Diskussion:Tabaksteuer (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 20 Tagen von GS63 in Abschnitt Rechenbeispiel im Einleitungstext enthält Fehler.
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Beispiel für den steuerlichen Aufschlag auf eine Zigarette

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Letzter Kommentar: vor 22 Tagen 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ich habe den Preis einer Zigarette anhand vom Tabakgesetz versucht zu berechnen.

Ich kaufe 24 Zigaretten für 5,15 €. Damit kostet ein Stück P=0,2146 €. Davon sind 0,0296 € aus 16% Umsatzsteuer, macht 0,185 € pro Zigarette. Da 0,1623 € pro Zigarette Steuern erhoben werden. Davon wird die Umsatzsteuer von in diesem Fall 0,0296 € Mehrwertsteuer abgezogen wird ergibt sich die, von der Prozentualen Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis abhängige Tabaksteuer von 0,1327 €. Sie überschreitet nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von 0,1386 € nach §4 TabStG. Tabaksteuer und Umsatzsteuer ergeben zusammen genommen 0,1623 € Steueranteil insgesamt.

Das sind 75,63% vom Gesamtpreis. Eine steuerfreie Zigarette dieser Art kostet 0,0523 ,ドル 0,1623 € sind 410% vom steuerfreien Preis. Der Mehrwertsteuer-Anteil wird für dieses Konsumgut nicht aufgeführt.

Aufgrund von nicht ausgezeichneten Steueranteilen und entsprechenden Geldbeträgen muss ich zwar für das Berechnungsbeispiel einräumen dass ich die Besteuerungsgrundlage möglicherweise falsch errechnet habe. Doch wird die ungefähre verhältnismässige Darstellung vergleichbarer mit der sonst üblichen Mitteilung über den enthaltenen Steueranteil. Das sieht so aus:

5,15 € / 24 Zigaretten. In dieser Packung sind 3,89 € Tabaksteuer enthalten [0,71 € der Tabaksteuer sind MWSt(16%) aus dem Verkaufspreis]. Stand: September 2006

Verwendete Berechnungsgrundlage:

P: Verkaufspreis pro Stück, S(m): Betrag der Mehrwertsteuer, s(m)=Steuersatz, S(m)=P-P[1+s(m)], S(g): gesetzlich festgeschriebener Betrag pro Zigarette, S(t): Tabaksteuer, S(t)=S(g)-S(m)=0,1623-S(m) €, Steuerfreier Netto-Betrag N=P-[S(m)+S(t)].

§4TabStG: [1]

Wurde das inzwischen ausreichend im Artikel behandelt? Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 16:14, 8. Jan. 2025 (CET) Beantworten

Unterschiede in der Besteuerung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren 3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Sind Begründungen einschlägig, weshalb unterschiedliche Tabakwaren unterschiedlich besteuert werden? An sich müßte dafür in einem Rechtsstaat ja eine solche existieren. Gerade aber die deutlich niedrigere Steuer auf Zigarren erscheint mir aber vor dem Grundsatz einer Gleichbehandlung in vergleichbaren Fällen doch sehr fragwürdig.

Mir ist dazu vom Hörensagen lediglich folgendes bekannt, allerdings steht es nicht auf sehr festen Füßen: Fertige Zigaretten wurden bzw. werden wohl deshalb höher besteuert, weil sie gegenüber Feinschnitt mehr Luxusgut sind. Die niedrigere Steuer für Zigarren ist dahingegen möglicherweise auf die relativ schlechte wirtschaftliche Situation der Zigarrenhersteller nach dem zweiten Weltkrieg zurückzuführen.--Scribist 17:34, 25. Sep. 2011 (CEST) Beantworten

Hallo, ich habe zu Deiner Frage folgendes gefunden auf Seite 16 der Begründung zum Tabaksteuergesetz. Link: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/040/1704052.pdf "Die Bundesregierung verteidigte, unterschiedliche Tabakprodukte würden unterschiedliche Steuersätze notwendig machen. Beispielsweise sei Feinschnitt ein Halbfertigprodukt, das anders besteuert werden müsse als Fertigprodukte. Eine vollständige Vereinheitlichung sei konsequenterweise nicht Ziel der Richtlinie. Vielmehr stehe im Mittelpunkt, Steuerumgehungsmöglichkeiten zu erschweren." Mit Richtlinie sind EU-Richtlinien gemeint, die den Rahmen für die Tabaksteuer in den Mitgliedsstaaten bilden. --Geralb (Diskussion) 23:37, 7. Okt. 2012 (CEST) Beantworten

Hallo. Kannst du oder jemand Kundiges mir so eine Begründung nochmals per aktuell funktionierendem Link auftreiben? Ach, und seit 2016 gibt es ja auf Zigaretten- und Drehpackungen die Warn-Bilder. Nicht jedoch auf Zigarren/Filterzigarillos. Und keine Himweise auf durchschnittliche Schadstoffwerte.

