Diskussion:Musterung

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Achim Adotz in Abschnitt Musterung in Deutschland
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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
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GiftBot (Diskussion) 22:50, 29. Nov. 2015 (CET) Beantworten

Begriffsklärungsseite

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren 4 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

In der Einleitung wurden mehrere Bedeutungen des Wortes "Musterung" aufgelistet, die mit der Musterung im Sinne einer Eignungsuntersuchung nichts zu tun haben. Da laut WP:Artikel#Thema ein Artikel nur einen Sachverhalt behandeln soll, habe ich eine die Seite Musterung (Begriffsklärung) angelegt und die anderen Wortbedeutungen dorthin verschoben. So, wie es jetzt ist, entspricht es den Regeln von WP, vorher war das nicht der Fall. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:20, 30. Apr. 2016 (CEST) Beantworten

Na ja, irgendwie haben aber alle Bedeutungen die gleiche Wurzel, dass nämlich etwas "gemustert", also begutachtet oder besichtigt wird. Die Verlinkung zum Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr ist übrigens nicht sehr hilfreich, da dort der Begriff "Musterung" nirgends auftaucht. Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 21:27, 30. Apr. 2016 (CEST) Beantworten
Das gibt es häufig, dass ein Wort mehrere Bedeutungen hat, die einen gemeinsamen Ursprung haben. Ein gutes Beispiel ist das Wort Pferd, dessen Urbedeutung ein Tier ist, und das davon abgeleitet auch ein Turngerät und eine Schachfigur bezeichnet. Aber auch bei einem gemeinsamen Ursprung gehören die verschiedenen Begriffe (= Bedeutungsinhalte, nicht Wörter!) in verschiedene Artikel. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:31, 30. Apr. 2016 (CEST) Beantworten
Ich kann damit leben. Habe mich vor allem über die Reihenfolge des Vorgehens gewundert und wäre für eine kurze Disk vor der BKL-Schaffung dankbar gewesen. Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 21:37, 30. Apr. 2016 (CEST) Beantworten

Musterung in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten 2 Kommentare1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Musterung wird nicht mehr nach ZDV 46/1 du8rchgeführt, sondern nach A1-831/0-4000 Wehrmedizinische Begutachtung --Achim Adotz (Diskussion) 17:42, 23. Aug. 2024 (CEST) Beantworten

Früher wurde unterteilt in Tauglichkeitsgrade T1, T2, T3, T4 und T5 (untauglich). T1, T2 und T4 werden nicht erwähnt- Im Artikel Tauglichkeitsgrad werden die T-Werte für Deutschland nicht erwähnt, aber für Österreich schon. T4 bedeutet „vorübergehend nicht wehrfähig" [1]--Achim Adotz (Diskussion) 17:48, 23. Aug. 2024 (CEST) Beantworten
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