Diskussion:Visum

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von ProloSozz in Abschnitt Artikel überladen
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Dieser Artikel war am 10. Januar 2008 und am 29. Januar 2018 der Artikel des Tages.
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Abgrenzung Visum / ETA

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Ich fände es schön denn die Abgrenzung zw Visum und ETA hier dargestellt werden könnte. Teilweise werden Länder mit ETA als "visumfrei aber mit ETA", teilweise als "mit elektronischem Visum" bezeichnet. Mein Bild ist:

Visum:

  • berechtigt zur Einreise, (kann aber auch direkt bei der Einreise-Kontrolle zurückgezogen werden)
  • längere Vorlaufzeit (Wochen)
  • Abgabe des Passes und teilweise persönliches Erscheinen im Konsulat notwendig
  • Anfechtbare Verwaltungsentscheidung

ETA:

  • berechtigt zum Reiseantritt, nicht zur Einreise
  • Vorlaufzeit kürzer (Tage)
  • bei Nichterteilung Verweis auf den Weg Visum

--Schrauber5 (Diskussion) 08:54, 10. Jan. 2025 (CET) Beantworten

Eine Reisegenehmigung wird zunehmend in Fällen verlangt, in denen der Betreffende visumbefreit ist. Unter den länderbezogenen Abschnitten finden sich dazu bereits einige Anmerkungen. Wenn du dir allein die Regelungen zu den USA anschaust, müsste klar werden, dass in jedem Land eigene Regeln gelten, sodass eine allgemeingültige Abhandlung, wie von dir gewünscht, nicht erstellt werden kann. Es muss zudem darauf geachtet werden, das Lemma "Visum" nicht aus den Augen zu verlieren. Ausführungen zu Reisegenehmigungen gehören wohl eher hierhin. --Opihuck 09:45, 10. Jan. 2025 (CET) Beantworten

Artikel überladen

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat 5 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

In diesem Artikel geht es um Visa (in Form von Sichtvermerken in Pässen etc.) ganz allgemein. Der Artikel ist derzeit sehr überladen, da zu viele konkrete Fälle zu ausführlich (letzteres für die allgemeine Darstellung) integriert sind. So gehört das gesamte Kapitel über Schengen-Visa in einen separaten Artikel ausgelagert. --ProloSozz (Diskussion) 10:35, 14. Jan. 2025 (CET) Beantworten

... und als erste Maßnahme der "Abspeckung" stellst du eine eher nebensächliche Information zum Schengen-Komplex, die ich aus guten Gründen hier herausgenommen hatte, wieder her. Ah ja. --Opihuck 11:24, 14. Jan. 2025 (CET) Beantworten
Den Grund Deiner Herausnahme hattest Du angegeben: daß dessen Inhalt nicht im Text abgebildet sei ... das wurde entsprechend korrigiert. Bei einer Auftrennung spielt das dann eh keine Rolle, als die Auslagerung nicht überladen wird. Wo soll das Problem sein? --ProloSozz (Diskussion) 12:01, 14. Jan. 2025 (CET) Beantworten
Das Problem liegt nicht in deiner Änderung (die als solche o.k. ist), sondern in dem Widerspruch zu deiner ganz oben aufgestellten Äußerung über den Umfang des Artikels. Wenn das wirklich deine Meinung ist, dann solltest du Ergänzungen des Schengen-Komplexes (noch dazu in Bezug auf das Lemma: überflüssige) in diesem Bereich vermeiden. Deine beiden Aktionen widersprechen sich. --Opihuck 12:50, 14. Jan. 2025 (CET) Beantworten
Nur, wenn man sich nicht im Detail damit befaßt. Der Hinweis, daß der Schengen-Raum erst 2025 ergänzt wurde, gehört dazu – unabhängig davon, ob dies nun hier oder ausgelagert steht. Nicht dieser kleine Zusatz überlädt den Artikel, sondern das gesamte Kapitel "Schengen-Visum", das einen eigenen Artikel verdient (oder im Kapitel über den Schengen-Raum untergebracht werden könnte); auch die Kapitel über Japan, UK, USA gehören nicht hierhin. Das sind unterschiedliche Paar Schuhe (und somit kein Widerspruch). --ProloSozz (Diskussion) 14:22, 14. Jan. 2025 (CET) Beantworten
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