Diskussion:Belehrung (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 16 Tagen von Arminden in Abschnitt Grundsätzlich unklar
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Die Löschung der Seite „Belehrung (Recht)" wurde ab dem 22. Januar 2009 diskutiert. In der Folge wurde der Löschantrag entfernt. Bitte gemäß den Löschregeln vor einem erneuten Löschantrag die damalige Diskussion beachten.

Grundsätzlich unklar

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Letzter Kommentar: vor 16 Tagen 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Anders als der engl. Artikel, in dem es eindeutig um die Belehrung ("Miranda") im Fall einer Verhaftung durch Polizisten die Rede ist und das gleich aus dem ersten Satz hervorgeht, ist der dt. Artikel bis zuletzt unklar. Eine Rechtsbelehrung ist in einer endlosen Reihe von Fällen denkbar und vielleicht üblich, die nichts mit einer Verhaftung zu tun hat. WAS IST DAS THEMA DIESES ARTIKELS? Bitte gleich vom Anfang an klarstellen. Hier verschwindet der Wald vor lauter Bäumen (mittelhochdeutsche Beispiele sind nett, eine klare Definition aber unerlässlich und gerade die fehlt hier).

Zu beachten: der Begriff "Rechtsbelehrung", der alle Situationen umfasst, s. Duden-Eintag. --Arminden (Diskussion) 19:14, 10. Jan. 2025 (CET) Beantworten

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