Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen 2025
Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen 2025 werden die Volksvertretungen auf Ebene der Gemeinden, Städte und Kreise im Land Nordrhein-Westfalen neu gewählt. Die Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt. Zu wählen sind die Vertretungen aller Städte, Gemeinden und Kreise sowie die meisten Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister („verbundene Wahlen" auf Gemeinde- und Kreisebene). Auf dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr findet auch die Wahl der Verbandsversammlung statt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt. Ursprünglich war auch die Bundestagswahl für den Tag der Stichwahl angesetzt.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der übrigen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (vgl. Unionsbürgerschaft), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- ↑ Kommunalwahlen. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 27. Februar 2025.