Hörensagen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Hörensagen ist etwas, das eine Person nur aus Erzählungen anderer erfahren hat.[1]
Umgangssprachlich bedeutet die Redensart das ist nur Hörensagen, man könne auf diese Mitteilung nicht bauen. Der deutsche Ausdruck entspricht in etwa der lateinischen Wendung relata refero .
Das bundesdeutsche Rechtssystem kennt den Begriff „Zeuge vom Hörensagen". Der Beweiswert eines solchen Zeugen ist besonders kritisch zu prüfen, wie das deutsche Bundesverfassungsgericht am 19. Juli 1995 – im Zusammenhang mit dem fairen Verfahren nach § 261 Strafprozessordnung in Verbindung mit dem Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz – urteilte.[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]- ↑ Hörensagen bei Duden.de.
- ↑ BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1995, Az. 2 BvR 1142/93, Leitsatz (Memento des Originals vom 8. Januar 2018 im Internet Archive ) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de = NJW 1996, 448.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]Wiktionary: Hörensagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!