Kanzleramt

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Kanzleramt (Begriffsklärung) aufgeführt.

Der Begriff Kanzleramt steht für die Behörde, die einen Kanzler bei seiner Arbeit unterstützt – beziehungsweise für das Gebäude, der Sitz dieser Behörde und des Kanzlers ist.

Im Einzelnen gilt dies für:

Siehe auch

Wiktionary: Kanzleramt  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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