Diskussion:Reflexrecht

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Rbakels in Abschnitt Üblich?
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Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Nach der RSpr des BVerfG hat der Verletzte einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung, Beschlüsse vom 26.6.14 - 2 BvR 2699/10, vom 6.10.14 - 2 BvR 1568/12, vom 23.3.15 - 2 BvR 1304/12 und vom 19.5.15 - 2 BvR 987/11. Diese RSpr wird zustimmend begleitet von zwei Zitaten aus der juristischen Literatur: NJW Spezial 15, 57 und JuS 15, 376. --ErwinLindemann (Diskussion) 08:22, 23. Sep. 2015 (CEST) Beantworten

Das Klageerzwingungsverfahren wurde in den Urteilen doch eben nicht eingeleitet!-- schmitty 16:21, 23. Sep. 2015 (CEST) Beantworten

Das bisher gewählte Beispiel 1 ist wegen des bestehenden Rechtsanspruch auf Strafverfolgung unrichtig geworden. Ich habe das Beispiel 1 deswegen durch ein nach wie vor zutreffendes Beispiel ausgetauscht.--ErwinLindemann (Diskussion) 09:16, 26. Okt. 2015 (CET) Beantworten

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
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