Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern
Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern vom 11. März 1969 (GV. NRW. S. 152) wurde am 24. März 1969 verkündet und gliederte mit Wirkung vom 1. Juli 1969 die Gemeinden im Landkreis (später Kreis) Geldern neu.
Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Geldern die amtsfreien Städte Geldern und Straelen, acht weitere amtsfreie Gemeinden sowie weitere 14 amtsangehörige Gemeinden, darunter die Stadt Kevelaer, in fünf Ämtern. Mit dem Gesetz wurden sechs neue, amtsfreie Gemeinden gebildet, von denen drei Stadtrecht hatten. Die Gemeinde Weeze blieb als einzige Gemeinde des Kreises von der Neugliederung unberührt.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1975 wurden die Gemeinden des Kreises Geldern durch das Niederrhein-Gesetz vom 9. Juli 1974 (GV. NRW. S. 344) zusammen mit den Gemeinden des bisherigen Kreises Kleve und drei weiteren Gemeinden in einen neuen, größeren Kreis Kleve eingegliedert.