Ich bekomme seit Jahren immer nur die Auskunft, das seien halt die verschiedenen Steuersaetze, EU-harmonisiert. Ohne Begründung. Deshalb habe ich heute morgen mal direkt das BmfG per online Formular genervt, mit folgendem Text. der übrigens auch dem Umstand Rechnung trägt, dass 200 FilterHÜLSEN bei Aldi zwar auch nur 80 ct kosten, jedoch wie Zigaretten und nicht wie Zigarr*illos besteuert werden, obwohl gar nix zum Rauchen drin ist. Daraus erklärt sich meine Spekulation über die Sache mit dem Papier.

Hier der Text:

Herren, Wer erfahren möchte, wieso z. B. Filterzigarillos (deren Rauch genauso inhaliert wird) im Endeffekt weniger als die Hälfte kosten als Zigaretten, wird auf die unterschiedlichen Steuersätze für beides verwiesen. Aber WIESO sind die so unterschiedlich? Zufall beim Würfeln? Und wieso keine abschreckenden Abbildungen auf den Zigarillo-Packungen, sondern nach wie vor lediglich die textlichen Warnhinweise wie auf den Zigarettenverpackungen von '04 bis '16? Ich danke Ihnen für jeglichen weiterführenden Hinweis, wenn nicht gar die Beantwortung einer Frage, die seit Jahren mir weder "ergoogelbar" noch sonstwie durch kundige Menschen beantwortet werden kann und mich immer wieder dazu bringt, schlusszufolgern, dass es etwas mit einer vielleicht hohen Toxizität des mitglimmenden ZigarettenPAPIERS zu tun haben könnte, die einerseits steuerlich ins Gewicht fallen soll, andererseits aber nicht auf den Warnhinweisen auftauchen soll.

--Edneusebeil (Diskussion) 07:16, 16. Okt. 2019 (CEST) Beantworten

19 Stück pro Schachtel nur in Deutschland?

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Letzter Kommentar: vor 21 Tagen 5 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Hallo, weiß jemand, weshalb die "Normalschachteln" Zigaretten seit Jahren in Deutschland immer nur 19 Stück enthalten? Will man damit evt. die Raucher zum Narren halten? In allen anderen Ländern, die ich kenne, war es noch nie so, sondern 20.--Wilske 21:09, 29. Okt. 2012 (CET) Beantworten

Hallo Wilske, das ist im Tabaksteuergesetz festgelegt: "§ 25 Packungen im Handel, Stückverkauf (1) ... (2) Bei Abgabe zum Verbrauch im Steuergebiet darf der Inhalt einer Kleinverkaufspackung für Zigaretten 19 Stück und der Inhalt einer Kleinverkaufspackung für Feinschnitt 30 Gramm nicht unterschreiten." Ich nehme an, dass dies dem Jugendschutz dienen soll, indem keine billigen Kleinpackungen mit z.B. 10 Stück oder Einzelzigaretten verkauft werden sollen. Gruß Geralb --Geralb (Diskussion) 21:40, 29. Okt. 2012 (CET) Beantworten

Nicht ganz logisch. Ich meinte ja, dass 20 Stück da rein gehören. Im Gesetz steht ja auch: "nicht unterschreiten". Bei Kleinstpackungen (wie es früher auch mal war) würde ich es ja verstehen.--Wilske 17:50, 30. Okt. 2012 (CET) Beantworten
19 sind besser zu verpacken als 20. Deshalb sind in Streichholzschachteln auch 38 statt 40 Hölzer.--Scribist (Diskussion) 18:35, 13. Aug. 2013 (CEST) Beantworten
Das stimmt einerseits, wird andererseits argumentativ durch den Fakt aber vollkommen aufgehoben, dass es auch einmal 20 Stück waren und das offenbar in anderen Ländern – wie oben geschrieben – auch weiterhin nicht unüblich ist. Allerdings muß man bei Preisänderungen aus rein pragmatischen Gründen darauf achten, dass der angestrebte Stückpreis durch einen runden Verkaufspreis für das Gebinde möglichst gut getroffen wird, so dass das tatsächliche Gebinde zum Gebindeziel mitunter nach oben oder unten differieren kann. Das scheint also praktisch die größere Rolle zu spielen, als eine geometrisch günstigere Verpackbarkeit. Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 21:32, 9. Jan. 2025 (CET) Beantworten

