Diskussion:Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von UweRohwedder in Abschnitt Rechtsform
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Tarifpolitik

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Die Zusammenfassung ist gut. Zum ersten Satz: Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge abzusichen usw. ist Bestandteil der ver.di-Satzung § 5, 3e. --Wolf1949

Zweideutig?

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Hi, nicht wichtig, aber ist nicht der Satz "Außerdem wurden einige Streiks von Verdi als unverhältnismäßig bezeichnet" zweideutig? Wie wäre "Außerdem wurden einige von Verdi eingeleitet Streiks (ggf. /von jemand/) als unverhältnismäßig bezeichnet"? MVH, T --84.208.65.62 11:00, 10. Nov. 2023 (CET) Beantworten

Berechtigter Einwand. Ich habe Präzisierung versucht. --Lexberlin (Diskussion) 13:21, 29. Feb. 2024 (CET) Beantworten

Rechtsform

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Wieso steht denn da bei "Rechtsform": "Gewerkschaft"? Unter den Rechtsformen, die an geeigneter Stelle in Wikipedia angeblich abschließend aufgelistet sind, findet sich keine "Gewerkschaft". Wäre hier nicht "eingetragener Verein" korrekt? --2A01:599:443:700E:7CF2:19F0:140D:AC5B 06:55, 8. Jul. 2024 (CEST) Beantworten

Siehe Gewerkschaften in Deutschland: "Manche Gewerkschaften organisieren sich als eingetragener Verein und sind deshalb juristische Personen des Privatrechts. Andere Gewerkschaften sind keine eingetragenen Vereine, werden aber trotzdem – wie politische Parteien – als rechtsfähige Personenvereinigung behandelt. Steuerrechtlich können Gewerkschaften als Berufsverband behandelt werden." – Verdi ist m.W. kein e.V. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 07:11, 8. Jul. 2024 (CEST) Beantworten
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