Diskussion:Computersabotage

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Pistazienfresser in Abschnitt Privatklagedelikt?
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"Bei den Computerstraftaten überwiegen männliche erwachsene Tatverdächtige ab 21 Jahren"

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Unenzyklopädisch, sexistisch. --2003:F4:1BCB:F201:C5CB:7908:48D6:2F2A 22:14, 22. Feb. 2020 (CET) Beantworten

Bild

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ist das aktuelle Bild eines Mainframes von 1990 euer Ernst? Das verwirrt den Laien, der mit dem Begriff "Datenverarbeitungsanlage" sowieso nichts anfangen kann, nur noch mehr... --Scytale 09:19, 25. Mai 2007 (CEST) Beantworten

Absatz 4

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Sind im Absatz (4) die drei Klauseln ("wenn der Täter 1. ... 2. ... 3. ...") mit einem impliziten "und" oder mit einem impliziten "oder" verbunden? Ist nicht klar. --Professor Tournesol 01:07, 23. Feb. 2012 (CET) Beantworten

Warum Dejure.org?

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

DAS ist der Link auf die offizielle des BMJ:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303b.html --Mideal (Diskussion) 15:23, 7. Jun. 2017 (CEST) Beantworten

Privatklagedelikt?

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Computersabotage ist in § 374 StPO nicht aufgeführt, daher kein Privatklagedelikt. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:50, 6. Dez. 2024 (CET) Beantworten

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