Indult

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Ein Indult (von spätlat. indultum – Gnadenerweis) ist

  • im Völkerrecht das Schiffen aus Feindesland zustehende Recht, den Hafen innerhalb einer gewissen Frist unbehelligt zu verlassen, siehe Kriegsvölkerrecht
  • im katholischen Kirchenrecht ein Gnadenerweis, siehe Indult (Kirchenrecht)
  • in der Kaufmannssprache eine veraltete Bezeichnung für den Zahlungsaufschub, siehe Stundung
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