Diskussion:Geschichte der Arbeiterpartei Kurdistans
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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lean Anael in Abschnitt Was sind neutrale Belege bei der PKK?
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- http://www.verfassungsschutz-mv.de/cms2/Verfassungsschutz_prod/Verfassungsschutz/content/de/Themen/Auslaenderextremismus/Sonstige_Organisationen/Arbeiterpartei_Kurdistans_-_KONGRA_GEL_(ehemals_PKK)/index.jsp
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- Artikel mit gleicher URL: Arbeiterpartei Kurdistans (GiftBot (Diskussion) 05:07, 8. Feb. 2016 (CET) Beantworten
Belege von Medien die als PKK-nah angesehen werden, sind nicht erlaubt um die PKK zu belegen, weil sie als Konfliktpartei gelten. Also warum sollen Medien als Belege genutzt werden können, die die PKK direkt als Terrororganisation deklarieren oder dem türkischen Staat nah gelten? Sind die dann nicht auch Konfliktpartei? Einfach so eine Frage.
Gruss, --Lean Anael (Diskussion) 08:40, 24. Okt. 2018 (CEST) Beantworten