurde die Münze in Wien neben das Winterpalais des Prinzen Eugen; heute Teil des Finanzministeriums verlegt.[2] Auf die Einweihung des neuen Hauptmünzamtes erfolgte eine Gedenkprägung. Die Kaiserin war dabei anwesend.[3] Es dürfte sich um eine der ersten Prägungen handeln, die zu den Münzbesuchsmünzen gezählt werden können.
Königreich Preußen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]In der Münzstätte Düsseldorf wurden nochmals unter König Friedrich Wilhelm III. von 1808 bis 1815 Münzen ausgeprägt.[5]
Königreich Sachsen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Der erste Münzbesuchstaler des seit 1806 bestehenden Königreichs Sachsen wurde 1839 anlässlich des Besuchs der Münzstätte Dresden durch die sächsischen Prinzen Albert (1828–1902), Ernst (1831–1847), Georg (1832–1904) und der Prinzessin Elisabeth von Sachsen (1830–1912) geprägt. In den Münzakten sind diese Exemplare nicht aufgeführt. Vermutlich wurden Taler-Schrötlinge des in Sachsen neu eingeführten 14-Taler-Münzfußes verwendet, deren Herstellung 1839 begann.[10] Nur vier Exemplare ohne Randschrift sind in der Medaillenprägung verzeichnet. Anscheinend sind es die den Besuchern geschenkten Stücke.[11]
Titelumschrift von links beginnend: FRIEDRICH AUGUST V(on). G(ottes). G(naden). KOENIG V(on). SACHSEN
DEM PRINZEN / ALBERT ERNST / GEORG / UND DER PRINZESSIN / ELISABETH V(on). SACHS(en). / BEI IHREM BESUCHE / IN DER MÜNZE / ZU DRESDEN / IM JAHRE / 1839
Der zweite Münzbesuchstaler des Königreichs Sachsen wurde unter Anwesenheit des Königs und seiner Begleiter geprägt. Diese Tradition setzte sich unter allen folgenden Regenten des Königreichs fort. Die Vorderseite stammt vom alten Talerstempel des Jahrgangs 1854 mit dem noch jünger aussehenden Kopfbild des Königs.[14] Das Gepräge der Umlaufmünzen ab 1855 zeigt ein neues, älter aussehende Bild des Königs.[15] Die Gedenkmünze ist mit der in § 4 der Münzverfassung vorgeschriebenen Kennzeichnung des Münzfußes versehen. Damit konnte sie im Geldverkehr als Kuranttaler verwendet werden.
Titelumschrift von links beginnend: JOHANN V(on). G(ottes). G(naden). KOENIG V(on). SACHSEN
Umschrift getrennt, oben durch eine Krone und unten durch drei Arabesken: EIN THALER / XIV EINE F(eine). M(ark).
- ↑ Das Raugewicht pro Stück ergibt sich aus §§ 6 und 12 der Münzverfassung. Danach sollen 21 Stück 1-Taler-Stücke genau 2 Mark wiegen (1 Mark = 233,855 g). Das zulässige Remedium regelt § 8 der Münzverfassung in Übereinstimmung mit dem Dresdner Münzvertrag. Die geringen Abweichungen garantierten eine sichere Wertbeständigkeit der Münzen. Der anzuwendende Durchmesser ist in § 5 der Münzverfassung mit 34 mm vorgeschrieben.
Auch im Deutschen Kaiserreich wurden die Münzstättenbesuche der sächsischen Könige fortgesetzt. Die Münzstätte befand sich ab 1887 in Muldenhütten bei Freiberg. Infolge der Einführung der neuen Reichswährung wurde aber ab 1. Januar 1874 die Prägung von Silbermünzen als Gedenkmünzen nach Artikel 11 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 untersagt. Trotzdem erfolgten in Sachsen Münzbesuchsprägungen. Dafür wurden 2-Markschrötlinge verwendet; hergestellt nach den Vorgaben von Artikel 3 § 1 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873.[17]
Ihre Ausgabe erfolgte zunächst als Medaille. Damit fehlte ihnen offiziell der Zahlungsmittelcharakter. Die Öffentlichkeit akzeptierte sie jedoch als Umlaufmünze.[18] Das mag auch daran gelegen haben, dass für die Bildseite die Stempel der 2-Mark-Umlaufmünzen verwendet wurden und der Rand ebenfalls wie die Umlaufmünze geriffelt war. Erst mit der Änderung des Münzgesetzes am 1. Juni 1900 wurde der Bundesrat ermächtigt, Fünfmarkstücke und Zweimarkstücke als Denkmünzen in anderer Prägung herstellen zu lassen.[19]
Titelumschrift von links beginnend: ALBERT KOENIG VON SACHSEN
GEPRÄGT / IN GEGENWART / S(einer). M(ajestät). DES KÖNIGS --*-- MÜNZSTÄTTE / MULDNER HÜTTE / D(en). 16.JULI / 1892
Bei der folgenden Münzbesuchsprägung im Jahr 1903 sind alle Stücke auf der Rückseite durch einen Stempelsprung gekennzeichnet. Der Stempel sprang beim Härten und konnte während des Münzbesuches nicht erneut hergestellt werden.(AKS Land "Sachsen, Königreich" Nr. 179)
GEPRÄGT / IN GEGENWART / S(einer). M(ajestät). DES KÖNIGS --*-- MÜNZSTÄTTE / MULDNER HÜTTE / D(en). 7. MAI / 1903
Die Münzbesuchsprägung unter dem letzten sächsischen König erfolgte ebenfalls mit dem 2-Mark-Schrötling unter Verwendung des 2-Mark-Stempels für die Bildseite.
