Grundfreibetrag
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Grundfreibetrag bezeichnet
- im Einkommensteuerrecht
- in Deutschland den steuerfreien Grundfreibetrag (Deutschland)
- in Österreich den steuerfreien Grundfreibetrag (Österreich)
- den steuerfreien Betrag bei der Einkommensteuer (Australien)
- in Deutschland abgabenfreies Entgelt beim Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld
- in der Bundesrepublik Deutschland steuerfreier Betrag bei der Vermögensabgabe (Lastenausgleichsgesetz)
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.