Lenkungsabgaben und Konsumenten jünger

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Letzter Kommentar: vor 21 Tagen 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

"Kinder und Jugendliche beginnen immer früher mit dem Rauchen – das Einstiegsalter liegt bundesweit bei 13,7 Jahren." Diese Aussage ist zu mindestens für die letzten Jahre falsch. Insbesondere durch Alterskontrolle bei Zigarettenautomaten sowie Erhöhung des Abgabealter auf 18 Jahre hat zu einer Erhöhung des Einstiegalter um fast ein Jahr geführt. Kann wenn gewünscht ist auch eine Quelle liefern. Außerdem würde den ganzen Abschnitt mit Lenkungsabgaben streichen, da es sich um eine Einzelidee die juristisch nicht umsetzbar ist.--one-eyed pirate 21:30, 5. Apr. 2014 (CEST) Beantworten

Der Trend hat sich seit dem in Richtung höhere Einstiegsalter verstetigt. Eine Quelle, evtl. noch aktueller wäre aber natürlich hilfreich! Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 21:03, 9. Jan. 2025 (CET) Beantworten

Tabellenblatt zur Berechnung

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Letzter Kommentar: vor 20 Tagen 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Ich habe ein Star-Office-Rechenblatt (http://www.schachulm.de/gfix/tabakrechner.ods) geschrieben. Ist das okay und wie kann ein solches Blatt auf Commons hochgeladen werden? --Gerald Fix (Diskussion) 16:50, 12. Feb. 2017 (CET) Beantworten

Der Link findet seine Seite nicht mehr! Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 10:37, 10. Jan. 2025 (CET) Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Gerald Fix (Diskussion) 05:31, 24. Jan. 2025 (CET)

Nicht teurer als 1975 -Milchmädchenrechnung?

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Wenn man mit dem Tabak vom Discounter selber stopft, kommt man circa auf 2 Euro pro 20er-Päckchen Zigaretten. In den 1970ern kostete die entsprechende Packung laut Google so 2 DM. 2 DM stellten damals aber wohl noch eine größere Kaufkraft dar. Vergleicht man mit den Lebensmittelpreisen, scheint es so zu sein, daß eine Mark von 1975 so ziemlich einem jetzigen Euro entsprach.

2 DM waren 1970 noch so viel wert, dass man dafür sogar eine Schachtel Zigaretten kaufen konnte...
Die Kaufkraft ist schwer zu bemessen, weil heute viele Waren durch mindere Qualität künstlich verbilligt werden. Ein Paar Schuhe für 40 DM hat damals noch mindestens 5 Jahre gehalten, 40 Eur Sneakers überleben heutzutage selten länger als 2 Jahre. Am besten gelingt der Vergleich bei Transportdienstleistungen und Energie, weil hier am wenigsten gemogelt werden kann.--93.233.53.247 18:02, 4. Nov. 2019 (CET) Beantworten

Anteil für die Krankenkassen

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Letzter Kommentar: vor 21 Tagen 3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

„Die Tabaksteuer fließt ausschließlich dem Bundeshaushalt zu. Im Jahr 2006 flossen noch 4,2 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer an die Krankenkassen, was mittlerweile vermindert wurde." Die Sätze widersprechen sich meiner Meinung nach. Entweder es steht ausschließlich an dem Haushalt zu oder es ist teilweise zweckgebunden und geht teilweise direkt an die Krankenkasse. Man sollte hier nicht politische Absichtserklärungen mit Haushaltsrecht verwechseln. --Daceloh (Diskussion) 08:56, 8. Sep. 2018 (CEST) Beantworten

