Diskussion:Leseholz

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Oberfoerster in Abschnitt Gemeindewaldgesetz
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In der QS wurde (imho zu Recht) bemerkt: Enthält fast ausschließlich veraltete oder nur regional anwendbare Definitionen und Regelungen und macht dadurch den Eindruck eines gut belegten Artikels - aber die eigentliche Definition des Begriffes (bis hin zum Durchmesser) wird nicht belegt. -- Karsten11 21:16, 28. Apr. 2008 (CEST) Beantworten

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-> Diskussion:Waldfrevel#Leseholz

Schweiz

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Das Kantonale Waldgesetz (KWAG) des Bundes zweisprachig deutsch regelt die Verpflichtunen der Kantone ebenso wie auch der Kantone untereinander. Es trat gem. Art. 58 Anhang am 01.01.1998 in Kraft (BAG 97–134).

Gesetzes-Änderungen, vor deren Inkrafttreten der Amtsweg erforderlich war:

BAG 06–129 (II.), in Kraft seit 1. 1. 2007

BAG 05–142 (Art. 61), in Kraft seit 1. 1. 2006

BAG 13–76, in Kraft seit 1. 1. 2014

Im Rahmen dieses Bundesgesetzes bestehen (ebenso von Zeit zu Zeit revidierte) kantonale Waldgesetze samt deren jeweiliger Durchführungsverordnung, die die Waldgesetzgebung des Bundes auf kantonaler Ebene ergänzen und deren Vollzug regeln. --Gerhardvalentin (Diskussion) 17:47, 1. Jun. 2015 (CEST) Beantworten

Dummfug. Es gibt kein "kantonales Waldgesetz des Bundes". --178.197.231.100 09:47, 2. Jun. 2015 (CEST) Beantworten

Gemeindewaldgesetz

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Im Artikel wird auf Gemeindewaldgesetze hingewiesen. Gibt es sowas heute überhaupt noch? Mir ist keines bekannt. --Of (Diskussion) 07:33, 19. Jul. 2022 (CEST) Beantworten

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