Gouvernement Eupen-Malmedy

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Gouvernement Eupen-Malmedy
Bestandszeitraum 1920–1925
Zugehörigkeit Selbstständige Verwaltungseinheit im Königreich Belgien
Verwaltungssitz Malmedy
Anzahl Gemeinden rund 64
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Grobe Lage des Gouvernements Eupen-Malmedy in Belgien

Das Gouvernement Eupen-Malmedy war eine belgische Verwaltungseinheit, die von 1920 bis 1925 existierte. Ihr Verwaltungssitz befand sich in Malmedy.

Das Deutsche Reich musste 1919 nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages (Artikel 32 bis 34) Gebiete der in Preußen gelegenen Rheinprovinz an den Staat Belgien abtreten.

In einem am 15. September 1919 vom belgischen Staat erlassenen Gesetz wurde dem neu erworbenen Gebiet ein besonderer Status zugewiesen. Es wurde keiner Provinz zugeordnet, sondern als selbständiges Verwaltungsgebiet einem Hohen Kommissar, zugleich Gouverneur, unterstellt. Am 22. Oktober 1919 ernannte König Albert, General-Leutnant Herman Baltia zum Hochkommissar und Gouverneur über Neubelgien. Er verfügte gemäß den Bestimmungen in den Artikeln II und VII des Gesetzes vom 15. September 1919 über fast uneingeschränkte Vollmachten. Ihm zur Seite stand als Unterkommissar für den Kanton Eupen der Staatsbeamte Jules de Grand Ry. Dessen Tätigkeit begann nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920.

Zwischen dem 26. Januar und dem 23. Juli 1920 veranlasste Baltia die durch den Versailler Vertrag vorgesehene Volksbefragung, in der die Wahlberechtigten, die mit der Eingliederung (in den Augen vieler eine Annexion) nicht einverstanden waren, ihre Namen und Adressen in ausliegende Listen eintragen konnten. Da damit zwangsläufig mit der Annexion nicht einverstandene Einwohner namentlich bekannt wurden und einige Repressalien zu befürchten hatten, trugen sich lediglich 271 der 33.726 Wahlberechtigten ein. Hiervon war ein Teil reichsdeutsche Beamte, deren Wurzeln nicht in der Region lagen.

Die Kreistage in Eupen und Malmedy wurden aufgelöst[1] und es wurde die belgische Gesetzgebung schrittweise im oft als Neubelgien bezeichneten Gebiet eingeführt. Das belgische Schul-, Rechts- und Wirtschaftswesen peu à peu angepasst sowie Änderungen in der Verwaltung und die Vorbereitung der letztendlichen Angliederung an das belgische Staatsgebiet durchgeführt.

Am 7. März 1925 beschloss der Senat, das Generalgouvernement zum 1. Juli 1925 aufzuheben und das Gebiet zum 15. September 1925 vollständig in den belgischen Staat zu integrieren. Somit erhielten die Bewohner dieses Gebietes die vollen Bürgerrechte.

Das bisherige Gebiet des Gouvernements wurde in den Bezirk Verviers, Provinz Lüttich eingegliedert.[2]

Abgetretenes Gebiet

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Am 10. Januar 1920 wurden die folgenden Gebiete abgetreten:

Neben dem von Preußen abgetretenen Gebiet wurde auch das bisherige Kondominium Neutral-Moresnet dem neuen Gouvernement zugeschlagen, das zur Gemeinde Kelmis wurde.

Am 27. März 1920 wurde die Grenze an die Ostseite der Vennbahn verlagert. Die folgenden Gebiete kamen hinzu:

Am 1. Oktober 1921 kam das folgende Gebiet hinzu:

Rückgliederungen

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Am 1. Oktober 1921 wurden die folgenden Gebiete an das Deutsche Reich zurückgegeben:

Einzelnachweise

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  1. Informationen zum Gouvernement unter der Nr. 12
  2. Informationen zum Gouvernement
  3. Gemeinden im Kreis Eupen
  4. Gemeinden im Kreis Malmedy
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