Diskussion:Alt-Saarbrücken
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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Schubbay in Abschnitt Namensgebend – Namengebend
Beide Formen (genitivisch und akkusativisch) sind zulässig. --Schubbay (Diskussion) 17:44, 20. Mär. 2012 (CET) Beantworten
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[Quelltext bearbeiten ]Der Artikel sollte dringend umbenannt werden: "Saarbrücker Gerichtsgebäude und Umgebung" dürfte dem Inhalt wesentlich besser gerecht werden als "Alt-Saarbrücken"... (nicht signierter Beitrag von 91.47.23.176 (Diskussion) 20:23, 6. Jul 2016 (CEST))