Legalisierung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel befasst die mit der Aufhebung eines Verbots bzw. der Bewertung eines Verhaltens, Ereignisses oder Sachverhalts als „illegal". Für die Echtheitsbestätigung von Urkunden siehe unter Legalisation.

Legalisierung bezeichnet die vollständige Aufhebung eines Verbots, nicht aber eine Entkriminalisierung, d. h. die Herabstufung einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit mit der Folge, dass das bislang als „illegal" Bewertete als „irregulär" gilt.

Siehe auch:

Wiktionary: Legalisierung  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Legalisierung&oldid=239571119"