Diskussion:Johannes Winkel
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Letzter Kommentar: vor 13 Tagen von Jordi in Abschnitt Volljurist
Wen es interessiert: Laut Academia 2018-3 im WS 2011/12 Aufnahme bei der Rheno-Franconia München, Bandinhaber bei der Ascania Bonn. 109.43.176.50 15:08, 19. Nov. 2022 (CET) Beantworten
Ich weiss garnicht was da schwierig sein soll J.Winkel in der Einleitung als Juristen aufzuführen. Er ist immerhin Volljurist, d.h. er kann ein Richteramt ausführen. Und nicht irgendein abgehalfterter Jurastudent. Von denen soll es viele geben hier in Wikipedia. Kann man ruhig erwähnen. Castillogrande (Diskussion) 00:04, 20. Nov. 2022 (CET) Beantworten
- Es wird ja im Artikel erwähnt, dass er Volljurist ist, aber eben nicht in der Einleitung. Dort soll nur erwähnt werden, wodurch/womit die Person relevant/bekannt ist. Diese Relevanz gibt es bei Herrn Winkel allein als JU-Politiker und nicht, weil er zwei Staatsexamina absolviert hat. Zu deiner Orientierung: Das ist auch bei anderen Politiker-Artikeln so. Bei Olaf Scholz steht nicht in der Einleitung, dass er Jurist ist. Das gleiche bei Tilman Kuban. Und so weiter und so fort. ——- Alstersegler (Diskussion) 01:42, 20. Nov. 2022 (CET) Beantworten
- Volljurist ist nicht dasselbe wie die Befähigung zum Richteramt, das müsste wenn schon extra erwähnt werden. Da er kein Richteramt anstrebt, finde ich das aber eher irrelevant.--Jordi (Diskussion) 18:23, 14. Jan. 2025 (CET) Beantworten