Diskussion:Covenants
Vom englischen «Covenant» bin ich hier gelandet, habe nach französisch gezappt und bin bei «servitude» angekommen und dort beim deutschen Servitut. Das englische «Convenant» heisst wohl am ehesten «Absolute, allenfalls feierliche Verpflichtung» --Werfur (Diskussion) 09:19, 13. Okt. 2015 (CEST) Beantworten
Die Ausführungen unter "Überwachungsnotwendigkeiten" gehen am Thema vorbei und sollten gelöscht werden. Hier erfolgt eine Vermischung von betriebswirtschaftlichen Fragen der Finanzkennzahlen mit vertragsrechtlichen Problemen. Covenants haben mit Rating nichts zu tun. -- Financial-covenants.de 05:34, 7. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
- Das Thema sollte nicht zu rechtlich abgehandelt werden, die Überwachungsnotwendigkeiten ergeben sich durchaus aus MaRisk. --Wmeinhart 11:04, 7. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
In den Ausführungen zu "non-financial covenants" wird auch die MAC-Clause und die Cross-Default-Clause aufgeführt. Hierbei handelt es sich m. E. aber nicht um Covenants, sondern um die Konkretisierung wichtiger Kündigungsgründe, die zur außerordentlichen Kündigung gewährter Kredit berechtigt. -- Just E Fire 13:39, 20. Nov. 2009 (CET) Beantworten
Warum wird hier der englische Begriff behandelt, während man unter dem Suchwort Kreditklausel nicht mal eine Weiterleitung findet?--83.135.18.86 12:44, 22. Apr. 2010 (CEST) Beantworten
Redirect erstellt.--Constantius 16:39, 23. Jun. 2011 (CEST) Beantworten
"Kreditklausel" ist kein gängiger und in der Bankpraxis nicht benutzter Begriff. Er eignet sich auch nicht als Übersetzung für den Begriff Covenants, weil er zu allgemein ist.--Wowo2008 22:37, 23. Nov. 2011 (CET) Beantworten
Sollte der Artikel also nicht "Covenant" lauten? (nicht signierter Beitrag von 141.58.138.101 (Diskussion) 11:35, 22. Feb. 2013 (CET))Beantworten