Diskussion:Suspension (römisch-katholisches Kirchenrecht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von RoBri in Abschnitt Falsche Behauptung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Änderung in 1.1

[Quelltext bearbeiten ]
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Das kanonische Recht kennt den begriff "Artikel" nicht. Das äquivalent dazu sind die sogenannten Canones (Einzahl: canon). Weiterhin ist "vom Bischof aufwärts" mit Ordinarius ersetzt, was Ordensobere, beauftragte Gerichte, Generalvikare etc. mit einschließt, je nach partikularem Recht. --Feya 12:11, 6. Jun. 2011 (CEST) Beantworten

Falsche Behauptung

[Quelltext bearbeiten ]
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

In dem Artikel wird behauptet, Dr. Overbeck habe Bernward Mezger suspendiert. Das ist falsch. Bernward Mezger war niemals suspendiert. (nicht signierter Beitrag von 2003:CC:705:8D00:B0B0:7686:7F1:FC07 (Diskussion) 15:15, 24. Apr. 2019 (CEST))Beantworten

Die IP hat recht. https://www.derwesten.de/staedte/oberhausen/kirche-straft-nach-eigenem-recht-id5198409.html --Roger (Diskussion) 15:36, 24. Apr. 2019 (CEST) Beantworten
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Suspension_(römisch-katholisches_Kirchenrecht)&oldid=249358611"