Diskussion:Vlad III.

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Letzter Kommentar: vor 2 Tagen von Trollflöjten in Abschnitt Beschreibung der Folter und Hinrichtungen
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Namensbedeutung

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Nachdem unter der Überschrift Etymologie des Namens berichtet wird, die "edle" Bedeutung des Namens Drăculea sei schon 1549 in einer ungarischen Quelle zu finden, erscheint die These von der quasi Erfindung der positiven Bedeutung durch Ceaușescu ("Schließlich sollte sogar der Name Dracul(a) umgedeutet werden..." unter Politische Motive wohl eher selbst politisch motiviert.

Zumindest sollten die beiden Teile des Artikels abgeglichen werden, damit die Diskrepanz nicht direkt ins Auge sticht:

Die Annahme, dass Vlad II. Dragul genannt wurde und dieser Name in Verbindung mit dem Insigne des Drachenordens volksetymologisch als „der Drache" und in weiterer Folge auch als „der Teufel" interpretiert wurde, ist somit sehr plausibel. Das stimmhafte g wäre demnach zum stimmlosen k mutiert und die einstmals wertfreie Variante des Namens quasi „verteufelt" worden.

gegenüber

Mit einer unter sprachwissenschaftlichen Gesichtspunkten zweifelhaften Etymologie wurde der Name nun von einer slawischen Wortwurzel drag- abgeleitet, die etwa auch im serbischen Vornamen Dragan erscheint und so viel wie Liebling heißt. --Schlagfidr (Diskussion) 15:53, 5. Mär. 2024 (CET) Beantworten

Beschreibung der Folter und Hinrichtungen

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Letzter Kommentar: vor 2 Tagen 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Ehrlich gesagt, frage ich mich, ob es wirklich notwendig ist, die Folter- und Hinrichtungsmethoden bis ins Detail auf Wikipedia zu schildern, einer Website, die von Lesern aller Altersklassen frei zugänglich benutzt werden kann. Was genau bringen diese Schilderungen zur Erklärung der Person Vlad III? --2003:E2:3715:6D00:1C87:54C5:3517:AF20 21:16, 19. Okt. 2024 (CEST) Beantworten

Das sehe ich zwar (vermutlich) ebenso, aber der Grund sollte nicht die Kinderzugänglichkeit des Webs sein - Kinder müssen schon für übergenug Einschränkungen von Bürger- und Menschenrechten herhalten. Mit dem Argument wäre ein komplett nivelliertes Kinderweb scheinzulegitimieren. Detaillierte Folter- und Morddarstellungen erfüllen jedoch keinerlei enzyklopädischen Zweck, sondern sind in ihrer voyeuristischen Natur dem Boulevardstil zugehörig. Ich selbst kann die ggf. gebotene Entfernung nicht vornehmen, da ich mir derlei nicht antun möchte. --Trollflöjten αω 14:30, 11. Feb. 2025 (CET) Beantworten
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