Diskussion:Grafschaft Baden
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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Engels-Ernst in Abschnitt Zugehörigkeit Fürstbistum Konstanz
Aufgepasst! Die Zugehörigkeit von Zurzach zum Bistum Konstanz galt bis zum Einmarsch der französischen Truppen. Hier muss unterschieden werden zwischen der Zuständigkeit der Oberen Gerichtsbarkeit (Habsburg - Eidgenossenschaft durch den Landvogt in Baden) und der Niederen Gerichtsbarkeit (Bistum Konstanz durch das Chorherrenstift in Zurzach resp. das Amt Klingnau). --Engels-Ernst 16:43, 10. Sep. 2007 (CEST) Beantworten
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