Stimmt auffallend! Die Einnahmen der Tabaksteuer stehen dem Bund zu. Was der Bund mit seinen Steuereinnahmen macht, bestimmt der Bund selbst, mit der Ausnahme der KFZ-Steuer, welche zweckgebunden erhoben wird. Im TabStG findet sich keinerlei Zweckbindung. Eine dementsprechende Retition (Pet 2-19-08-6133-007806) wurde offensichtlich vom Petitionsausschuss des Bundestages verworfen.
Wenn der Bund irgendwelche Beträge an die gesetzlichen Krankenkassen weitergibt, so tut er dies freiwillig. Der Bundeszuschuss an die GKV wurde seit 2017 auf 14,5 GEur (Milliarden Euro) festgesetzt. Diese 14,5 GEur werden aus Steuermitteln gedeckt, EGAL wie hoch das Aufkommen der TabSt ist!!! Die ungefähre Übereinstimmung des TabSt-Aufkommens mit dem Bundeszuschuss für die GKV mag politsch gewollt sein, aber es besteht keine rechtliche Bindung. Wohlgemerkt: NUR die GKV bekommt den Bundeszuschuss, NICHT die privaten Krankenkassen! Für die genannte Zahl von 4,2 GEur findet sich leider keine Quelle.--93.233.53.247 17:34, 4. Nov. 2019 (CET) Beantworten
Der Wesensunterschied zwischen Steuern und Abgaben ist, dass Abgaben zweckgebunden sind, während Steuern dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden und dort zu beliebigen Zwecken eingesetzt werden können. Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 21:41, 9. Jan. 2025 (CET) Beantworten

Gesellschaftliche Auswirkungen

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Letzter Kommentar: vor 22 Tagen 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Beim Rauchen handelt es sich um eine Sucht, die nur mit einer starken Psyche überwunden werden kann.

Ein Raucher wird monatlich mit 100-200+ € mit Tabaksteuer belastet. Im Niedriglohnsektor und bei ALG2 Beziehern sind das enorme Kosten. ALG2 Bezieher fallen unter das Lebensminimum. Geringverdiener fallen auf ALG2 Niveau.

Die psychische Belastung von Rauchern mit geringen Einkommen ist deshalb auch enorm. Es entsteht reale Armut. Es kann von starken psychischen Schäden durch die Tabaksteuer und die resultierende reale Armut ausgegangen werden. Depressionen. Abkapseln von der Gesellschaft. Keine gesellschaftliche Teilhabe.

Die Tabaksteuer verursacht Kinderarmut!!! Jedesmal wenn beide Eltern in einem ALG2 Bezug rauchen. Es wird zwar versuch sich die Kosten schön zu rechnen, oft werden Zigaretten gestopft. 200-300€ Mehrkosten in einem ALG2 Bezug wirken sich drastisch auf die Kinder aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Kinder psychischen Schäden erleiden.

Die psychischen Schäden die durch die Tabaksteuer entstehen, stehen gegen die Gesundheitlichen Schäden durch den Konsum selbst. Die psychischen Belastung der realen Armut, macht einen Kampf gegen die Sucht schwerer. Ärzte nehmen die Sucht nicht ernst genug.

Es sollten Belege für diese Hypothesen gesammelt werden und in dem Artikel eingearbeitet werden.

Wurden diese Belege inzwischen gesammelt und in den Artikel eingearbeitet? Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 16:53, 8. Jan. 2025 (CET) Beantworten

Belege fehlen

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 2 Kommentare1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ich habe mal nachgerechnet - von 2011 bis 2014 stieg die Steuer bei Feinschnitt um ca. 20%, die Mindeststeuer um 30%. 2015 wurde dann sogar nur die Mindeststeuer erhöht (Steigerung von 2011 35%). Fiktiv bin ich von einem Kleinverkaufspreis von 200 €/kg ausgegangen. Die Rechnung ergibt sich aus dem Steuertarif - ich bin nicht ganz im Klaren darüber, wie ich für sowas Belege beifügen soll. Es wäre natürlich möglich, über verschiedene Zeiträume die Ergebnisse des Steuertarifs darzustellen. Das Problem liegt an den Kleinverkaufspreisen, für die man vernünftige Grundlagen bräuchte. Ich habe, ehrlich gesagt, keine Ahnung, was Tabakwaren 2005, 2010 oder 2015 gekostet haben. --Gerald Fix (Diskussion) 10:55, 20. Aug. 2021 (CEST) Beantworten

Ich habe den Baustein entfernt, da keine Begründung nachgeschoben wurde, was genau kritisiert wird. --Gerald Fix (Diskussion) 08:15, 3. Sep. 2021 (CEST) Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Gerald Fix (Diskussion) 05:32, 24. Jan. 2025 (CET)

Steuersätze - Umstellung auf Tabelle

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ich habe auf Tabelle umgestellt, weil ich der Ansicht bin, dass mit den ab Januar/Juli neu hinzukommenden drei Steuergegenständen Fließtext zu unübersichtlich wird. --Gerald Fix (Diskussion) 09:03, 21. Nov. 2021 (CET) Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --GS63 (Diskussion) 10:40, 10. Jan. 2025 (CET)

Situation ab 2022

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren 3 Kommentare1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ich habe ein Verständnisproblem mit der künftigen Rechtslage. Wenn ich das richtig sehe, soll es künftig 3 Mindeststeuerberechnungen geben. Beispiel Zigaretten:

