Landgericht Gemünden
Das Landgericht Gemünden war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Gemünden am Main im heutigen Landkreis Main-Spessart. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Im Reichsdeputationshauptschluss war Bayern 1803 das Amt Gemünden des Hochstifts Würzburg zugesprochen worden. 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Gemünden errichtet. Dieses kam im Jahr 1817 zum neu gegründeten Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken. Aus den Landgerichten Gemünden und Orb wurde 1862 in administrativer Hinsicht das Bezirksamt Gemünden am Main gebildet. Gleichzeitig wurden die beiden Gemeinden Mittelsinn und Obersinn vom Landgericht Orb dem Landgericht Gemünden zugeteilt.[1] Infolge der militärischen Niederlage 1866 musste Bayern das Gebiet Orb an Preußen abgeben, mit Ausnahme von Aura, das ab 1. Oktober 1866 dem Landgericht Gemünden zugeteilt wurde.[2] Der nunmehr verkleinerte Bezirk Gemünden wurde 1872 aufgelöst und seine Gemeinden in das Bezirksamt Lohr eingegliedert. Aus dem Landgericht Gemünden wurde 1879 das Amtsgericht Gemünden.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- Julia Hecht (Bearbeiter): Landgerichtsbezirk Gemünden. In: Der Landkreis Main-Spessart um 1860. Amtsärzte berichten aus den Landgerichten Arnstein, Gemünden, Karlstadt, Lohr, Marktheidenfeld, Rothenfels und Stadtprozelten. Bearbeitet von Josef Braun, Michael Deubert, Julia Hecht und Klaus Reder. Würzburg 2000, S. 39–92 (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte. Herausgegeben von Heidrun Alzheimer-Haller und Klaus Reder, Bd. 75). [nicht ausgewertet]
- Anton Rottmayer (Hrsg.): Statistisch-topographisches Handbuch für den Unter-Mainkreis des Königreichs Bayern . Sartorius’sche Buchdruckerei, Würzburg 1830, OCLC 248968455, S. 167–177 (Digitalisat).
- Pleikard Joseph Stumpf: Landgericht Gemünden. In: Bayern. Ein geographisch-statistisch-historisches Handbuch des Königreiches . Zweiter Theil. München 1853, OCLC 643829991, S. 829–832 (Digitalisat).
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 469–470.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- ↑ Beilage der allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861 die Gerichtsverfassung betr. (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 11/1862, Sp. 63/64)
- ↑ Bekanntmachung, den Vollzug des Friedensvertrages mit Preußen betreffend. Vom 15. September 1866 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 57/1866, Sp. 1309/1310)