Kondiktionssperre
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Kondiktionssperre (von Condictio, lat. für Rückforderung) wird im Zivilrecht ein Grund genannt, der einen bereicherungsrechtlichen Anspruch ausschließt.[1]
Das deutsche Recht kennt folgende Ausschlusstatbestände:[2]
- § 241a BGB (Unbestellte Leistung)[3]
- § 814 BGB (Kenntnis der Nichtschuld)[4]
- § 815 BGB (Nichteintritt des Erfolgs)[5]
- § 817 S. 2 BGB (Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten)[6] [7]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- Claudia Sykora: Die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB. Eine Untersuchung zur Rückabwicklung gesetzes- und sittenwidriger Geschäfte im Lichte der jüngeren Rechtsprechung. Tectum Wissenschaftsverlag 2011. ISBN 978-3-8288-2790-5.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- Prof. Dr. Stefan Lorenz: Rückabwicklungsverhältnisse Universität München, 2017, S. 3 ff.
- Schlagwort: Kondiktionssperre Rechtslupe.de, abgerufen am 8. Mai 2021.
- Christoph Reichl: Zivilrechtliche Aspekte der Schwarzarbeit Universität Linz, 2018, S. 19 ff. (zu § 1174 ABGB)
- Alfred Koller: Die Kondiktionssperre von Art. 63 Abs. 1 OR Aktuelle Juristische Praxis/Pratique Juridique Actuelle 2006, S. 468 ff.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- ↑ Kondiktionssperre. Abgerufen am 5. Mai 2021.
- ↑ vgl. Florian Bien: Außervertragliches Schuldrecht: Ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlungen (einschließlich §§ 249ff. BGB), Geschäftsführung ohne Auftrag Universität Würzburg, 2013, S. 10 f.
- ↑ Stefan Lorenz: § 241a BGB und das Bereicherungsrecht – zum Begriff der „Bestellung" im Schuldrecht Festschrift für Werner Lorenz, 2001, S. 193–214.
- ↑ Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 814 BGB – Kenntnis der Nichtschuld haufe.de
- ↑ Anne Röthel: Die Kondiktion wegen Zweckverfehlung. Juristische Ausbildung (Jura) 2013, S. 1246–1252 (1251).
- ↑ BGH: Kondiktionssperre in Bezug auf Zuwendungen im Rahmen von „Schenkkreisen" BGH, Urteil vom 13. März 2008 - III ZR 282/07.
- ↑ Lars Klöhn: Die Kondiktionssperre gem. § 817 S.2 BGB beim beidseitigen Gesetzes- und Sittenverstoß: Ein Beitrag zur Steuerungsfunktion des Privatrechts. AcP 2010, S. 804–856.
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