Diskussion:Rundfunkentscheidung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von H-stt in Abschnitt Lemma
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Entscheidung statt Urteil

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 4 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Ich halte es für besser, von "Rundfunkentscheidung" zu sprechen. Entscheidung dient als Oberbegriff für Urteile und Beschlüsse; die uniforme, aber teils inkorrekte Bezeichnung als Urteil verwischt diesen Unterscheid, der durchaus von Interesse ist (hat das BVerfG eine mündliche Verhandlung für geboten angesehen, dann Urteil, ansonsten Beschluss). --Fl.schmitt 17:48, 1. Sep. 2011 (CEST) Beantworten

Die Rundfunkurteile des BVerfG sind aber alle als Urteile ergangen. Grüße --h-stt !? 12:55, 2. Sep. 2011 (CEST) Beantworten
Falsch. Für 5, 7 und 11 geht das sogar schon aus dem Artikeltext hervor... --Fl.schmitt 09:44, 3. Sep. 2011 (CEST) Beantworten
Verschoben nach "Rundfunkentscheidung". Belegt mit Gröpl (s. Weblinks).--Hvd69 (Diskussion) 00:45, 6. Jan. 2013 (CET) Beantworten
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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
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