ZUR / ERINNERUNG / AN DEN BESUCH / SEINER MAJESTÄT DES KÖNIGS / FRIEDRICH AUGUST / AUF DER MULDNER HÜTTE / AM 6. APRIL 1905
Königreich Hannover
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Im Jahre 1839 besuchte der damalige König Ernst August vom 18. bis 21. September den Oberharz und insbesondere am 19. September 1839 die Clausthaler Münzstätte, die Bergschule und den Bauhof. Aus Anlass dieses Besuches wurden der nachfolgende Taler und Pfennig geprägt.[20]
Kurfürstentum/Königreich Württemberg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Großherzogtum Baden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Großherzogtum Hessen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Herzogtum Nassau
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Freie Stadt Frankfurt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Die Prägung erfolgte zur V. Säcularfeier (Fünfhundertjahresfeier) des Münzrechts der Stadt Frankfurt am Main anlässlich der Eröffnung der neuen Münzstätte.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- Arnold/Küthmann/Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Faßbender, Dieter „Grosser Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute", 29. Auflage 2014 (zitiert als AKS)
- Schön, Gerhard "Deutscher Münzkatalog 18. Jahrhundert 1700-1806", 4. Auflage 2008
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- ↑ Haupt, Walther; Sächsische Münzkunde, 1. Auflage 1974, S. 188
- ↑ Hauptmünzamt im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien
- ↑ Siegfried Becher, Das österreichische Münzwesen von 1524 bis 1838, Wien 1838, S. 3
- ↑ Schön, Gerhard; Deutscher Münzkatalog 18. Jahrhundert 1700–1806, 4. Auflage 2008, Land Oesterreich Nr. A80
- ↑ Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 9. März 2016 im Internet Archive ) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.duesseldorfer-muenzfreunde.de
- ↑ AKS, Land "Preussen", Nr. 60
- ↑ AKS, Land "Preussen", Nr. 60a
- ↑ AKS, Land "Preussen", Nr. 60e
- ↑ AKS, Land "Preussen", Nr. 60b
- ↑ AKS Land "Sachsen, Königreich" Nr. 99
- ↑ Lorenz, Rudolf, Die Münzen des Königreichs Sachsen 1806–1871, HOBRIA Berlin, 1968; Nr. 132 S. 81
- ↑ a b Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1839, 2. Stück, No. 2
- ↑ a b Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1839, 2. Stück, No. 3
- ↑ AKS Land "Sachsen, Königreich" Nr. 128
- ↑ AKS Land "Sachsen, Königreich" Nr. 130
- ↑ Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1840, 13. Stück No. 61
- ↑ a b c d Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 22, S. 233–240
- ↑ Haupt, Walther; Sächsische Münzkunde, 1. Auflage 1974, S. 188
- ↑ Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 19, Seite 250–251
- ↑ Volker Breme, Münzen und Medaillen zur Geschichte der Clausthaler Hochschule www.kunstmedaillen.net/wp-content/uploads/2011/07/Clausthal.pdf
- ↑ AKS, Land "Hannover", Nr. 131
- ↑ AKS, Land "Baden", Nr. 135
- ↑ AKS, Land "Hannover", Nr. 132
- ↑ AKS, Land "Hannover", Nr. 157
- ↑ AKS, Land "Hannover", Nr. 159
- ↑ AKS, Land "Württemberg", Nr. 56
- ↑ AKS, Land "Württemberg", Nr. 57
- ↑ AKS, Land "Württemberg", Nr. 121
- ↑ AKS, Land "Württemberg", Nr. 120
- ↑ AKS, Land "Württemberg", Nr. 124
- ↑ AKS, Land "Württemberg", Nr. 125
- ↑ AKS, Land "Baden", Nr. 83
- ↑ AKS, Land "Baden", Nr. 135
- ↑ AKS, Land "Hessen-Darmstadt", Nr. 135
- ↑ AKS, Land "Hessen-Darmstadt", Nr. 136
- ↑ AKS, Land "Nassau", Nr. 37a
- ↑ AKS, Land "Nassau", Nr. 57
- ↑ AKS, Land "Nassau", Nr. 65
- ↑ AKS, Land "Frankfurt", Nr. 36