  • § 2 Abs. 1 Nr. 1 b: mindestens 22,276 Cent/Stück abzüglich der UST auf den KVP
  • § 2: mindestens dem Betrag (Mindeststeuersatz), der sich errechnet aus 100 Prozent der Gesamtsteuerbelastung durch die Tabaksteuer und die Umsatzsteuer auf den gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis für Zigaretten abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette ... (im Artikel als Mindeststeuer 2 geführt). Dazu der Verweis auf
  • § 1 Abs. 1 Nr. 1 e: 12,28 Cent/Stück zuzüglich 19,84 % des KVP, mindestens 25,106 Cent/Stück abzüglich der UST auf den KVP.

Das ergibt für mich keinen Sinn, versteht das jemand? --Gerald Fix (Diskussion) 07:30, 23. Nov. 2021 (CET) Beantworten

Okay, geklärt. Es sind 3 Mindeststeuersätze (seufz). --Gerald Fix (Diskussion) 13:24, 26. Nov. 2021 (CET) Beantworten
Okay, noch mal kehrt - nein es ist bloß einer. (seufz über eigene Dussligkeit).--Gerald Fix (Diskussion) 15:56, 26. Nov. 2021 (CET) Beantworten

Rechenbeispiel im Einleitungstext enthält Fehler.

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Letzter Kommentar: vor 20 Tagen 3 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Die Umsatzsteuer von 19% bei einem Produkt, das 7€ kostet ist 1,12€ und nicht 1,33€ (zum Nachprüfen siehe z.B. https://www.mehrwertsteuerrechner.de; 1,33 entspräche einer Umsatzsteuer von 23,5%). Da ich die sonstige Qualität der Rechnung nicht einschätzen kann, traue ich mich nicht, es zu korrigieren. Sollten die 3,56 korrekt sein, dann haben wir 7€ = 2,32 (Zigaretten) + 3,56 (Tabaksteuer) + 1,12 (Umsatzsteuer). Das entspricht einem Steueranteil von 67% (4,68€). --141.44.226.233 19:58, 17. Aug. 2022 (CEST) Beantworten

Danke für den Hinweis; ich habe es berichtigt. Die 3,56 € stimmen - aber in der Mindessteuerberechnung der Berechnungsbeispiele steckte derselbe Fehler. --Gerald Fix (Diskussion) 15:38, 18. Aug. 2022 (CEST) Beantworten

Hilft die chaotische zahlenfolge oder verwirrt sie nur mich?

2014/1970/2017/2020

Diese Zahlenfolge kommt in der Einleitung inzwischen nicht mehr vor, auch dieser Hinweis ist damit dann erledigt! Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 10:43, 10. Jan. 2025 (CET) Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --GS63 (Diskussion) 10:44, 10. Jan. 2025 (CET)

Vergleich: Steuereinnahmen heute zu 1970

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr 3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Die Einnahmen betrugen im Jahr 2014 14,3 Milliarden Euro. 1970 waren es noch 6,5 Milliarden Euro. Damit ist die Tabaksteuer nach der Energiesteuer (früher: Mineralölsteuer) die ertragreichste Verbrauchsteuer. Im Jahr 2017 wurden über die Tabaksteuer in Deutschland 14,4 Milliarden Euro Steuern eingenommen; 2020 waren es 14,6 Milliarden Euro. --2A02:3033:409:60B4:1ED0:D4A4:88B7:C4FB 08:51, 30. Mai 2023 (CEST) Beantworten

Zu früh abgeschickt...
Weiter dass die 6 milliarden 1970 kaufkraftbereinigt wohl mehr sind als die aktuellen 14 milliarden... Oder ist das schon inflationsbereinigt? Weiter fehlen in den 1970er zahlen die rauchenden ostdeutschen steuerzahler --2A02:3033:409:60B4:1ED0:D4A4:88B7:C4FB 08:54, 30. Mai 2023 (CEST) Beantworten
Zweifellos sind die Zahlen nicht inflationsbereinigt.
Was die DDR angeht ... das scheint mir ein großes Fass zu sein, es gibt - soweit ich das beurteilen kann - weder in der Wikipedia noch im Web allgemein gute Infos zum DDR-Steuersystem. Immerhin scheint es mal eine Tabaksteuer in DDR gegeben zu haben: Gesetzblatt 1950 --Gerald Fix (Diskussion) 14:34, 30. Mai 2023 (CEST) Beantworten
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