Diskussion:Beistandschaft (Schweiz)
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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 213.142.178.21 in Abschnitt nicht mehr aktuell
seit januar 2013 ist das kindes und erwachsenenschutzrecht in kraft. zumindest in mehreren kanonen, meines wissens aber schweizweit, haben die kesb (kindes und erwachsenenschutzbehörden) die vormundschaftsbehörden abgelöst.
einen fürsoglichen freiheitsentzug (ffu) gibt es nicht mehr. das heisst jetzt fu, fürsorgliche unterbringung. (nicht signierter Beitrag von 213.142.178.21 (Diskussion) 23:00, 17. Apr. 2013 (CEST))Beantworten
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