Kanzleischrift
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Kanzleischrift steht für Schriften, die vorwiegend in Kanzleien (d. h. nicht als Gebrauchsschrift) vom Amtschreiber oder Gerichtsschreiber verwendet wurden. Beispiele:
- Demotische Schrift
- Chinesische Kanzleischrift
- Hebräische Kanzleischrift
- Gotische Kanzleischrift
- Humanistische Kanzleischrift, siehe Cancellaresca
- Deutsche Kanzleischrift
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.