Diskussion:Dohrgaul

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Lahpemed in Abschnitt Geschichte
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Geschichte

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Der Satz "1443 wurde der Ort das erste Mal urkundlich erwähnt und zwar "Einkünfte und Rechte des Kölner Apostelstiftes."[1]" wirkt auf mich ungelenk. Was soll das bedeuten "und zwar "Einkünfte und Rechte des Kölner Apostelstiftes."[1]" Kann man dies verständlicher fassen? Welche Urkunde ist gemeint mit "urkundlich erwähnt"?--Lahpemed (Diskussion) 22:21, 25. Mai 2012 (CEST) Beantworten

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