Diskussion:Deliktsfähigkeit

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von André dA in Abschnitt Verkehrsunfälle
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satt "beschränkt" deliktsfähig muss es "bedingt" deliktsfähig heißen (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.163.233.191 (DiskussionBeiträge) 00:22, 14. Jul 2006)

Verkehrsunfälle

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Die Formulierung "wenn sie einen Unfall mit ... verursachen" legt die Auslegung nahe, dass das Kind den Unfall dadurch verursacht haben muss, dass es das Kraftfahrzeug ... benutzt (gesteuert) hat. § 828 Abs. 2 BGB soll eine Verantwortlichkeit des Kindes aber immer ausschließen, wenn an dem Unfall überhaupt ein Kfz... beteiligt ist. --André dA (Diskussion) 19:40, 18. Dez. 2019 (CET) Beantworten

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