Diskussion:Computersabotage
"Bei den Computerstraftaten überwiegen männliche erwachsene Tatverdächtige ab 21 Jahren"
[Quelltext bearbeiten ]Unenzyklopädisch, sexistisch. --2003:F4:1BCB:F201:C5CB:7908:48D6:2F2A 22:14, 22. Feb. 2020 (CET) Beantworten
Ist das aktuelle Bild eines Mainframes von 1990 euer Ernst? Das verwirrt den Laien, der mit dem Begriff "Datenverarbeitungsanlage" sowieso nichts anfangen kann, nur noch mehr... --Scytale 09:19, 25. Mai 2007 (CEST) Beantworten
Sind im Absatz (4) die drei Klauseln ("wenn der Täter 1. ... 2. ... 3. ...") mit einem impliziten "und" oder mit einem impliziten "oder" verbunden? Ist nicht klar. --Professor Tournesol 01:07, 23. Feb. 2012 (CET) Beantworten
DAS ist der Link auf die offizielle des BMJ:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303b.html
--Mideal (Diskussion) 15:23, 7. Jun. 2017 (CEST) Beantworten
Computersabotage ist in § 374 StPO nicht aufgeführt, daher kein Privatklagedelikt. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:50, 6. Dez. 2024 (CET) Beantworten