Diskussion:Rechtsverweigerung
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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 80.136.101.134
Hallo, wenn auch Rechtsverweigerung wie Rechtsbeugung ein strafrechtsrelevantes Dienstverbrechen ist ... müßte es ́theeoretisch ́ auch "von Amts wegen" verfolgt werden, sobald Staatsanwaltschaft(en) davon in Kenntnis gesetzt wurden etc., insofern greifen die Argumente, was dagegen tun bis hin zur Verfassungsbeschwerde nur ́praktisch ́, es ist aber nicht die Aufgabe eines wikipedia-Artikels, praktischen Rechtsrat zu geben, sondern einen Sachverhalt (auch sachlogisch) richtig darzustellen, Gruß Harburger Berge 80.136.101.134 15:51, 28. Apr. 2008 (CEST) Beantworten